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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0255

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Rituale der Herrschererhebung

(1357, 1380, 1384). Diese nachträglichen Inthronisationen Karls IV., Wenzels und Rup-
rechts sind stets aus den spezifischen und jeweils unterschiedlichen Situationen ihres
Herrschaftsantritts zu erklären, lassen darüber hinaus aber auch Gemeinsamkeiten er-
kennen.
Die Forschung hat den Aufenthalt Karls IV. in Aachen 1349 in der Regel als nachge-
holte Krönung gedeutet, die den Makel der ersten Krönung 1346 in Bonn beheben sollte.
Allerdings hätte bereits das Fehlen des rechtmäßigen Koronators Zweifel an dieser
Deutung aufkommen lassen müssen. Zwar war man in Aachen bemüht, die Vorgänge
im Juni 1349 als Königskrönung erscheinen zu lassen, und mehrere Chronisten sahen
dies ähnlich. Der König selbst deutete seinen Besuch hingegen stets nur als mrci/tcn and
m/art, unternahm zu keinem Zeitpunkt den Versuch, die dortigen Geschehnisse reichs-
weit publik zu machen und behielt die bisherige Datierung seiner Urkunden bei. Wie
nachgewiesen werden konnte, blieben die rituellen Akte in der Tat auf den Einzug, die
Anwesenheit bei der in der Marienkirche gefeierten Messe und das anschließende Be-
steigen des Karlsthrons, das mit dem Aufsetzen der Krone verbunden wurde, be-
schränkt.
Dass die drei Jahre zuvor durch Wahl und Krönung geschehene Statuserhöhung
mit der Inthronisation in Aachen 1349 rituell zum Abschluss gebracht wurde, findet
eine interessante Parallele in den Vorgängen siebeneinhalb Jahre später: Nachdem
Karl IV. 1350 die Reichsinsignien erhalten hatte und 1355 zum Kaiser gekrönt worden
war, stattete er der Krönungsstadt einen erneuten Besuch hab. Zuvor hatte er beim fest-
lichen Hoftag in Metz die Zusätze zur Goldenen Bulle verkündet und im Beisein der
Kurfürsten das Weihnachtsfest gefeiert. Mitte Januar zog der König dann in Begleitung
des Markgrafen von Brandenburg und zahlreicher weiterer geistlicher und weltlicher
Fürsten nach Aachen/^ wo er am Sonntag, dem 15. Januar 1357) in der Marienkirche die
Messe hörte: in sodo zmponRons Karod magnz sodons, zndafas /mponaddas szgnzs, H coronam
Karod ma^nz dadons in capüe, t?nod non nisi inrperafor soüd/aocrc, andinif diuinaV Offenbar
wollte Karl IV. nicht nur als König, sondern auch als Kaiser den Karlsthron bestiegen
haben, zumal er jetzt außerdem die seinem heiliggesprochenen Vorgänger zugeschrie-
bene Krone tragen konnte.
Auch sein Sohn Wenzel sollte nach der Königserhebung zu Lebzeiten des Vaters
mehrmals nach Aachen zurückkehren. Für die Jahre 1380 und 1384 lässt sich nachwei-
sen, dass dieser Besuch mit Lehnsvergaben verbunden wurde, die stattfanden, wäh-
rend der König sad apparafa Romano rogio auf dem königlichen Thron (in rogaii soiio) saß.
Zwei zeitgenössische Quellen deuteten diesen Akt für 1380 als Krönung, was erkennen

128 Vgl. die Zeugenliste vom 17. Januar 1357 (Regesten der Reichsstadt Aachen, Bd. 3, Nr. 184). Die
übrigen Kurfürsten hatten sich nach dem Metzer Hoftag in ihren eigenen Herrschaftsbereich
zurückbegeben (Regesten der Erzbischöfe von Köln, Bd. 6, Nr. 916; Regesten der Erzbischöfe
von Mainz, Bd. 2,1, Nr. 711 und 713; Regesten der Erzbischöfe von Trier, S. 93; Regesten der Pfalz-
grafen am Rhein, Bd. 1, Nr. 3005 und 3006).
129 Heinrich von Diessenhofen, Chronik, S. 107) unter der Überschrift, die den Fokus auf die Thron-
besteigung richtet: Rem t?aod Imperator Karotas predz'ctas r/eaz't A^az'sgraaz et /Indem za sede z'mperato-
rz's Karod' magaz sederat. Bereits am 27. November 1356 hatte der Kaiser der Stadt von Metz aus
ihre Privilegien bestätigt und sich darin wie gewohnt auch auf das Beispiel domz'az et sauet/ Ka-
rod adoraa/^ae predecessoram aostroraa: z'mperatoram et regam berufen (MGH Const. 11, Nr. 838,
S. 468).
 
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