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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0304

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Ereignisgeschichtliche Betrachtungen

739

tungsfrist konstatiert wurde: Im 13. Jahrhundert wurden die Belehnungen der Kurfürs-
ten offenbar sowohl von Rudolf von Habsburg als auch von Adolf von Nassau und Alb-
recht I. von Habsburg bereits unmittelbar nach der Wahl vorgenommen.
Nach einer Bedeutungssteigerung der Krönung in den Jahren 1308/09 und 1314
nahm zumindest Günther von Schwarzburg wieder sofort nach seiner Wahl Belehnun-
gen vor.^64 Andererseits wurde unter Friedrich III. wie bei Sigismund die Frist von Jahr
und Tag in keinster Weise eingehalten, der Großteil der Belehnungen erfolgte erst mehr
als zwei Jahre nach der Wahl, und zwar im Anschluss an die Krönung in Aachen.Die
dortige Vergabe fand anders als 1414 unter deutlicher Scheidung zwischen Kurfürsten
und Fürsten statt. Die geistlichen Kurfürsten wurden außerdem zu einem späteren
Zeitpunkt andernorts belehnt, wohl um durch die gestaffelte Vornahme eine größere
Reichweite und Wirkung zu erzielen. Die gesteigerte Bedeutung der Wahl war für die
Belehnungen offenbar ohne Auswirkung, ja es scheint, als ob diese rituellen Akte ge-
rade des Glanzes der Krönung bedurften, saß der König dabei doch in seiner iconigidici?en
nMyesfai, die ohne Krone eben nicht vollständig war.

7.2.9 Zwischenfazit
Die Ereignisse und Aspekte, die im Zusammenhang mit den spätmittelalterlichen
Herrschaftsantritten behandelt wurden, deuten vielfach auf eine Bedeutungssteigerung
der Wahl im Vergleich zur Krönung hin. Diese Verschiebungen äußerten sich augenfäl-
lig in den Belagerungen der Krönungsstadt Aachen in der ersten Hälfte des 13. Jahr-
hunderts, denen in späterer Zeit (1314, 1346, 1401) das Ausweichen auf einen anderen
Krönungsort als komfortablere Lösung gegenübersteht. Dass allein die Krönung nicht
ausreichte, um eine allgemeine Anerkennung im Reich zu erlangen, wurde bereits un-
ter Wilhelm von Holland deutlich: Die an der ersten Wahl nicht beteiligten Fürsten von
Sachsen und Brandenburg gaben ihm im Rahmen ihrer Huldigung nachträglich ihre
Stimme. Andererseits scheiterte der Versuch Alfons' von Kastilien, allein aufgrund der
Wahl und ohne Krönung in Aachen zum Kaisertum zu gelangen, schließlich an der
Weigerung des Papstes. Nachdem Rudolf von Habsburg fast einstimmig erwählt und in
Aachen gekrönt worden war, berief sich Gregor X. gerade auf dessen Weihe, um den
spanischen König vom Kaisertum auszuschließen, da dieser jene »unveränderliche Ge-
wohnheit« (consMefMdo mcowwMüifahzEs) des Reichs nicht beachtet habe.
Die anhaltende Bedeutung der Krönung wird auch an der Wiederholung der zwi-
schen Wahl und Krönung ausgestellten Urkunden unter Wilhelm von Holland sowie in
der Folgezeit bei den kurfürstlichen Privilegienbestätigungen deutlich. Diese waren in
der Regel Teil der Wahlversprechen, die die Kandidaten nach der Krönung und teil-
weise auch zwischen Wahl und Krönung zu erneuern hatten, um ihnen die nötige
Rechtskraft zu verleihen. Aufgrund der Goldenen Bulle traten hier gewisse Verände-
rungen ein, doch wurde noch bei Sigismund nach der Wahl zunächst nur das Verspre-
chen der Bestätigung erneuert und die entsprechende Urkunde erst nach der Krönung
264 Vgl. hierzu sowie für das Folgende oben, Kapitel 6.7.3.
265 Siehe die Einträge bei Chmel (Hg.), Regesta chronologico-diplomatica Friderici III. Romanorum
Imperatoris, ab Nr. 604 sowie für frühere Belehnungen z. B. Nr. 319, 320, 356, 502 und 529.
 
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