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Burkhardt, Julia; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Reichsversammlungen im Spätmittelalter: politische Willensbildung in Polen, Ungarn und Deutschland — Mittelalter-Forschungen, Band 37: Ostfildern, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.34753#0240

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E. Vergleichende Darstellung:
omne simile esf efiam dissimiie

Gegen Ende des 16. Jahrhunderts erschien in England unter dem Titel »A Rela-
tion of the State of Polonia and the United Provinces of that Crowne« ein Bericht
über das polnisch-litauische Königreich und die ihm zugehörigen Provinzen.
Der Text wird dem englischen Diplomaten Sir George Carew zugeschrieben,
der 1598 im Auftrag von Königin Elisabeth Schweden, Danzig und Polen bereist
hattet Carew beschäftigte sich in seinem Bericht neben den bestehenden Han-
delsbeziehungen vor allem mit den gesellschaftlichen und politischen Struk-
turen des polnisch-litauischen Königreichs und behandelte in drei Kapiteln
ausführlich die Landeskunde Polens, die innerstaatlichen Verhältnisse sowie
auswärtige Beziehungen. Dabei erläuterte Carew die gegenwärtige Situation
und den politischen Einfluss der polnisch-litauischen Union aus der Geschich-
te des Königreichs und der Beschaffenheit seines Verfassungsgefüges heraus.
Um dessen Eigenheiten wie z.B. das Wahlkönigtum, die quantitative Stärke
sowie den politischen Einfluss des Adels oder die Vielfalt gemeinschaftlicher
Beratungsforen darzutun, betrachtete er vergleichend die Verfasstheit ande-
rer Länder, darunter auch die des deutschen Reichs. Mit diesem pflegte Polen
keine Feindschaft, obgleich die unterschiedliche Art beider Nationen und ihre
bisherige Geschichte insbesondere eine gegenseitige Abneigung begründeten.
Carew erklärte diesen Umstand allein mit einer im Reich herrschenden Indif-
ferenz gegenüber dem Allgemeinwohl und einer damit einhergehenden poli-
tischen Trägheit/ Deren Ursache sah Carew im Verfassungsgefüge des Reichs
als eines Wahlkönigtums mit konkurrierenden Wählern/ So sei das Reich in
zahlreiche Besitztümer zersplittert, die Eifersucht der Reichsfürsten auf den
Kaiser und auf den Besitz des Hauses Habsburg verhindere zudem jedwede
Vergrößerung der Krondomäne und damit auch territoriale Zugewinne für das
Reich. Anders als im Reich, in dem jeder einzig um sein Eigentum und dessen
Mehrung, nicht aber um das Gemeinwohl besorgt sei, seien in Polen Besitzver-
größerungen zu Lasten der königlichen Güter vorgenommen worden - die Do-

1 Über die Frage der Autorschaft wurde in der einschlägigen Forschung kontrovers diskutiert.
Während der Editor des Textes, Charles Ft. Talbot, den Diplomaten Carew für den Verfas-
ser hielt, schrieb der polnische Historiker Edward A. Mierzwa den Text dagegen dem schot-
tischen Gelehrten William Bruce zu. Bislang konnte diese Frage, wie Sebastian Sobecki jüngst
überzeugend aufzeigte, nicht abschließend geklärt werden. Die vorliegende Darstellung folgt
deshalb der Hypothese von Talbot und geht somit von Carew als Verfasser aus. Vgl. dazu
MiERzwA, Willam Bruce sowie SoBECKi, Authorship.
2 Bni Hs f Feue noied in Germern/, iFe Empire is ueri/ pecieni, end cereiess ofiFe common good, no men
wiiiinv io siriue, or spende Fi/se ireesnre in censes, wFicF ere not of in/s periienier inieresi (Relation
of the State, S. 145).
3 Ebd.: wFicF is io Fe oFserued ofiFe greeie d%?erence Feiweene iFeise 2 eieciiue sieies, For iFei Germern/
Fi/ eieciion is decei/ed, Poionie migFiiii/ increesed.
 
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