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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 15.1917

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Heft 12
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Scheffler, Karl: Die Vorbildung unserer Künstler
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https://doi.org/10.11588/diglit.4744#0593

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hohe Kunst nennen wir, was volikommen zweck-
frei ist, gewerblich wird die Kunst, sobald
sie irgend einem praktischen Zwecke dient. Ist
dieses letzte der Fall, so wird sie aber auch sofort
lehrbar. Lehrbar nämlich von Seiten der Zwecke.
Darum ist sehr vieles in der Architektur und im
Kunstgewerbe lehrbar. Auf das, was lehrbar ist,
aber darf der Staat Einfluss gewinnen, ja er muss
es in gewisser Weise, weil jeder konkrete Arbeits-
zweck wirtschaftlich und handelspolitisch wichtig
werden kann. Darum hat der Staat das Recht, in
gewisser Weise sogar die Pflicht, den Unterricht
in den gewerblichen Zweckkünsten zu fördern, zu
überwachen, zu organisieren; dieses Recht aber hat
er nicht in den ganz zweckfreien Künsten.

Aus der natürlichen Zusammengehörigkeit der
Architektur und des Kunstgewerbes von Seiten der
gewerblichen Zwecke, ergiebt sich nun aber wie
von selbst der Leitsatz: nicht die Akademien und
die Kunstgewerbeschulen gehören in erster Linie
zusammen, sondern die Kunstgewerbeschulen und
Architekturschulen. Von den Polytechniken sollte
man gewisse Disziplinen -— Chemie, Bergbau
und so weiter — entfernen und sollte ihnen dafür
die Kunstgewerbeschulen fest angliedern. Die Ent-
wicklung weist darauf ja schon hin. Mehr und
mehr nehmen in den grossen deutschen Kunst-
gewerbeschulen die Architekturklassen an Umfang
und Bedeutung zu, Architekten stehen oft an der
Spitze und zwischen den Polytechniken und den
modernisierten Kunstgewerbeschulen besteht ein
Verhältnis etwa wie zwischen den Akademien und
den Sezessionen. Es ist ein merkwürdiger Wett-
bewerb von seiten der Kunstgewerbeschulen zu
beobachten, ein Ehrgeiz, der die Angliederung wie
eine Legitimierung empfinden würde. Da nun von
allen Seiten auch —■ mit Recht — nach einer neuen
Arbeitsgemeinschaft von Gewerbe und Architektur
gerufen wird, so wäre die Verschmelzung der Schulen
ein ganz natürliches Verfahren. Das Ergebnis wären
Höhere Baugewerbeschulen mit den Vorstufen der
Fach- und Handwerkerschulen.

In diesen Schulen könnten dann auch die, die
Maler oder Bildhauer werden wollen, die zur zweck-
freien Kunst streben, ihre Vorbildung erhalten, ohne
dass der Staat damit eine weitere Gewähr übernähme.
In solchen Einheitsschulen der Kunst könnte das
Elementare gleichmässig gelehrt werden, könnte
ein Naturstudium getrieben werden, wie es der

Maler, der Architekt und der gewerbliche Arbeiter
gleicherweise gebrauchen. Wenn der Staat dann
noch ein übriges thun will, so soll er es bedeuten-
den Künstlern erleichtern für eine beschränkte
Schülerschaar Meisterklassen einzurichten, in denen
die Maler und Bildhauer sich einem frei gewählten
Künstler etwa so anschliessen können, wie sich
früher Lehrlinge und Gesellen den alten Meistern
angeschlossen haben. Aber im Grunde geht diese
Hülfe schon über die Kompetenz des Staates hinaus.

Kommt es einmal zu Einheitsschulen, worin
Architekten und gewerbliche Arbeiter nebenein-
ander lernen, so ist die wichtigste Bedingung frei-
lich, dass auch hier recht eigentlich von der höheren
Kunstlehre abgesehen wird, dass der Dünkel ver-
schwindet, man könne das Beste der Kunst, die
Schöpfungskraft und das Qualitätsgefühl, lehren.
Solange diese Selbsttäuschung die Kunstschulen
regiert, wird der Unterricht die Schüler einzwängen,
anstatt sie frei zu machen, wird er zu Gesinnungs-
tüchtigkeit, falschem Idealismus und Mittelmässigkeit
verführen und weiterhin, im höheren staatlichen
Sinne, demoralisierend wirken. Die Höhere Schule
für die gewerblichen Architekturkünste hat sich
nur um das Lehrbare zu mühen, um das Technische,
Mathematische, Nützliche, Elementare, Wissen-
schaftliche, um das, was geeignet ist, der Kunst-
arbeit Charakter zu geben. Und sie hat ihre Lehrer
nicht mit Titel und Würden auszuzeichnen, die
den Anschein erwecken, als sei der Schulbeamte
seinen Kollegen in der freien Praxis überlegen.
Die Tüchtigkeit des Lehrers sollte nur dadurch
geehrt werden, dass seine Unterweisung von vielen
jungen Leuten mit Eifer gesucht wird.

Auf dem Punkte also, wo die Kunst frei und
schöpferisch wird, wo sie zweckfrei ist und wo die
Gnade der Begabung entscheidet, hat der Staat sich
zurückzuhalten. Sobald er dieses einsieht und da-
nach handelt, wird, langsam aber sicher, der ver-
derbliche Kunstkampf aufhören und der grosse
Zwiespalt geschlichtet werden. Dann erst wird —■
oder kann doch —■ die Kunst wieder ein mächtiges
Ganze werden. Immer noch ist die lebendige Form-
schöpfung das Ergebnis von Willensanstrengungen
gewesen. Der Wille aber kann nicht gelehrt,
er kann, im Gegenteil, durch die Bildungssenti-
mentalität des Kunstunterrichts nur gebrochen
werden.

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