Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 15.1917

DOI Heft:
Heft 6
DOI Artikel:
Waldmann, Emil: Der Galeriediener als Erzieher
DOI Artikel:
Szkolny, Felix: Kunstkritik und Kunstrecht
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.4744#0303

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
inter gähn „
^ei dem Hetrn,

ladetesMckt!
! e,nmal Sonnte
ie Kunstunddit
^hfreueniindfc
■uensvoll wendet,
ds wegen wis«,
fixiert sie gar mit
man sich doch:
en bezahlt), |t
dann? - File,
b amüsantere Ge-
tauch ihre etiüti
war in München
ich, reichlich eii
der Künstler«
be ausgestattet ir.
.e felsenfest dara
il der berühmteste
iehr zweier Jahr-
Mitte stand. Sit
ach München, k
os keucht sie dit
inauf, bemächtig:
an: „Wo ist Je
ner mit" sagt ä»
:rschiedeneGäf
rhüre, diedenin-
eine rote San»
Er hatte von dt«
dlichend'Anl*
verstanden. J*
„d dieser Man«*»

: man mit Galen«-

ld haben«"»
. verschaffe«

gnügen^
Frankens

rück. I

iber Kunst
Sommer»!
auftrat
enurgef«
eistige
•echendeB

Macch*ve1"'
,arenhat
Italien50

nto

ohne dl«'-

fragt bat*

Anstreng

Aufsehern pflegt sich im Süden sehr bald ein harmloser
aber nicht vertraulicher Ton einzustellen. Nie riskiert
einer, dem Fremden seine Meinung über Botticelli beizu-
bringen. Botticelli, das weiss der Fremde besser. Aber
ich, ich weiss mehr von Garibaldi, „ich bin einer von den
Tausend" — das Tausend der Garibaldikämpfer muss
sehr gross gewesen sein. Nur, wenn man in den Log-
gien des Vatikan auf und ab geht und eine Zigarette
dazu rauchen will, werden sie falsch. Dieser Versuch
hat einen Leichtsinnigen nicht nur die zwanzig Francs
Schmerzensgeld gekostet. Die nahmen sie höflich an,
aber seineFreikarte confiszierten sie ihmausserdemnoch.
Der Vatikan ist ihr wunder Punkt. — In Griechenland
sind sie naiver. Im Museum in Kreta, wo unter andrem
auch die herrlichen Wandgemälde aus dem Minospalast
sind, raucht alles munter durcheinander, man ist noch
nicht so streng und polizistenhaft, auch auf der Akropolis
nicht, wo man ruhig in den Tempeltrümmern Kamillen-
blumen pflücken darf. Im kleinen Museum dort steht
ein wundervoller Knabentorso, jonische Arbeit, von

einer unbegreiflichen Feinheit und Weichheit der
Modellierung. Der Marmor scheint zu atmen, ein Schritt
weiter, und der Naturalismus wäre unerträglich. Wie
schön das modelliert ist, kann man gar nicht sehen, wenn
man nicht die fühlende Hand hinzunimmt. Das that
einmal ein Fremder und modellierte leise tastend die
Formen nach. Plötzlich stand ein Aufseher vor ihm,
der sich bis dahin im verborgenen gehalten hatte. Der
Deutsche erschrak und erwartete den Hinweis, dass das
Berühren der Figuren verboten sei. Aber der Aufseher
nickte nur verständnisvoll lächelnd und sagte:,,Ist er nicht
wie Loukoumi?" Loukoumi, das ist eine der phantasti-
schen Süssigkeiten des Orients, aus Mastix und Honig,
Mandeln und Zucker gemacht. „Vorgeschmack des Para-
dieses" nennen es die Türken. Aber der Mann hatte so
unrecht nicht, weich und fest und von unglaublicherSüsse
kam ihm der Marmor vor. Er liebte ihn auch und war kein
Polizist. Der hätte nie geschimpft auf Dinge, die er nicht
versteht; nur taktvoll geschwiegen. Man sollte unsren
Kustoden das Schwatzen gelegentlich einmal verbieten.

KUNSTKRITIK UND PRIVATRECHT

VON

RECHTSANWALT FELIX SZKOLNV

Man beginnt die Mahlzeit mit dem Nachtisch, wenn
man bei einem Kunstwerk zuerst das Zeugnis über
seine Herkunft prüft. Allerdings ist es oft das einzige,
was ihm noch einen gewissen Glanz verleiht. Welche
Rolle die Provenienzatteste in der Fälscherindustrie
spielen, ist bekannt. Neben plumpen Fälschungen, die
kein verständiger Käufer noch ernst nimmt, (man denke
an jene „Zeugnisse", die in Geigen eingefügt werden,
wie zum Beispiel ,Laurentius Guadagnini Pater alumnus
Antoni Straduari fecit Piacentie anno 1743'), giebt es
bekanntlich zahlreiche Fälle, wo durch das Raffinement
des Betrügers selbst hervorragende Kenner getäuscht
worden sind. Da es nicht immer leicht ist, in die Fuchs-
gänge der Fälscher hineinzuleuchten, muss es im Inter-
esse der Kunst und des kaufenden Publikums dankbar
anerkannt werden, wenn von berufener Seite derartige
Erzeugnisse aufgespürt und in der Öffentlichkeit als
Scheinwerte enthüllt werden.

Es ist begreiflich, dass sich diejenigen Händler und
Käufer, welchen durch derartige Veröffentlichungen so
unsanft das Konzept verdorben wird, mit allen Kräften
zu wehren suchen. Trotzdem wird es einem Kunst-
schriftsteller eine nicht geringe Überraschung bereiten,

wenn ihm eines Tages eine Klage auf den Schreibtisch
flattert, in der von ihm verlangt wird, öffentlich die Be-
hauptung, dass ein näher bezeichnetes Gemälde nicht
von dem Maler Y. herrühre, für unrichtig zu erklären,
diese Behauptung auch bei Vermeidung einer fiskalischen
Strafe von 1000 Mark für jeden Fall der Zuwiderhand-
lung nicht weiter aufzustellen und (was die Hauptsache
ist) an den Kläger I o 000 Mark Schadenersatz zu zahlen.
Jeder Kunstfreund wird Auskunft darüber wünschen,
ob der Kunstkritik so enge Grenzen gezogen sind, dass
solche Prozesse überhaupt möglich sind, und der Kunst-
schriftsteller wird sich besorgt fragen, ob es nicht rich-
tiger sei, 7al schweigen, wenn das freimütige Bekennt-
nis der wissenschaftlichen Überzeugung mit derartigen
Gefahren verknüpft sei. Eine derartige Klage sucht
ihre Stütze in den Vorschriften des Bürgerlichen Ge-
setzbuches über unerlaubte Handlungen (§§ 823 ff.).
Dabei scheiden für unsere Betrachtung naturgemäss alle
diejenigen Bestimmungen des Gesetzes aus, welche ein
arglistiges, gegen die guten Sitten verstossendes, Vor-
gehen des Kunstkritikers zur Voraussetzung hätten.
Das gleiche gilt von den Vorschriften des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb, da sie nur in jenen

inJ

.esucher«

im«

z83
 
Annotationen