. Mit Landesherrlicher t. I
und Kaif. Königl,
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§ Y ü E %. § 34 U DS i /
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I \ül M 27: : f [; ' . .
f Bd ([. Ü *
t CM t ) s >. “t ::.14 ; j
I höchſter Erlaubniß
allergnäâd. Privileg.
E- ster Band, Dreizehntes Stück, G era, den 13. Februar. 1798.
F:.imüthigkeic iſt von Frechheit ſehr un-
terſchieden. Freimüthigkeit iſt es, wenn
man der Wahrheit alle Rückſichten nach-
setzt; wenn man aus Gefälligkeit oder
Schmeichelei kein Haar breit von dersel-
ben abweicht; wenn man ſie ſagt , gesetzt
auch, daß man fürchten müßte , ſich des-
wezien Unannehmlichkeiten oder wol gar
Leiden zuzuziehen; Freimüthigkeit iſt es,
wenn der Unterthan seinen Fürſten ohne
Rückhalt eröffnet, wo ihm Wehe geſchieht,
wenn er ihm mit gebührender Beſcheiden-
heit die Mängel der Regierung aufdeckt
r ihm Vorſchläge zur Verbeſſerung der
mE
Frechzeit iſt es, wenn unzufriedene
. Menschen ihre Unzufriedenheit mit dem,
was ihnen gerade nicht behagt, ohne Scheu
laut werden laſſen; wenn sie überall nichts.
als Mängel sehen, ohne das Gute und die
Veorzüaze einer jeden Reaierunasverfasſung
zu würdigen; Frechheit iſt es, wen freuß:
köpfe alles nach ihren Begriffen umgemo-
delt wiſſen wollen; wenn ſie vorſetßlich der
Grundſätze ſpotten, die ſie die Religien in
ihrer Kindheit lehrte; wenn ! die älte-
ſten, ehrwürdigſten Gebräuche antaſten z
wenn sie durch ihre Raſerei alle Begriffe
von Recht und Unrecht, von Tugend und
Laſter zu verbannen und die Bande der
bürgerlichen Geſellſchaft aufzulössn su- |
chen. Frechheit iſt es endlich, jedoch in
mindernGrade,wenn unwiſſendeGecken ſich
durch ihre unreifen Urteile über Ereigniſſe,
Handlungen und Einſichten anderer lâcher-
lich machen und wenn ihre Dreiſtigkeit
mit ihrer Einfalt gleichen Schritt hält.
Dieſe verdient eben ſo ſehr unsern Ab-
ſcheu, als jene einen Plat unter den ſchön-
ſkten Tugenden , die ſich der Menſch eigen
machen kann. ; f
Indem wir Frechheit gewiſſsenh aft zu
vermeiden suchen, halten wir es für er-
laubt, von der Freimüchiskeit je zu wei-
len in unſern Blättern Gedrauch zu ma-
und Kaif. Königl,
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I höchſter Erlaubniß
allergnäâd. Privileg.
E- ster Band, Dreizehntes Stück, G era, den 13. Februar. 1798.
F:.imüthigkeic iſt von Frechheit ſehr un-
terſchieden. Freimüthigkeit iſt es, wenn
man der Wahrheit alle Rückſichten nach-
setzt; wenn man aus Gefälligkeit oder
Schmeichelei kein Haar breit von dersel-
ben abweicht; wenn man ſie ſagt , gesetzt
auch, daß man fürchten müßte , ſich des-
wezien Unannehmlichkeiten oder wol gar
Leiden zuzuziehen; Freimüthigkeit iſt es,
wenn der Unterthan seinen Fürſten ohne
Rückhalt eröffnet, wo ihm Wehe geſchieht,
wenn er ihm mit gebührender Beſcheiden-
heit die Mängel der Regierung aufdeckt
r ihm Vorſchläge zur Verbeſſerung der
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Frechzeit iſt es, wenn unzufriedene
. Menschen ihre Unzufriedenheit mit dem,
was ihnen gerade nicht behagt, ohne Scheu
laut werden laſſen; wenn sie überall nichts.
als Mängel sehen, ohne das Gute und die
Veorzüaze einer jeden Reaierunasverfasſung
zu würdigen; Frechheit iſt es, wen freuß:
köpfe alles nach ihren Begriffen umgemo-
delt wiſſen wollen; wenn ſie vorſetßlich der
Grundſätze ſpotten, die ſie die Religien in
ihrer Kindheit lehrte; wenn ! die älte-
ſten, ehrwürdigſten Gebräuche antaſten z
wenn sie durch ihre Raſerei alle Begriffe
von Recht und Unrecht, von Tugend und
Laſter zu verbannen und die Bande der
bürgerlichen Geſellſchaft aufzulössn su- |
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durch ihre unreifen Urteile über Ereigniſſe,
Handlungen und Einſichten anderer lâcher-
lich machen und wenn ihre Dreiſtigkeit
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Indem wir Frechheit gewiſſsenh aft zu
vermeiden suchen, halten wir es für er-
laubt, von der Freimüchiskeit je zu wei-
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