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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0265

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Verhältnis von Wahl und Krönung

prüft, wofür ergänzend auch Ereignisse aus späteren Regierungsjahren herangezogen
werden. Durch eine überschaubare, aber doch über das gesamte Spätmittelalter ver-
teilte Auswahl an Fällen soll gewährleistet werden, dass das Ergebnis der Untersuchung
nicht durch eine zu starke Beschränkung vorweggenommen wird. In einem dritten Ab-
schnitt werden zeitgenössische theoretische Überlegungen zu Wahl und Weihe des
Herrschers zu Wort kommen, die eine explizite Reflexion über diese Frage bezeugen.
Auch ältere und über das römisch-deutsche Reich hinausgehende Meinungsäußerun-
gen sind hier zu berücksichtigen. Diese sollen jedoch nicht als Belege für vermeintlich
unveränderliche und universale Ordnungsvorstellungen des Mittelalters dienen, son-
dern gerade als Ausdruck ihres zeitlichen und örtlichen Kontexts verstanden werdend
Ein besonderes Augenmerk wird auf staatstheoretischen Werke des späteren Mittel-
alters und die Umbruchzeit unter Ludwig IV. gelegt. Auch hier ist nur eine Auswahl
möglich, die aber dennoch eine gewisse Repräsentativität beanspruchen kann.

ZI Wahl und Krönung im Licht der Diplomatik

Eine Analyse der herrscherlichen Titulatur^ sowie der Zählung der Regierungsjahre in
den Urkunden bietet mehrere Vorteile: Zum einen handelt es sich in der Regel um un-
mittelbar auf den König beziehungsweise seine Kanzlei zurückgehendes Schriftgut,
was einen direkten Einblick in die Selbstauffassung des Herrschers und die Bewertung
seines eigenen Herrschaftsantritts ermöglicht^ Zum anderen wird so eine Quellengat-
tung herangezogen, die einen eigenen rechtlichen Zweck verfolgte, gleichzeitig und
gleichsam implizit aber zwangsläufig Aussagen über das Verhältnis von Wahl und Krö-
nung machen musstet
Die Notwendigkeit, in diesen Punkten eindeutige Entscheidungen zu treffen,
führte zu einer Eindeutigkeit, der besondere Beachtung geschenkt werden muss: Ent-

2 Dies ist umso mehr notwendig, als bereits der grundlegenden und die Wertung der Forschung
prägenden Arbeit von KRAMMER, Wahl und Einsetzung, vorgeworfen wurde: »Sie reißt die bei-
den Institutionen, und zwar unter Voranstellung nicht der Wahl, sondern der Einsetzung,
durch Jahrhunderte hindurch viel zu sehr auseinander und trägt selbst in der Betrachtung jeder
einzelnen von ihnen der allgemeinen historischen Entwicklung und natürlichen Gliederung
ihrer Geschichte viel zu wenig Rechnung.« (HELDMANN [Rez.], Krammer, Wahl und Einsetzung,
S. 564).
3 WOLFRAM, Intitulatio I., S. 24f. unterscheidet zwischen Selbstaussage (»Titel«) und Fremdaussage
(»Titulatur«). Im Folgenden geht es allein um die Selbstbezeichnung, für die beide Begriffe sy-
nonym verwendet werden.
4 Aus Gründen der sprachlichen Gestaltung wird im Folgenden nicht weiter zwischen Kanz-
lei und Herrscher differenziert, sondern allgemein der königliche Titulatur- und Datierungs-
brauch beschrieben.
5 Über den Datierungsbrauch der Herrscher machten sich bereits die Zeitgenossen Gedanken,
wie die Nachricht Heinrichs Taube von Selbach über die zweite Krönung Karls IV. belegt: Hein-
rich Taube von Selbach, Chronik, S. 98: Rex au Am non aF Fac corowacz'owe [1349 in Aachen, A.B.],
sei a prima armes regwz scrz'Fzf, rd pr/'us. Für weitere Beispiele zur Königswahl Sigismunds siehe
oben, Kapitel 5.13.3, Anm. 1705.
 
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