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Zeitschrift für allgemeine Geschichte, Kultur-, Litteratur- und Kunstgeschichte — 4.1887

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Mayer, Franz Martin: Jakobiner in Steiermark
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https://doi.org/10.11588/diglit.52692#0378

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Jakobiner in Steiermark.

Von

Jranz Martin Maner.

Als Leopold II. 1790 im Alter von dreiundvierzig Jahren
die Regierung der öſterreichiſchen Erbländer antrat, fand er dieſe
in großer Verwirrung. Aber der neue Herrſcher verſtand es, den
Schwierigkeiten der Lage mit Klugheit und Feſtigkeit zu begegnen
und den Ländern die Ruhe wiederzugeben. Man darf jedoch nicht
denken, daß dies durch ein Regierungsſyſtem erreicht worden iſt,
welches ſich zu dem des Kaiſers Joſeph II. in Gegenſatz ſtellte. Es
wurden allerdings einige Einrichtungen Joſephs zurückgenommen,
aber dafür andere um ſo feſter aufrecht erhalten. Jene alſo,
welche auf eine vollſtändige Aenderung der Regierungsprinzipien
rechneten, ſahen ſich bald bitter getäuſcht. So erging es auch den
Ständen der einzelnen Provinzen. Ihre Rechte waren in den
Tagen Maria Thereſias und Joſephs II. vielfach geſchmälert worden,
ihre Bedeutung dadurch ſehr geſunken und man begreift ihre Sehn—
ſucht, die frühere Stellung wieder zu erringen; aber ihre Wünſche
fanden bei der Regierung Leopolds kein Gehör.

Wir ſind über dieſe Bemühungen der Stände der öſter—
reichiſchen Länder nicht in gleicher Weiſe unterrichtet; am ge—
naueſten kennt man die der ſteiriſchen Stände und zwar durch
eine Arbeit des Profeſſors Biedermann, aus welcher deutlich her—
vorgeht, daß Leopold II., ſo ſehr er den Ständen anfangs ent—
gegenzukommen ſchien, keinen ihrer Wünſche erfüllt hat.

Die Stände der Steiermark richteten an den neuen Regenten
die Bitte um Wiederherſtellung der ſtändiſchen Verfaſſung. Selbſt
verſchiedene aus dem Mittelalter ſtammende, längſt beſeitigte
Rechte nahmen ſie wieder in Anſpruch, ſo das Aſylrecht für die
landſchaftlichen Gebäude. So ſehr verkannten ſie den Geiſt der
Zeit, der ſich doch ſchon ſo mächtig angekündigt hatte.
 
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