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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0056

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Sigismund (1410-1414)

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Noch am selben Tag machten die Wähler Sigismunds dessen Wahl allgemein dem
Reich bekannt.'Die Wahlanzeige lehnte sich eng an diejenige Jobsts von Mähren
an'und enthielt daher eingangs einen Verweis auf die Reichs Vakanz, obgleich Sigis-
mund selbst nie vom Reich zurückgetreten war und - von einer kurzen Ausnahme ab-
gesehen - auch weiterhin seine Regierungsjahre ab seiner ersten Wahl zählte.'"'^ Die
eindeutige Beantwortung der Frage, ob es sich bei der Wahl am 21. Juli 1411 um eine
Nachwahl oder eine Neuwahl handelte, ist daher eher eine moderne als eine zeitgenös-
sische Deutungskategorie.'Entscheidend war vielmehr, dass Sigismund nun alle
Kurstimmen auf sich vereinigt hatte, weshalb auch Frankfurt dem Ansuchen der Kur-
fürsten zustimmte, das /(du /eger uon den nc/?s weg/n uor Franc/(en/nrd notwendig
sei.''"'Auch in anderen Belangen knüpften die neuen Wähler Sigismunds an die frühere
Wahl Jobsts an: So musste der König am Wahltag den Erzbischöfen von Mainz und Köln
die Versprechungen seines Vetters fast wortwörtlich wiederholen, darunter auch die
Zusage, sich vor seiner Krönung Moderne /(on/ü/(s/o//e zu Reuse ... as ei/nen Ro/wsscden /(o-
nmg Za/ssen erdeuen.^

5.13.4 Der ordo e/^brma zum Empfang eines neuen Königs in Frankfurt
Im Anhang der 1411 niedergeschriebenen Statuten des Frankfurter Bartholomäusstifts
finden sich ausführliche Aufzeichnungen, die sich mit dem Einzug, der Altarsetzung
und der Wahl eines neuen Königs sowie der diesbezüglichen Verteilung der Opfergel-
der beschäftigen.^'^ Die einzelnen Bereiche sind durch Überschriften voneinander

ter Berichterstatter dieser Akt entging; vielleicht war er sich der Außergewöhnlichkeit des Vor-
gehens bewusst und unterließ daher eine Erwähnung.
1703 Ebd., Nr. 68 und 69. Der Brief des Erzbischofs von Mainz an Aachen ist weitgehend gleichlau-
tend mit den übrigen Schreiben und enthält keine explizite Erwähnung der Königskrönung
(KRAus, Unbekannte Quellen, Nr. 8, S. 200f.).
1704 RTA 7) Nr. 51; vgl. S. 116, Anm. 2.
1705 Dies bemerkt explizit auch die Fortsetzungen des Königshofen. Heidelberger Zusätze, c. 7)
S. 261. Nach Andreas von Regensburg, Chronica pontificum et imperatorum Romanorum,
S. 146 habe Sigismund versprechen müssen, die zweite Wahl als Beginn seiner Herrschaft anzu-
sehen, woran er sich jedoch nicht gehalten habe: ... apposzfa /zac coadz'cz'oae, t?aod aä /Ha coacordz
Ucccz'oac H aoa a prima regem se scr/Here deHere/. Qaod Zpse sic tya/dem prom/sH, sed /amen rafam aoa
Caud. Zumindest kurzzeitig änderte Sigismund jedoch seine Datierungsweise in diesem Sinne
(siehe unten, Kapitel 7.1.1, Anm. 78).
1706 Vgl. hierzu DÜRSCHER, Der wacklige Thron, S. 249-251.
1707 RTA 7) Nr. 108, S. 154, Z. 29. Die Stadt hatte dabei außerdem die schlechten Erfahrung mit dem
wenige Wochen zurückliegenden Lager des Trierer Erzbischofs vor Augen, wenn sie unver-
blümt zugab, dass ein Unterlassen ihnen aac/z /z'cNr sei, waaa der rad arzd sfad so/z'c/zer /eger /za/Na
za aadera zz'dea grossea sc/zadea ge/za/d aad ge/z'ddea /za/zea (Z. 29-32).
1708 Ebd., Nr. 64 und 65, hier Nr. 65, S. 110, § 13, Z. lf.
1709 Froning (Hg.), Empfang und Wahl des Königs, S. 10-14 (= Frankfurt, Institut für Stadtgeschichte,
Barth. Bücher III/4b, f. 36r-38r). Vgl. hierzu ebd., S. XHIf. In der Handschrift Gießen, Universi-
tätsbibliothek, Hs. 296 findet sich im Zusammenhang mit der Königserhebung Ferdinands I.
(1531) eine Abschrift des ordo H/ora:a (f. 195r-197r). Diese ist im Wesentlichen mit der von Fro-
ning veröffentlichten Prachtausfertigung der Statuten des Bartholomäusstifts identisch. Es feh-
len allerdings die Bestimmungen über die Vorbereitung der kurfürstlichen Sitze im Chor der
Kirche und über die genaue Verteilung der Opfergaben. Daneben finden sich kleinere Abwei-
chungen, Auslassungen und Umstellungen. So wird beispielsweise beim Empfang des königli-
 
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