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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0295

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Verhältnis von Wahl und Krönung

krönt werden noch königliche Handlungen ausführen dürfe. Das Gegenangebot, die
Königskrönung bis nach dem Tod des Kaisers aufzuschieben, stieß seinerseits auf Ab-
lehnung, doch konnte schließlich ein Kompromiss gefunden werden: Die Krönung
wurde um zwei Wochen verschoben, was dem Papst die Möglichkeit gab, den Gewähl-
ten vor der Krönung zu approbieren - andernfalls sollte sie jedoch trotzdem stattfin-
den. Der Papst selbst beharrte allerdings unter Verweis auf Recht und Herkommen (Yd
esf mons ci zttns) weiterhin darauf, dass Wenzel vor der Approbation weder die Krone
empfangen noch das königliche Siegel oder den königlichen Namen führen dürfe.
Karl IV. lehnte dies ab und schuf mit der am 6. Juli 1376 erfolgten Krönung vollendete
Tatsachen, das Einverständnis mit der Kurie wurde erst später durch rückdatierte Ur-
kunden hergestellt.
Zwar sah das Papsttum die Approbation weiterhin als das konstitutive Element
der Herrschererhebung an, doch rückte unter den gewandelten Umständen des Jahres
1376 anders als 30 Jahre zuvor dadurch gerade die Krönung ins Zentrum. Als für die
Kurie absehbar wurde, dass ein Aufschub der Wahl nicht zu erreichen war, versuchte
man stattdessen die Krönung hinauszuzögern und damit die Approbation als Voraus-
setzung für den Abschluss des Herrschaftsantritts zu proklamieren. Der Wahl wurde
ihre herrschaftsbegründende Rolle abgesprochen, so dass die Krönung kurzzeitig an
Bedeutung gewann. Weder Kaiser noch Kurfürsten gingen allerdings auf dieses Deu-
tungsmuster ein: Wie angekündigt sorgten sie für eine Krönung ohne Verzögerung, für
die in ihren Augen keinerlei Anlass bestand. An der Kurie hatte man die Krönung vor
der päpstlichen Approbation zwar zu verhindern gesucht, sich jedoch auch geweigert,
hierbei unverhältnismäßig vorzugehen und ein scandahuM hervorzurufen. Als später
die nachträgliche Einigung erfolgte, war die kurzzeitig in den Verhandlungen zu be-
sonderer Wichtigkeit aufgestiegene Krönung keiner Erwähnung mehr wert, ihre ent-
scheidende Rolle ausgespielt: Nach der durch das Papsttum propagierten Bedeutungs-
steigerung trat sie wieder hinter die Wahl zurück.

7.2.5 Die Anerkennung des Königs bei umstrittenen Herrschererhebungen
(1247/1248,1314,1400/1401)
Gerade bei umstrittenen Herrschererhebungen konnte der ordnungsgemäßen Durch-
führung der entsprechenden Rituale besondere Bedeutung zukommen, was sich zum
Beispiel an Richard von Cornwalls Briefen über seinen Einzug und die Krönung in Aa-
chen, an den angeblich auf Tonnen erhobenen Herrschern 1298 und 1314 oder an der
vorgeblich im Rhein versunkenen Fahne bei der Wahl Karls IV. 1346 zeigt. Es ist daher
von besonderem Interesse, welche Wertigkeit und welches Verhältnis die einzelnen
Akte in diesen Fällen einnahmen.
Bei der Herrschererhebung Wilhelms von Holland 1247/48 hatte sich die Kölner
Bürgerschaft zunächst geweigert, die Wahl innerhalb der städtischen Mauern stattfin-
den zu lassen, weshalb man auf das nahe gelegene Worringen auswich7'^ Eine gene-
relle Ablehnung des neuen Herrschers war damit allerdings nicht verbunden, denn nur

212 Siehe hierzu oben, Kapitel 5.1.1.
 
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