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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0254

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Krönung

689

tual der Krönung war erfolgreich um einen weiteren Baustein bereichert worden. Trug
die Zurschaustellung der wertvollen Reliquien entscheidend zum Glanz der königli-
chen Weihe bei, so war auch die Verköstigung des einfachen Volkes von maßgeblicher
Bedeutung. Wiederum im 15. Jahrhundert taucht hier neben dem Weinbrunnen der mit
weiteren Tieren gefüllte ganze Ochse auf, der auf dem Marktplatz gebraten und dann
zum Verspeisen freigegeben wurde: Ein unabdingbarer Bestandteil jeder Herrscherer-
hebung, der ebenso wie der Weinbrunnen auch in der Frühen Neuzeit beibehalten
wurde^ und sicherlich für viele Teilnehmer aus dem Volk mindestens ebenso wichtig
war wie die heiligen Handlungen und Zeremonien in Kirche und Rathaus.
Mit der Privilegienbestätigung Aachens/^ den Belehnungen und der Weisung des
Weistums endeten die einige Tage über die Weihe hinaus andauernden Feierlichkeiten
in der Krönungsstadt. Nach dem glanzvoll vollzogenen Herrschaftsantritt begann der
harte politische Alltag, der in vielen Fällen zuerst die Durchsetzung der neuen Würde
beziehungsweise des so gewonnenen Machtanspruchs bedeutete. Dies geschah häufig
durch weitere rituelle Akte wie der Besuch der Gebeine der Heiligen Drei Könige in
Köln,'die feierlichen Einzüge in die Reichsstädte, die Hoftage und weitere Belehnun-
gen, nicht selten aber auch auf militärischem Wege. Die in angemessener Form vorge-
nommene Krönung mit den übrigen vorausgehenden Akten der Herrschererhebung
war fundamental für die ersten Monate des tatsächlichen Regierens. Durch das hierbei
geschaffene und aktualisierte Ordnungsgefüge konnte sie wesentlich zu einer erfolg-
reichen Herrschaft des neuen Königs beitragen. Ein Selbstläufer mit Erfolgsgarantie
war sie jedoch keineswegs, ihre Wirkungsmacht hatte durchaus ihre zeitlichen wie ört-
lichen Grenzen V'

6.7.4 Nachträgliche Thronbesteigungen
Für insgesamt drei spätmittelalterliche Herrscher konnte nachgewiesen werden, dass
sie nach ihrer Krönung bei einem späteren Aufenthalt in Aachen den dortigen Thron in
der Oberkirche bestiegen, sei es zum ersten (1349, 1407) oder zum wiederholten Mal

124 Vgl. ScHOMANN, Kaiserkrönung, S. 36f.
125 Diese wurde zumeist noch Ort ausgestellt, teilweise jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.
126 Siehe hierzu zusammenfassend ToRSY, Dreikönigenverehrung, S. 33f., HorMANN, Heiligen Drei
Könige, S. 142 und STEHKÄMPER, Könige und Heilige Drei Könige.
127 Ähnliches gilt für die Versuche des 15. Jahrhunderts, aus der Königskrönung mittels einer den
Juden auferlegten Sondersteuer nicht nur symbolischen, sondern auch finanziellen Profit zu
schlagen. Bei Friedrich III. nur von begrenztem Erfolg, wurde die Krönungssteuer bereits bei
Maximilian zu einer Wahlsteuer umfunktioniert, womit an die Versuche von Friedrichs Vor-
gänger Albrecht II. angeknüpft wurde. Vgl. hierzu IsENMANN, Reichsfinanzen und Reichssteu-
ern, S. 25-36 und AurGEBAUER/ScHUBERT, Königtum und Juden, besonders S. 292-299. Außerdem
die älteren Arbeiten von KERLER, Besteuerung der Juden, ALDÄsy, Zsigmond csäszär Ko-
ronäzäsa, ALDÄSY, A nemet zsidösäg koronäzäsi adöja II. Albert idejeben, und ALDÄSY, A nemet
zsidösäg megadöztatäsa III. Frigyes koronäzäsa alkalmäböl, sowie ScmjMM, Konrad von Weins-
berg, besonders S. 49f., dort jedoch fälschlich, dass bei Friedrich III. keine Krönungssteuer ein-
gefordert worden sei (vgl. dazu oben, Kapitel 5.14.4, S. 555). Auch in der Frühen Neuzeit erwies
sich das Eintreiben der zeitweise offenbar in Vergessenheit geratenen Steuer keineswegs als
einfach (vgl. hierzu für Friedberg HERRMANN, Vom »Opferpfennig« befreit, sowie allgemein
RAuscHER/STAUDiNGER, Widerspenstige Kammerknechte).
 
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