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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0050

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Sigismund (1410-1414)

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gewiesen, könne so doch allein der Mainzer Erzbischof bei Einigkeit der übrigen sechs
Kurfürsten die Wahl verhindern: ztbsE a saue azcnh's Ecwzz'nzDzs Außerdem
ist zu bedenken, dass von einem rückblickenden Standpunkt aus sicherlich Jobsts Wahl
als die rechtmäßigere erscheinen muss,'^ diese jedoch überhaupt erst durch die von
den Kurfürsten von Trier und der Pfalz forcierte Wahl Sigismunds zustande kommen
konnte. Neben der Möglichkeit einer länger andauernden Reichsvakanz stand hinge-
gen zunächst auch der Anschluss der Erzbischöfe von Mainz und Köln an die Wahl Si-
gismunds in Aussicht, was in diesem Fall sicherlich nicht zu harten Vorwürfen wegen
eventuellen Formfehlern geführt hätte.

5.13.3 Sigismunds zweite Wahl 1411
Die Annahme der WaMen uon 1410
Durch die beiden Wahlen im Herbst 1410 gab es nun zwei Könige, genaugenommen so-
gar drei: Wenzel war nämlich entgegen seinen Zusagen nicht gewillt, auf das Königtum
zu verzichten und beanspruchte stattdessen zunächst weiterhin Titel und Reichssteu-
em.i666 jobst hingegen nahm im Dezember seine Wahl an und führte seitdem unter
Zählung seiner Regierungsjahre den vollen KönigstitelGlaubt man dem Zeitgenos-
sen Andreas von Regensburg, dann plante der neue König außerdem ein Königslager
vor Frankfurt um seine Ansprüche zu untermauern.'^
Die erste Nachricht über die Haltung des zweiten Gewählten stammt ebenfalls
vom Dezember 1410: Wie aus einem Schreiben des Burggrafen von Nürnberg hervor-
geht, nahm Sigismund die Wahl an und plante ein Treffen mit Jobst, um eine Uberein-

der üblichen Verkündigung und Feierlichkeit vollendet würde (ciccfz'ozzz's /ach' pHMz'cacz'ozzczz: <4
sokzzzpzzz'sacz'ozzczz: cozzszzcfas per/zcz'ezzdz), weshalb dies hinter dem Chor geschehen sei. Eine ähnli-
che Version der Vorgänge bietet Andreas von Regensburg, Chronica pontificum et impera-
torum Romanorum, S. 145: Die Erzbischöfe von Mainz und Köln hätten Jobst in der Kirche ge-
wählt, die der Mainzer verschließen ließ (eo t?Mod decazzMS szf z'pse ciccforzzzz: z'psa^zzc ecdeszz? szzc
dz'ocesz's), weshalb die übrigen Wähler nicht teilnehmen konnten und ihre Wahl auf dem Fried-
hof vollziehen mussten.
1664 RTA 7) Nr. 53, S. 82, § 9, Z. 33-38, Zitat Z. 37f.
1665 Vgl. so zuletzt DÜRSCHER, Der wacklige Thron, S. 240f., daneben auch BAUM, Kaiser Sigismund,
S. 79, HoENSCH, Kaiser Sigismund, S. 151 und RoGGE, Die deutschen Könige im Mittelalter, S. 77f.
(Verstöße in beiden Fällen, bei Sigismund jedoch größere). Anders hingegen noch AscHBACH,
Geschichte Kaiser Sigmund's, Bd. 1, S. 295, seinen Protagonisten verteidigend: »Es läßt sich ge-
gen die Rechtmäßigkeit beider Königswahlen gar Manches einwenden. Weniger jedoch gegen
die Wahl Sigismunds.«
1666 RTA 7) Nr. 56-58. In der Forschung nicht näher beachtet wurde allerdings, dass zumindest die
Steuerforderungen vor die Annahme der Wahl durch Jobst fallen. Den römischen Königstitel
führte Wenzel allerdings auch weiterhin (vgl. z. B. Regesta Bohemiae et Moraviae aetatis Ven-
ceslai, Bd. V,l, Nr. 1021 vom 3. Dezember 1410 und Nr. 1024 vom 25. Januar 1411). Zu den drei
gleichzeitigen Königen vgl. den eingangs zitierten Vers, den Andreas von Regensburg überlie-
fert (oben, Anm. 1620).
1667 RTA 7) Nr. 46-49. DÜRSCHER, Der wacklige Thron, S. 239, Anm. 79 weist darauf hin, dass Jobst
sich Ende November noch lediglich als Markgraf von Mähren und Brandenburg bezeichnete.
1668 Andreas von Regensburg, Chronica pontificum et imperatorum Romanorum, S. 146: JodocHS
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