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Neumann, Sarah; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der gerichtliche Zweikampf: Gottesurteil, Wettstreit, Ehrensache — Mittelalter-Forschungen, Band 31: Ostfildern, 2010

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https://doi.org/10.11588/diglit.34909#0032

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Eme H77 7 7t? uoH G6W77R ist besser
77ls ez'7z S77cA; uoE Recht A

II. Wo? - Gerichtshoheiten und Schauplätze

Der Domscholaster Adam von Bremen^* beschreibt in Kapitel 18 des ersten Buches sei-
ner H77 777 &777'g7'sd7g77 K77*che77gesd77'd7fe den Verlauf der sächsischen Grenze jenseits der
Elbe. Dabei orientiert er sich nicht allein an geographischen Gegebenheiten wie z.B.
Ortschaften, Flussläufen und Niederungen, sondern er verweist auch auf eine >Gedenk-
stätte<, nämlich die Stelle: Ldd d BttrudEi/cdf t?MdlM777 C077Ü77 C77777 p7077e777 Sd77U07*77777, 777icr-
^edtTjue C77777; d l77p7's 777 eo&777 loco posBus esf 777 7776777 0 7*777777.^ - Der Zweikampf zwischen
dem Sachsen Burwido, einem Angehörigen eines christianisierten Stammes, und dem
heidnischen Slawen ist für Adam von Bremen also ein wichtiger Orientierungspunkt.^
Dabei geht es ihm weniger um Topographie als um 777677707*777: Ein Stellvertreterkampf
zwischen Christentum und Heidentum um die rechtmäßige Herrschaft, in dem der
Heide unterliegt, unterstreicht den Führungsanspruch des Christentums und stützt
Adams Hauptinteresse, die Missionstätigkeit in Nordeuropa nachzuzeichnen und so
vor allem das Ansehen der Hamburger Erzbischöfe zu stärken.^ Adam von Bremen
kann jedoch nur auf dieses Ereignis verweisen, weil andere diese Auseinandersetzung
als wahrhaft denk- und gedenkwürdiges Ereignis eingeschätzt und ihrer Erinnerung
durch das Aufstellen eines Gedenksteines Ausdruck verliehen haben. Die Antwort auf
die Frage nach dem Ort, an dem der gerichtliche Zweikampf stattfindet, erweist sich
damit bereits an diesem einen Satz Adams von Bremen als ausgesprochen diffizile An-
gelegenheit. Der Kampf von Burwido und dem slawischen 077777^70 ist in mehrfacher
Hinsicht verortet: an der Stelle, die der Gedenkstein als Schauplatz des Zweikampfes
ausweist; in dem Stein selbst, der das Gedenken an das Ereignis ermöglicht und in den
Worten des Chronisten, der in seinem Werk auf die Gedenkstätte verweist und die Er-
innerung an den Zweikampf in ein weiteres Medium integriert. Zu ergänzen wäre, dass
auch der juristische Rahmen, in dem sich der gerichtliche Zweikampf abspielt, ein
wichtiges Element in der Antwort auf die Frage nach dem Wo, nach dem geeigneten Ort
für das t?MdlM777, darstellt.

81 Mittelalterliches Rechtssprichwort zit. nach SiMROCK: Deutsche Sprichwörter, Nr. 3571, S. 192.
82 Zu Adam von Bremen vgl. SCHMALE, Franz-Josef: Art. >Adam von Bremern. In: LexMA 1,
Sp. 107.
83 Adam von Bremen: Kirchengeschichte 11.18.
84 Vgl. die Darstellung der fränkischen Heidenmission in Sachsen bei Adam von Bremen: Kir-
chengeschichte 1.8ff. und die Beschreibung der drei nordelbischen Sachsenstämme kurz vor
der Erwähnung des Gedenksteines in 11.18.
85 Vgl. TRiLLMicH/BucHNER: Quellen/Einleitung zu Adam von Bremen, S. 142-147. - Zur erzäh-
lerischen Gestaltung derartiger Auseinandersetzungen vgl. Kap. V.2.2.
 
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