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Zeitschrift für allgemeine Geschichte, Kultur-, Litteratur- und Kunstgeschichte — 4.1887

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Egelhaaf, Gottlob: Karl V. und Luthers Aufenthalt auf der Wartburg
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Ilwof, Franz: Maximilian I. als Organisator der Verwaltung in Oesterreich
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https://doi.org/10.11588/diglit.52692#0085

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Maximilian I. als Organiſator der Verwaltung in Oeſterreich. 75

Fürſten und klugen Männern ſich ſchlüſſig gemacht hat, was über ihn anzu—
ordnen ſei.

Friedrich hatte dieſen Vorſchlag der kaiſerlichen Abgeſandten vor faſt zwei
Monaten abgelehnt, weil er die Entſcheidung des Reichs über die lutheriſche
Sache eben nicht hintertreiben, ſondern gerade ſie herbeiführen wollte. Nun,
unter freilich ſehr veränderten Umſtänden, kam er unſeres Ermeſſens auf den
Gedanken des Kaiſers zurück. Noch war, ſolange als die Luther geſtellte Friſt
nicht abgelaufen war, keine äußerſte Maßregel ſeitens Karl V. zu erwarten;
noch blieb alſo dem Kurfürſten eine gewiſſe Freiheit des Handelns vergönnt.
Er entſchloß ſich jetzt, den Mönch in der Weiſe verſchwinden zu
laſſen, wie es Karl früher in Anregung gebracht hatte. Damit
wurde für Luther die Abwendung des ſchlimmſten Geſchicks erreicht; er ward
dem Papſt nicht ausgeliefert; es mußte ſich nun zeigen, ob der Bewegung mehr
als bloß perſönliche Antriebe zu Grunde lagen; war dies der Fall, ſo erwies
ſich ſeine Erhaltung als verdienſtlich und gerechtfertigt; erloſch aber die Bewegung,
ſo war Luther für niemand mehr gefährlich; in beiden Fällen hatte der Kurfürſt
ſich der Fürſorge für ſein Landeskind nicht entſchlagen. Aber die Verbringung
Luthers „nach irgend einer Burg“ hatte noch eine andere Seite. Ohne Zweifel
wäre der Kaiſer vor zwei Monaten von einer ſolchen Maßregel weit mehr
erbaut geweſen; aber auch jetzt noch bedeutete ſie eine gewiſſe Rückſichtnahme
auf ſeine Wünſche, ſobald Friedrich dabei auch die weitere Mahnung der zwei
Vertrauensmänner Karls im Auge behielt und dafür ſorgte, daß Luther keine
weiteren Schriften mehr gegen den Papſt veröffentlichte und daß er verhindert
wurde, anderswohin zu fliehen und die Agitation dort aufzunehmen.

In dieſem doppelten Sinne hat der Kurfürſt Luthers Feſthaltung auf der
Wartburg angeordnet. Man verſteht den Sachverhalt nicht, wenn man darin
bloß eine Maßregel zu Gunſten Luthers ſieht; dieſer ſelbſt hat die Sache nicht
ſo aufgefaßt; er iſt ſich in der That wie ein Gefangener, ja wie ein Fahnen—
flüchtiger vorgekommen, welcher die Schar im Stiche läßt, die im Vertrauen
auf ihn die Waffen ergriffen hat.

Stuttgart. Gottlob Egelhaaf.

Marimilian I. als Organiſator der Verwaltung in Oeſterreich.

Die welthiſtoriſch bedeutungsvolle, an Umgeſtaltungen und Neubildungen
überreiche Zeit des ausgehenden 15. und beginnenden 16. Jahrhunderts, ſowie
die Perſon des Herrſchers, der in der Mitte dieſer Bewegungen, dieſelben
teils leitend, teils von ihnen getrieben, ſtand, Maximilian L, iſt im Laufe
der letzten Jahre mehrfach Gegenſtand hiſtoriſcher Forſchung geworden. Hat
es ſich Ulmann ({. dieſe Zeitſchrift I. 794—797) zur Aufgabe geſtellt, in
einem umfaſſenden Geſchichtswerke Maximilians Leben und Thaten zu ſchildern,
ſo liegt nunmehr in dem Buche von Sigmund Adler (Die Organiſation der
Zentralverwaltung unter Kaiſer Maximilian J., Leipzig, Duncker E Humblot
1886, 572 S.) der Verſuch vor, die Reformen auf dem Gebiete der inneren
Verwaltung, welche von Maximilian I. in den öſterreichiſchen Ländern durch—
 
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