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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0328

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Reflexion der Zeitgenossen

763

Bezieht man eine weitere zeitgenössische Denkschrift (»Subscripta«) in die Be-
trachtung mit ein, so zeigt sich, wie sehr König- und Kaisertum jetzt zusammenfallen:
Der Gewählte, der bereits mit der Wahl uerns zmpenüor ist, erhält durch die Kaiser-
krönung in Rom allein das Recht, den Kaisertitel zu führend^ Dieser sehr weitgehen-
den Formulierung des kaiserlichen Gesetzes, über dessen Auslegung in der Forschung
unterschiedliche Urteile gefällt wurden/^ ist in den nächsten zwei Jahrhunderten je-
doch nicht gefolgt worden - erst im 16. Jahrhundert löste sich der Kaisertitel endgültig
vom Mitwirken des Papstes.^ Stattdessen vermochte sich zunächst die »zurückhalten-
dere Rhenser Formulierung« durchzusetzen/'^ die auch in die Goldene Bulle Eingang
fand: Sofort nach seiner Wahl sollte der neue Herrscher unter königlichem Namen den
Kurfürsten ihre Privilegien erneuern, was nach der Kaiserkrönung mit dem Kaiser-
siegel und -titel zu wiederholen ward""
Die Wahl hatte sich als entscheidender Akt der Herrschererhebung durchgesetzt,
die Kaiserkrönung gleichzeitig ihre Wirkung nicht völlig verloren. Die Aachener Kö-
nigskrönung wiederum blieb in der Goldenen Bulle so gut wie unerwähnt, anders als
zuvor wurde ihr keine besondere Bedeutung mehr beigemessen. Der entscheidende
Zeitraum für diesen Wandel waren die 1320er und 1330er Jahre, die von der Auseinan-
dersetzung Ludwigs IV. mit der Kurie geprägt waren. Hatte Ludwig seine Herrschaft
zunächst noch mit dem Verweis auf seine ordnungsgemäße Wahl und Krönung an den
hierfür üblichen Orten legitimiert, so bedingte das päpstliche Beharren auf der Wahl in
discordia und der fehlenden Approbation eine Entwertung der Krönung, indem diese
nicht mehr thematisiert wurde. Statt seinerseits alles Gewicht auf die Krönung in Aa-
chen - die allerdings nicht durch den rechtmäßigen Koronator vollzogen worden war -
zu legen, bemühte man sich auf königlicher Seite um eine Rechtfertigung der Wahl, um
die dem Herrscher ex eiechone zustehenden Rechte nicht zu verlieren. Dies führte letzt-
lich zur Lormulierung des Mehrheitswahlrechts und der Zurückweisung jeglicher

412 Stengel (Hg.), Nova Alamanniae, Nr. 584, S. 402, § 4: ... H exz'zzde sc Mt/üdarc z'zzzperaforezzz Ro-
zzzazzorzzzzz, iz'cef azzfea zu esse ex z'psa Uecfz'ozzz'syacüzs szf zvrzzs z'zzzperafor. Vgl. hierzu ZEUMER, Ludwigs
des Bayern Königswahlgesetz >Licet iuris<, S. 103-105.
413 Vgl. BECKER, Kaisertum Ludwigs des Bayern, S. 134, der mit STENGEL, Avignon und Rhens, S. 160
die »weitverbreitet Ansicht«, dass »das Recht auf den Kaisertitel mit der Königswahl« erworben
werde, zurückweist, und dem entgegenstellt, dass »der eigentliche Sinn von Lz'cef z'zzrz's« nur be-
sage, dass der Gewählte auch ohne Approbation alle Reichsrechte im gesamten Imperium aus-
üben dürfe und auch vor der Kaiserkrönung schon von aller Welt als Kaiser anzusehen, zu eh-
ren und zu benennen sei. Wie groß der Unterschied zwischen den beiden Deutungen tatsächlich
ist, liegt wohl im Auge des Betrachters. Etwas seltsam mutet allerdings an, dass Becker sich zur
Unterstützung seiner Ansicht auf Stengel bezieht, hatte dieser doch gerade ausgeführt: »Der
Satz des >Licet iuris<, daß der Erwählte nicht nur wahrer König, sondern auch wahrer Kaiser sei,
ist darum in noch weit bestimmteren Sinne, als schon Zeumer angenommen hat, eine >Neue-
rung<, >ein wesentlicher Schritt über die Rhenser Beschlüsse hinaus«« Stengel merkt lediglich
an, dass dies nicht bedeute, »daß Ludwig selbst den Kaisertitel mit Recht führe«.
414 Siehe oben, S. 719f.
415 MtETHKE, Wirkungen politischer Theorie, S. 203.
416 Die Goldene Brüle, c. 2, § 4, S. 55:... peraefa sfafz'zzz Uecfz'ozze /zzzz'zzszzzodz, prz'Mstpzazrz z'zz aiz'tpzzhMS cazzsz's
aiz'z's szüe zzegocz'z's zzz'rüzU saerz z'zzzperz'z adzzzz'zzz'sfrH, zzzzzüersz's H sz'zzgzziz's prz'zzcz'pzhzzs UecfonhMS eccUsz'as-
fz'cz's H secMianhMS ... ozzzzzz'a z'psorzzzz: przüz'Ugz'a ... alzstpze dzlaü'ozze H cozzfradz'cfz'ozze cozzfz'rzzzare H appro-
Izare delzeaf per szzas iz'Reras et szgz'Ha z'psz'stpze prezzzz'ssa ozzzzzz'a z'zzzzopare, posäpzazzz z'zzzperz'aizhzzs/zzerzY z'zz-
/zzifz's corozzaüzs. Cozz/zrzzzafz'ozzozzz azzUzzz /zMZMSzzzodz Uecüzs z'pse CMzlzhef prz'zzcz'pz okeforz z'zz specz'e prz'zzzo
SMO zzozzzz'zzo regaiz'/aczH et dez'zzde szzlz z'zzzperz'aiz fz'üzio zzzzzozzaMf.
 
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