Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Steinbeck, Christoph G. [Bearb.]
Aufrichtig-teutsche Volks-Zeitung: ein nützliches Hand- u. Hausbuch für d. dt. Volk, seine Lehrer u. seine Freunde — 1797 [VD18 90672828]

DOI Heft:
Zweiter Band. Zwanzigstes Stück
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.43230#0557

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
; o . Us zz: Y; II . ; Ü
Aufrihtin. 2.1
î F
; est R 4G rt : 's )

; . > : /. L| ©
t;j . j: n ES /I &
Volks- 2.1 94
/ ZE Z UD sf O
v k ; . O
. . ; \ L B

Mit tandesherrlicher

und Kaiſ. Königle. SI )



deutsche : [::

/. zeitung.
M .; .

; s _ allergnäd. Privileg.



Zweiter Band, Zwanzigſtes Seück, Gera, den 8§. Septemb. 1797.



fs Oeſtreich. lv 2.1 4u6

W.yrender Zeit man noch immer zu
„Udine an der völligen glücklichen Beendi-
„gung des Friedens arbeitot,, indem der
Marquis von Gallo deswegen am 18ten
v. M. daſelbſt eingetroffen, und von wo
aus ſich die Sage verbreitet, daß die Fran-

zoſen dem Kaiſer zur Entcſchädigung für

Mantua eine beträchtliche Summe Gel-
des angeboten hätten, um Verona zu be-
feſtigen, veranlaſſen abermalen in den ſla-
voniſch- tüurkiſchen Grenzdiſtricten ſtarke
Räuberhorden neue Uurußhen. In Mi-
trowitz allein hatte man im Anfange des

Auguſimonats 70 Rauber verhaftet, von

. denen 23 zurn Tode verurtheile wurden.
Da aus den gerichilichen Verhören , ſo
auch aus andern Nachrichten erhellet, daß
dieſe Banden aus mehrern hundert Köpfen
beſtchen, ſo iſt cuf Beſch! des Kaiſers ein
ſechswöchentlicher Pardon für diejenigen,

_ wrelche ihre Mirgenoſſen angeben, und ſelbſt

zum ruhigen häuslichen Leben zurückkeh-
ren, publizirt vornnſen. _

î Aus dem Venetianiſchen kommen ſeit
einiger Zeit ſehr viele in die K. K. Erb-

lande, und ſuchen daſelbſt Schutz und Sis

cherheit, auch ſagt man, daß 4900 ſol-

cher Ausgewauderten ſich unter den Schuts
des General Lloudon begeben, und ſich er-

boten hätten, überall, wohin map wolle,
als Freywillige voran zu gehen. laut eie

ner K. K. Verordnung aber ſoll nur den-

_ jenigen Venetianern der Eingang in die

K. K. Erblande geſtartet werden, welche

ſich hinlänglich legitimiren können, daß

ſie entweder ſchon als rechtſchaffene Leute
bekannt, oder wenigſtens nicht verdächtig .
ſind. Unter dieſe ſind zu rechnen : alle Ad-
liche, Künſtler, Fabrikanten, Manufak-
turiſien und wehlhabende Kaufleute. Als
len denen hingegen , welche keinen gewiſ-
ſen tu und keinen beſtimmten Nah-
 
Annotationen