Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0043

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
478

Herrschererhebungen des Spätmittelalters

als drei Jahre vergehen. Erst 1414 betrat der König den Reichsboden nördlich der Alpen,
um schließlich am 8. November zusammen mit seiner Frau Barbara in Aachen gekrönt
zu werden.

5.13.1 Das gespaltene Kurkolleg: Verhandlungen um die Nachfolge Ruprechts und
Vorbereitung der Wahl
Aus der Spaltung des Jahres 1400 in rheinische und östliche Kurfürsten war zehn Jahre
später eine Dreiteilung geworden. Während die Kurfürsten von Sachsen und Branden-
burg weiterhin zu Wenzel zu halten schienen, war das Lager Ruprechts durch die
immer noch ungelöste Kirchenfrage in zwei Teile zerbrochen: Auf der einen Seite die
Kurfürsten von Trier und Pfalz als Anhänger Gregors XII., auf der anderen Seite die
Anhänger der Pisaner Päpste Alexander V. und später Johannes XXIII., die Erzbischöfe
von Mainz und Köln.^
Gemäß der ihm durch die Goldene Bulle zukommenden Rolle als Wahlleiter
wurde Erzbischof Johann von Mainz bereits zwei Wochen nach dem Tod Ruprechts
aktiv: Auf Anfragen versicherte ihm die Wahlstadt Frankfurt, dass sie ihren in der Gol-
denen Bulle niedergelegten Verpflichtungen (c. 1, § 20) nachkommen und niemanden
außer den Kurfürsten und ihre Gesandten in die Stadt einlassen würdeA'^ Die Kandi-
datensuche selbst fokussierte sich sehr bald auf das Haus Luxemburg, auf Sigismund,
König von Ungarn, und seinen Vetter Jobst, Markgraf von Mähren und Brandenburg.'^
Im August 1410 kam es schließlich zu Wahlversprechen Sigismunds an die Trierer-pfäl-
zische Partei, während die Verhandlungen Jobsts mit Mainz und Köln sowie mit Wen-
zel zunächst ohne Ergebnis blieben A'^ Ein von Friedrich von Köln angesetztes Vortref-

1621 Zur den Königswahlen und ihren Vorbereitungen vgl. grundlegend LEuscHNER, Zur Wahlpoli-
tik im Jahre 1410, der auch die ältere Forschung verzeichnet, daneben jetzt auch DÜRSCHER, Der
wacklige Thron, S. 223-251, mit umfassenden Literaturangaben S. 223f., Anm. 1 und 2. Außer-
dem heranzuziehen sind die biographischen Arbeiten von BAUM, Kaiser Sigismund, und
HoENSCH, Kaiser Sigismund, das älteren Werk von AscHBACH, Geschichte Kaiser Sigmund's, so-
wie speziell zu den Wahlen KAUFMANN, Wahl König Sigmunds, ScHROHE, Wahl Sigmunds, und
HEiMPEL, Die Vener von Gmünd und Strassburg, Bd. 2, S. 637-690.
1622 RTA 7 Nr. 14 und 15. Dem Pfalzgrafen teilte die Stadt auf dessen Anfrage mit, dass die in der
Goldenen Bulle vorgeschriebene Höchstgrenze von 200 einzuhalten seien (ebd., Nr. 17). Als der
Wahltag näher rückte, erfolgte eine Präzisierung auf 200 Pferde und davon maximal 50 Bewaff-
nete (ebd., Nr. 18 und 19. Siehe außerdem Nr. 20 zum erneut erfolglosen Versuch des Pfalz-
grafen, eine größere Anzahl an Begleitern mitzuführen. Der Pfalzgraf hatte vorgebracht, dass
die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln mit dem Schiff anreisen würden und daher die ge-
naue Anzahl der Begleiter nicht zu überprüfen sei). Zu den mit der Wahl zusammenhängenden
Sicherheitsaspekten vgl. ebd., Nr. 21-25.
1623 Zu den ebenfalls in Betracht gezogenen Kandidaturen von König Heinrich IV. von England und
Herzog Johann von Burgund siehe DÜRSCHER, Der wacklige Thron, S. 226f.
1624 Vgl. LEuscHNER, Zur Wahlpolitik im Jahre 1410, S. 507-509; DÜRSCHER, Der wacklige Thron,
S. 227-231. Sigismund versprach die Bestätigung der Regierungshandlungen Ruprechts nach
seiner Wahl (RTA 7 Nr. 7) sowie die Privilegienbestätigung der Städte nach seiner Krönung,
sofern diese ihn binnen eines halben Jahres nachdem wir nns des Römischen ricds angenommen Nef-
fen nnd das ancd in den landen Modern Rine perlaindef nnd o)jfenFar were als König anerkannt hätten
(ebd., Nr. 8, S. 20, Z. 19-21; ähnlich Nr. 10, S. 23, Z. 21-23, für die Fürsten, mit einer Frist von
einem Jahr). Zu den Verhandlungen vgl. auch die Darstellung bei Andreas von Regensburg,
Chronica pontificum et imperatorum Romanorum, S. 144f.
 
Annotationen