Die evangeliſchen Stände im Erzherzogtum Oeſtreich. 715
Mit Wucherzinſen mußten ſie dem Kaiſer in den folgenden Jahren
allen Schimpf und alle Unbill heimzahlen, die ſie ihm und ſeinem
Hauſe angethan hatten.
Von den Ständen des Erzherzogtums erging es den Ober—
öſtreichern am übelſten. Ihr Land hatte der Kaiſer im März 1621
dem Herzog von Bayern als Erſtattung der Kriegskoſten förmlich
als Pfand übertragen. Acht Jahre hindurch verblieb es in Maxi—
milians Beſitz und wurde in ſeinem Namen von einem bayeriſchen
Landeshauptmann, dem Grafen Herberstorf, verwaltet. Von der
Idee der unumſchränkten Herrſchergewalt in gleichem Maße erfüllt
wie von glühendem Eifer für die katholiſche Reſtauration, war
der Herzog von Anbeginn entſchloſſen, auch nicht das Geringſte
unter den bisherigen Vorrechten der Stände beſtehen zu laſſen,
und mit aller Entſchiedenheit wußte er ſeinem Willen Nachdruck
zu geben. Zunächſt entſchädigte er ſich an dem Vermögen der
Rebellen nach Kräften für die gehabten Kiegskoſten: er zwang ſie,
von ſeinen Forderungen an Ferdinand allein ſechs Millionen Gulden
zu übernehmen, ohne ihnen zu geſtatten, ihre eigenen Schulden
aus der Rebellion, die ſich auf zwei Millionen beliefen, vorher
zu tilgen.
Mit eiſerner Strenge unterdrückte die bayeriſche Regierung
jegliche Regung des Widerſtandes gegen ihre Anordnungen. Er—
gänzt wurden die Maßregeln derſelben durch das gleichzeitige Vor—
gehen des kaiſerlichen Hofes. Im Jahre 1621 ſetzte derſelbe,
teils um das landesfürſtliche Anſehen wieder herzuſtellen, teils
ebenfalls zur Abtragung der dem Herzog Maximilian geſchuldeten
Summen, in Linz einen Gerichtshof zur Beſtrafung der Rebellen
ein. Derſelbe erklärte die Teilnehmer an dem Aufſtande, ebenſo
wie in Böhmen, Mähren und Schleſien, ſamt und ſonders ihres
Vermögens und ihrer Güter für verluſtig; die Anführer der Re—
bellen wurden überdies noch, ſoweit man ihrer habhaft werden
konnte, mit Gefängnis beſtraft.
Nachdem auf dieſe Weiſe den Rebellen die Mittel zu fernerem
Widerſtande entzogen waren, zwang man ſie, auch ihrem Bekennt—
niſſe zu entſagen. Im Bürger- und Bauerntum hatte man die
neue Lehre gleich in den erſten Jahren nach der Unterwerfung
des Landes mit ſchonungsloſer Strenge ausgerottet. Als man darauf
im Jahre 1626 einen durch die Reſtaurationsmaßregeln hervor—
gerufenen, hochgefährlichen Bauernaufſtand unter Strömen von
Blut niedergeſchlagen hatte, glaubte der Wiener Hof auch die Rückſicht
auf den Adel beiſeite ſetzen zu können. 1627 erließ Ferdinand ein
Edikt, worin er den proteſtantiſchen Edelleuten aufgab, binnen
Mit Wucherzinſen mußten ſie dem Kaiſer in den folgenden Jahren
allen Schimpf und alle Unbill heimzahlen, die ſie ihm und ſeinem
Hauſe angethan hatten.
Von den Ständen des Erzherzogtums erging es den Ober—
öſtreichern am übelſten. Ihr Land hatte der Kaiſer im März 1621
dem Herzog von Bayern als Erſtattung der Kriegskoſten förmlich
als Pfand übertragen. Acht Jahre hindurch verblieb es in Maxi—
milians Beſitz und wurde in ſeinem Namen von einem bayeriſchen
Landeshauptmann, dem Grafen Herberstorf, verwaltet. Von der
Idee der unumſchränkten Herrſchergewalt in gleichem Maße erfüllt
wie von glühendem Eifer für die katholiſche Reſtauration, war
der Herzog von Anbeginn entſchloſſen, auch nicht das Geringſte
unter den bisherigen Vorrechten der Stände beſtehen zu laſſen,
und mit aller Entſchiedenheit wußte er ſeinem Willen Nachdruck
zu geben. Zunächſt entſchädigte er ſich an dem Vermögen der
Rebellen nach Kräften für die gehabten Kiegskoſten: er zwang ſie,
von ſeinen Forderungen an Ferdinand allein ſechs Millionen Gulden
zu übernehmen, ohne ihnen zu geſtatten, ihre eigenen Schulden
aus der Rebellion, die ſich auf zwei Millionen beliefen, vorher
zu tilgen.
Mit eiſerner Strenge unterdrückte die bayeriſche Regierung
jegliche Regung des Widerſtandes gegen ihre Anordnungen. Er—
gänzt wurden die Maßregeln derſelben durch das gleichzeitige Vor—
gehen des kaiſerlichen Hofes. Im Jahre 1621 ſetzte derſelbe,
teils um das landesfürſtliche Anſehen wieder herzuſtellen, teils
ebenfalls zur Abtragung der dem Herzog Maximilian geſchuldeten
Summen, in Linz einen Gerichtshof zur Beſtrafung der Rebellen
ein. Derſelbe erklärte die Teilnehmer an dem Aufſtande, ebenſo
wie in Böhmen, Mähren und Schleſien, ſamt und ſonders ihres
Vermögens und ihrer Güter für verluſtig; die Anführer der Re—
bellen wurden überdies noch, ſoweit man ihrer habhaft werden
konnte, mit Gefängnis beſtraft.
Nachdem auf dieſe Weiſe den Rebellen die Mittel zu fernerem
Widerſtande entzogen waren, zwang man ſie, auch ihrem Bekennt—
niſſe zu entſagen. Im Bürger- und Bauerntum hatte man die
neue Lehre gleich in den erſten Jahren nach der Unterwerfung
des Landes mit ſchonungsloſer Strenge ausgerottet. Als man darauf
im Jahre 1626 einen durch die Reſtaurationsmaßregeln hervor—
gerufenen, hochgefährlichen Bauernaufſtand unter Strömen von
Blut niedergeſchlagen hatte, glaubte der Wiener Hof auch die Rückſicht
auf den Adel beiſeite ſetzen zu können. 1627 erließ Ferdinand ein
Edikt, worin er den proteſtantiſchen Edelleuten aufgab, binnen