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Wolf, Gunther
Satura mediaevalis: Gesammelte Schriften ; Hrsg. zum 65. Geburtstag (Band 2): Ottonenzeit — Heidelberg, 1995

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https://doi.org/10.11588/diglit.15264#0063

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Nochmals zur Frage nach dem
,rex Francorum et Langobardorum'
und dem ,regnum Italiae' 951

Herimanno Jakobs sexagenario aetate aequali gratulans

Vor mehr als 25 Jahren hatte ich, in meinem Aufsatz über ,Die Hintergründe der Er-
hebung Liudolfs von Schwaben'/ mit dem Satz begonnen: ,1m März 952 machte sich
Otto d. Große auf den Rückweg aus Italien, wohin er im September 951 gezogen war und
wo er sich am 23. September 951 in Pavia zum rex Francorum et Langobardorum hatte krö-
nen lassen'2.

Diese Aussage bedarf der Korrektur in zweierlei Hinsicht: Einmal wissen wir - in der
Tat - expressis verbis bislang nichts von einer Krönung Ottos, schon gar nicht zum rex
Langobardorum in Pavia, zum andern ist das genannte Darum - wohl der erste oder zwei-
te Tag Ottos in Pavia - als Krönungsdatum schwerlich haltbar3.

Darauf hat erst vor einiger Zeit Hermann Weisert4 in einem interessanten Aufsatz
wieder (1982) hingewiesen, in dem er über die berühmten Diplome Ottos I. zwischen 951
Oktober 10 und 952 Februar 15 schrieb, die Ottos italische Königsjahre zählen und unter
dem 10. Oktober 951 (D 0.1.138)5 die Intitulatio Otto deigratia rex Francorum et Langobar-
dorum, unter dem 15. Oktober 951 (D 0.1.139)6 die Intitulatio Otto dei gratia rex Francorum
et Italicorum und unter dem 31. Januar 952 (wohl früher konzipiert!) (D 0.1.140)7 die Inti-
tulatio Otto dei gratia rex Francorum et Hitalicorum aufweisen.

Alle diese bekannten Diplome sind von dem italischen Notar Wigfrid8 verfaßt und
geschrieben (oder zumindest nur geschrieben), der freilich auch für die DD 0.1.135 (951
September 23) (ohne Herrschaftszählung), sowie 136 und 137 (951 Oktober 9) (mit Herr-
schaftszählung aber ohne gentile Intitulatio) verantwortlich zeichnet. Weisert führt nun
die eigenartigen Intitulationen rex Francorum et Langobardorum (bzw. (H)Italicorum)' auf
die private Initiative des Langobarden Wigfrid zurück und auf ein gewisses Durcheinan-
der in der Kanzlei dieser Zeit unter Ottos I. Bruder Bruno9. Weisert führt aus, daß der
Einfluß der Herrscher seit 751 auf den Wortlaut der Urkunden gering geworden sei10 und
auch die Kanzler darauf selten Einfluß genommen hätten. Für den Urkundenwortlaut
seien allein die Notare maßgebend gewesen". Auch sage eine einmal gebrauchte Wen-
dung ,wenig bis gar nichts, im besten Falle etwas für die persönliche Auffassung des
Notars aus'12. Wigfrid als Notar habe ,selbstherrlich'13 - aus ,Vorurkunden' z. B. Karls d.
Großen - diesen Titel (rex Francorum et Langobardorum/ltalicorum) übernommen",,soweit
er auf Otto zu passen schien'. ,Da aber offenbar keine Anweisung an ihn ergangen war,
so erlaubte er sich, in dem wenige Tage später gefertigten D O. I. 139 vom 15. Oktober

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