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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0252

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Krönung

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der Pfalz gekrönt wurden."' Da mit dem spätmittelalterlichen Krönungsordo die Litur-
gie dieses Festtages ohnehin die Grundlage für die Krönungsmesse bildete, dürfte dem
genauen Krönungstag bald eine geringere Bedeutung beigemessen worden sein. Es ist
sicherlich kein Zufall, dass die spätmittelalterlichen Königskrönungen anders als die
Kaiserkrönungen nicht mehr mit den hohen kirchlichen Feiertagen Ostern, Pfingsten
und Weihnachten oder den Marienfesten zusammenfielen, war mit dem Ordo doch je-
der Krönungstag liturgisch zu einem solchen erhoben worden.

6.7.3 Abschluss der Krönung: Krönungsmahl, Belehnungen, Heiltumsweisung
Seit dem Hochmittelalter war die Krönung in Aachen mit der Aufnahme des Königs
unter die Stiftskanoniker verbunden."^ Da dies nicht während der Weihe selbst, son-
dern erst im Anschluss geschah, wurden die Vorgänge in der Regel jedoch nicht weiter
beachtet und beschrieben. Anschließend folgte zumeist das Krönungsmahl im Aache-
ner Rathaussaal, bei dem sich die wichtigsten Akteure noch einmal unter anders gearte-
ten, aber ebenso feierlichen Umständen zusammenfanden. Ein solches gemeinsames
Mahl ist allerdings nur für die Jahre 1257 und 1273 sowie ab 1414 belegt. Für den dazwi-
schenliegenden Zeitraum lässt sich die Durchführung zwar für manche Krönungen
vermuten,"^ doch fand dieser Akt offenbar keine besondere Aufmerksamkeit der Chro-
nisten. Hiermit stimmt überein, dass die Hinweise zu 1257 wohl auf Briefe des Königs
zurückgehen, während 1273 der Sitzstreit zwischen den Erzbischöfen von Mainz und
Köln dazu führte, dass jenes Ereignis überhaupt überliefert ist.
Hieraus kann geschlossen werden, dass der Zugang zum Mahl auf einen kleinen
Personenkreis beschränkt war, denn noch 1414 konnten die ansonsten gut unterrichte-
ten Gesandten hierüber keine Einzelheiten berichten. Dennoch kam dem Ritual sowie
der hierbei notwendigen Ordnung der Kurfürsten im Raum besondere Bedeutung zu,
wie die mehrfach überlieferten Rangstreitigkeiten belegen. Erst die Goldene Bulle setzte
hier allgemeine Regelungen an die Stelle der früheren Ad-hoc-Entscheidungen, auch
wenn die gefundenen Lösungen zum Beispiel für das Verhältnis der Erzbischöfe von
Mainz und Köln durchaus übereinstimmten V Die rituellen Tischdienste der Kurfürs-
ten waren für das Krönungsmahl hingegen nur von sehr eingeschränkter Bedeutung:
Neben der Weihe der Königin auf dem Nürnberger Hoftag 1298 ist ihre Durchführung
nur ein einziges Mal für die Zeit nach der Goldenen Bulle nachweisbar, als bei der Krö-
nung Maximilians die Bestimmungen weitgehend umgesetzt wurden. Trotz der wichti-

117 Vgl. zum Thema allgemein ScHALLER, Der heilige Tag, zu den Krönungen besonders S. 5-8.
Schallers Skepsis gegenüber dem für Ruprecht überlieferten Krönungstag (S. 6) kann jedoch
nicht geteilt werden, dieser fiel tatsächlich aus dem sonst üblichen Rahmen.
118 Vgl. hierzu oben, Kapitel 2.1, Anm. 19. Der Wortlaut des Eides findet sich in Gießen, Universitäts-
bibliothek, Hs. 219, f. 67r und Padua, Biblioteca Antoniana XXIII, Nr. 694, f. 85r.
119 Vgl. HuYSKENS, Krönungsmähler, S. 46f.
120 Einen wichtigen Hinweis für die Bedeutung der Position des Trierer Erzbischofs gibt das Krö-
nungsmahl von 1442: Da der Erzbischof aus unbekannten Gründen nicht erschienen war, nahm
der Pfalzgraf dessen Platz gegenüber dem König ein, während der Herzog von Sachsen auf-
rückte und so zur Rechten des Kölner Erzbischofs saß. Dies zeigt, dass der Trierer durch seine
Positionierung nicht aus der Rangordnung der Kurfürsten herausgehoben war, sondern nach
den Erzbischöfen von Köln und Mainz den drittwichtigsten Platz innehatte.
 
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