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Burkhardt, Julia; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Reichsversammlungen im Spätmittelalter: politische Willensbildung in Polen, Ungarn und Deutschland — Mittelalter-Forschungen, Band 37: Ostfildern, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.34753#0042

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II. Der Sejm als Ereignis

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lung der königlichen Einladung durch Gesandte ^ und die Weiterleitung einer
Einladung durch partikulare Versammlungen.^
Nur in wenigen Fähen kann die Einberufung einer allgemeinen Versamm-
lung auf das Mitwirken oder die Initiative anderer Akteure zurückgeführt wer-
den. 1463 beschloss etwa der König gemeinsam mit dem päpstlichen Legaten,
dem Erzbischof von Kreta, eine Versammlung einzuberufen.^ 1452 und 1469
fiel die Entscheidung zur Abhaltung einer Reichsversammlung im Rahmen
von Beratungen des Königs mit den Kronherren.^ Im Frühjahr 1459 dagegen
gab das Engagement einiger kleinpolnischer Adeliger den Anstoß zur nächsten
Reichsversammlung. Sie hatten es abgelehnt, sich mit königlichen Hilfsgesu-
chen für den Krieg gegen den Deutschen Orden zu beschäftigen, bevor nicht
grundlegende Missstände und Probleme im Reich behoben wurden. Zu deren
Lösung forderten sie während einer Provinzial Versammlung in Nowe Miasto
Korczyn eine allgemeine Zusammenkunft in Piotrköw ein. Obgleich sich Kazi-
mierz IV. zunächst gegen diese Initiative weigerte, sah er sich schließlich - wohl
aufgrund der Abhängigkeit von der Unterstützung der kleinpolnischen Herren
und ihrer Beharrlichkeit - genötigt einzulenken. Der geforderte Sejm wur-
de von Kazimierz IV. jedoch erst für September angesetzt - wesentlich später
als eigentlich von den Adeligen gefordert. Ob dies als demonstrative Reaktion
eines Herrschers zu beurteilen ist, der gezielt seine Gestaltungsmacht und sei-
nen Handlungsspielraum aufzeigen wollte (Falkowski), oder ob es allein das

Rahmen von Provinziallandtagen: Annales seu cronicae XII, S. 326 und Annales seu cronicae
XII-2, S. 65.
65 Königliche Gesandte reisten regelmäßig zu den Vertretern des Preußischen Bundes bzw. spä-
ter den Ständen des Königlichen Preußen, so etwa in den Jahren 1469,1472,1479,1485,1489
und 1490.
66 So etwa 1451, als die Vertreter Kleinpolens, die von Kazimierz IV. aufgefordert waren, einen
Termin für eine allgemeine Versammlung vorzuschlagen, einen Boten an die großpolnischen
Herren schickten, um sie davon zu unterrichten. Vgl. das Schreiben der kleinpolnischen Se-
natoren an die Senatoren Rotreußens, in: CE 1,2, Nr. 107, S. 114f. sowie einen Brief Zbigniew
Oiesnickis zu selben Thematik, ebd., Nr. 108, S. 115f.
67 Annales seu cronicae XII-2, S. 51: ferda /ör;a modesü'or; serwoMO rex MSMS, eam CMW legato coMÜMs;-
OMcm capfaf, Mt aha ;'r; PpofAow ... che teaeatar coMueacio. Die Entscheidung für die Einberufung
des Sejms fiel im Rahmen von Verhandlungen, die Kazimierz IV. und Erzbischof Hierortimus
von Kreta in jenem Jahr über den Krakauer Bistumsstreit führten. Die Versammlung sollte
dazu dienen, die Auseinandersetzung um die Besetzung des Bistums Krakau beizulegen. Vgl.
dazu auch die bisherigen Ausführungen.
68 Nachdem die Frage der Einberufung eines Reichstags bereits auf verschiedenen Versamm-
lungen diskutiert worden war, entschied 1452 das coMsd;MW rcgiaai, an dem zahlreiche Präla-
ten und Magnaten teilnahmen, über die Einberufung. Vgl. Annales seu cronicae XII, S. 129.
1469 wurde die Einberufung im prioafMS oonwrdMS ooMsdiariorMW, den Kazimierz IV. nach Ra-
dom berufen hatte, festgelegt. Vgl. Annales seu cronicae XII-2, S. 238f. sowie CARO, Geschichte
Polens, S. 442.
69 Der Chronist Dlugosz schilderte, dass sich die Krakauer Herren nach der Weigerung des Kö-
nigs erneut auf partikularen Versammlungen versammelt hatten und dort so lange auf ihren
Forderungen beharrten, bis ein Sejm nach Piotrköw einberufen wurde: HaMf; prowde SMMf par-
ü'cMiares ferris Cracoo&Msdws coMOOMfMS, ;?Md;MS dMW Cracoo&Mses perÜMadMS perseoeraMdMW
proposdo coMSMissoMf, coMfOMcio gOMorahs pro die sauet; Pgedd PpofAow ;Md;cfa esf. Annales
seu cronicae XII, S. 326. Vgl. zu dieser Frage zudem FALKOwsKi, Rok trzech sejmöw, S. 433,
PROCHASKA, Geneza i rozwöj, S. 147 sowie die weiteren Ausführungen in Kapitel B.111.3.2.
 
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