Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Neumann, Sarah; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der gerichtliche Zweikampf: Gottesurteil, Wettstreit, Ehrensache — Mittelalter-Forschungen, Band 31: Ostfildern, 2010

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34909#0076

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
11.3 Schauplätze

75

deshalb wirkt der hl. Wulfstart ein Wunder: Thomas' Wunden heilen, Augen und Geni-
talien werden auf unbegreifliche Weise wiederhergestellt. ^ Das Gottesurteil des Zwei-
kampfes, ein erpresstes Wunden, ist durch das sichere Urteil des Heiligen im Mirakel
ad absurdum geführt, die Grenzen zwischen Recht und Gerechtigkeit sind abgesteckt
worden.
Es ist genau dieses Bemühen um Grenzziehungen, das die Positionen kirchlicher
Autoritäten zum ducHtu?! und zu den Gottesurteilen prägt: In theologischen Grundsatz-
fragen wird nach Kriterien gesucht, um wahr und falsch voneinander scheiden zu kön-
nen; in kirchenpolitischen Konzepten wird die Trennung von geistlichen und weltli-
chen Kompetenzbereichen gefordert. In beiden Fällen ist kein Platz für das
Stehen jedoch weniger virtuelle Grenzen zur Debatte, wie z. B. in einer Besitzstreitig-
keit, konnte auch die Geistlichkeit auf den gerichtlichen Zweikampf und die Gottesur-
teile zurückgreifen und ihre Ansprüche in und vor der Welt verteidigen. Doch wohin
wendet sich die >Welt< sprich: die Öffentlichkeit, um einem gerichtlichen Zweikampf
beizuwohnen? Gibt es typische Orte, die zur Kampfstätte taugen und Schauplätze, die
in hohem Maße erinnerungswürdig erscheinen? Hat der gerichtliche Zweikampf einen
Platz im topographischen Gedächtnis?

11.3 Schauplätze

Der Austragungsort für den gerichtlichen Zweikampf ist entweder ein für den Einzel-
fall bestimmter oder aber eigens für derartige Auseinandersetzungen angelegter
Kampfplatz.^ Dieser Ort muss wie jede Gerichtsstätte durch räumlich Hegung aus sei-
ner Umgebung herausgehoben werden.^ Grenzen hat das also nicht allein in
dem Sinne, dass es einem klar abgesteckten Rechtsbereich zugeordnet ist; Grenzen sind
auch ein unabdingbares Requisit für die sog. 77!g7ZSMW, in deren innerem Bereich erst der
eigentliche Kampfplatz, czrcM^MS, uwy oder porc genannt, liegt. " Wer in die Schranken
tritt, ist damit Teil eines in jeder Hinsicht exklusiven Geschehens, dessen Sonderstatus
durch zusätzliche Rituale noch betont werden kann. Nach der Kormäks-Saga wird vor
Beginn des Kampfes ein Beschwörungsritual durchgeführt: Ein am Kampf unbeteilig-

334 Um das Wunder unmissverständlich als solches auszuweisen, sind die >neuen Augen< von
anderer Farbe; vgl. Vita Wulfstani/Miracles, S. 174: f.. J PropUsyMe acce&Tdes HOMas sei moA'cas
777 /bssarM777 pro/MMdiMe C077fi7e77fi7r pi7p7'Pas; 17777777777777 di777S pri77777ias. Ad fa77fe777 ai7fe777 7777'racMp pro-
Faüo77g 777 et ad 077777777777 <7777 U7077777777 a77te exoci7iaf7'o77C777 7701707*7777! ad77777*at7077e 777; 777777s 77777*7775 EaFi77t ex
7777 1 77 7*77, 77 7g7*77S TVCOpÜ OX g7*77t 777. f.. J Et 770 yratte d7 17 7 77 0 at77J777'd esset 7777 p07yectl7777 7777777 0 77777777 7*est7tl707*et
777 7 77teyr77777; 7770777&7*77 ye77 7 t77i 777 adtectts 77777777&I7S S7&7 7*epp07*7t et OSte77d7t rest7t77t77.
335 Vgl. die Zusammenstellung zu den Kampfplätzen einzelner Städte bei NoTTARP: Gottesurteil-
studien, S. 280; auffallend häufig liegen diese Kampfplätze in Kirchennähe; dies verdeutlicht
die enge Verbindung von weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit, die z.B. in Bischofsstäd-
ten gleichermaßen durch den (geistlichen) Stadtherrn repräsentiert werden; so hat der Trierer
Erzbischof einen Fo77garf Z77 Koi/777pto M so77to Cio777077t7s capodo77, wo er zu Gericht sitzen soll,
wenn es zum Kampf kommt; vgl. GRIMM: Weisthümer 2, S. 83-85, Weisthum im Hamme
(1339), Zitat S. 85; zum Kampfhof in Trier vgl. auch ScHÖMANN: Huldigungseinzug, S. 16.
336 Vgl. GRIMM: Rechtsalterthümer 2, S. 433-438.
337 Zu Form, Größe und Lage des Kampfplatzes vgl. PFEFFER: Formalitäten, S. 61-62.
 
Annotationen