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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0290

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Ereignisgeschichtliche Betrachtungen

725

nach der genannten Gewohnheit mit dem angemessenen Feierlichkeiten (czzzw soUzwziz-
htfe dehzfzz) gekrönt worden und habe das regnum AU/zzazzzzz'ac friedlich in seinem Besitz,
woraus für Gregor X. klar und deutlich folgte: »Deshalb ist dir der Rechtsweg endgültig
versperrt und die Tür der Tat gänzlich verschlossen.«^
Zur Bekräftigung und um Alfons die Nutzlosigkeit seiner weiteren Bemühungen
vor Augen zu führen, wurde dieser außerdem darüber unterrichtet, dass dem neuen
König und den deutschen Fürsten bereits der Termin für die Kaiserkrönung mitgeteilt
worden sei. Der Kastilier ließ sich davon nicht beirren, sondern traf nach jahrelangen
vergeblichen Versuchen schließlich in Beaucaire mit dem Papst zusammen. Am Ende
der mehrmonatigen Verhandlungen stand jedoch nicht die Kaiserkrönung, sondern die
Verzichterklärung auf das Kaiserreich^ - die Gewährung des Kreuzzugszehnten wog
letztlich schwerer als die nur vage Hoffnung auf die Erlangung des Kaisertums.
Alfons Versuch, »durch einen Sprung« (per szzlfmw)/^ also allein aufgrund der
Wahl und ohne den Weg über die Aachener Krönung die Kaiserkrone zu erlangen, war
gescheitert. Die Macht des Rituals verbot es, sich über die von Richard von Cornwall
und Rudolf von Habsburg auf diesem Wege erlangte Position hinwegzusetzen. Zwar
betrachteten die Päpste die Krönung nicht von Anfang an als unabdingbare Vorausset-
zung, doch als mit dem Habsburger ein für ihre Pläne geeigneter erscheinender König
auftrat, konnte besonders (zwzzxzzwe) dieser Mangel Alfons' angeführt werden, um dessen
Ansprüche eindeutig zurückzuweisen. Noch behauptete die Krönung ihre Vorrangstel-
lung innerhalb der Herrschererhebung, obgleich auch dem Konsens der Wähler bereits
gewisse Bedeutung beigemessen wurde.

7.2.3 Der Koronator und die Krönung: Die Rolle des Kölner Erzbischofs, besonders
Heinrichs II. von Virneburg (1304-1332)
Am 11. Mai 1292, eine Woche nach seiner Wahl, nannte sich der neue König Adolptzzzs
Dez ynzcza Roi?MüorM7i rex semper anynsfus, zwei Wochen später jedoch nur noch zu Rozzrzz-
zzozxzzzz regezw dcHzzs.'^' Bedingt wurde diese Abweichung durch den Empfänger der Ur-
kunde, den Erzbischof von Köln, der als rechtmäßiger Koronator die Krönung noch zu
vollziehen hatte. Aus dieser Sonderstellung versuchten die Kölner Erzbischöfe beson-
ders im ausgehenden 13. und beginnenden 14. Jahrhundert sowohl symbolisches als
auch reales Kapital zu schlagen, was mit einer Aufwertung der Krönung gegenüber der
Wahl einherging.
So musste Adolf von Nassau vor seiner Wahl Erzbischof Siegfried nicht nur weit-
reichende Versprechungen machen, sondern diese außerdem durch vielfältige Siche-
rungsmaßnahmen bekräftigen. Hierzu gehörte auch die Verpflichtung, im Falle der

183 Theiner (Hg.), Annales ecclesiastici ad a. 1274, § 50, Bd. 22, S. 339: ad z'd fz'M z'Mrz's um praccz'sa/z'zzaiz-
fer ctydctz MMMH pzwdMsa foädzfer uz'&Ndzr.
184 RI YT/2 Nr. 5525a-5527. Vgl. ScHOEN, Alfons X. von Kastilien, S. 92-94 und besonders RoBERG, Die
Abdankung Alfons' X., S. 342-351. Alfons führte auch nach dem Treffen kurzzeitig wieder den
römischen Königstitel und das entsprechende Siegel, erklärte auf Mahnung des Papstes jedoch
endgültig seinen Verzicht.
185 Siehe unten, Anm. 369.
186 Siehe oben, Kapitel 7.1.2.
 
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