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Burkhardt, Julia; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Reichsversammlungen im Spätmittelalter: politische Willensbildung in Polen, Ungarn und Deutschland — Mittelalter-Forschungen, Band 37: Ostfildern, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.34753#0170

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I. Herrschaft und Ordnungsgefüge

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1.3. Die Anfänge der Herrschaft Friedrichs III.
Lfimufz, und seMmzg - mit diesen und ähnlichen Attributen wurde
Friedrich III. von seinen Zeitgenossen im Reich immer wieder charakterisiert.^"
Sie waren Bestandteile eines wahren Kanons von Herrschaftskritik, mit dem
sich der Habsburger vor allem in den frühen Regierungsjahren konfrontiert
sah/" Im Zentrum dieser Beanstandungen stand freilich ein strukturelles Cha-
rakteristikum seiner Herrschaft, nämlich die beinahe kontinuierliche Abwe-
senheit des Kaisers aus dem Binnenreich. Tatsächlich hielt sich Friedrich III.
nach seiner Wahl zum römischen König im Jahr 1440 nur etwa vier Jahre im
Binnenreich auf, bevor er sich vorrangig Angelegenheiten rund um seine habs-
burgischen Erbländer zuwandte und erst 1471, nach 27jähriger Absenz, wie-
der eine Versammlung im Kernreich besuchte.^ Mit der Nachfolge auf seinen
Vetter König Albrecht II. war das Herrschaftszentrum im Reich deutlich ver-
schoben worden, weshalb diese, so formulierte es Paul-Joachim Heinig, »eher
einem Wechsel der Dynastie und ihrer Herrschaftsgrundlagen gleich [kam] als
dynastischer Kontinuität.«^ Tatsächlich bemühte sich der König, der als Dop-
pelvormund für Siegmund von Tirol und Ladislaus Postumus, den nachge-
borenen Sohn Albrechts II., seit 1439 alle habsburgischen Länder vereinte, vor
allem in den 1440er-l460er Jahren in den Erbgebieten seinen Anspruch auf de-
ren Regierung gegenüber den lokalen Ständen zu verteidigen. Ebenso wie in
Tirol forderte auch der Adel der österreichischen Länder von Friedrich III., sei-
nem Mündel die Landesherrschaft zu überlassen, freilich um in dessen Namen
die eigene Teilhabe an der Regierung zu festigen.^

oder Geld sowie zur Erhebung einer allgemeinen Steuer gibt ScHATTKOwsKY, Gemeiner Pfen-
nig, bes. S. 190-192. Ausführlich dazu auch IsENMANN, Reichsfinanzen und Reichssteuern.
40 Vgl. das Ladungsschreiben der Kurfürsten an Friedrich III. zum kurfürstlichen Tag in Nürn-
berg 1456 bei RANKE, Deutsche Geschichte, S. 16 sowie das Project einer Churfurstlichen Ver-
einigung wider Keyser Friederichen (1456), in: MÜLLER, Reichstags-Theatrum, III. Vorstellung,
S. 556f.
41 In eingängiger Weise wurde diese zeitgenössische Sichtweise im August 1445 von dem Frank-
furter Gesandten Bechtenhenne beschrieben: AMÜ? ... so spredieni die üüe gar sere MM UOM MM-
serem dorren dem Zornige, daz er ades langsam M/?ric/üe Mnd Mic/ües /üh'ge (Schreiben an den Frank-
furter Rat, in: Frankfurts Reichscorrespondenz 2,1, Nr. 125, S. 88). Paul-Joachim Heinig sprach
in diesem Zusammenhang von einer »Krise der königlichen Herrschaft«, die bis zur Rückkehr
des Kaisers ins Reich (1470/71) angehalten habe. Erst dann habe sich Friedrich III. mit Fragen
zur Ordnung des Reichs und ständischen Mitspracheforderungen im Reich auseinanderge-
setzt. HEiNiG, Kaiser Friedrich III., Zweiter Teil, S. 1321.
42 Da der Kaiser zwischen 1444 und 1471 nicht im Binnenreich präsent war, bezeichnete Peter
Moraw seine Herrschaft durchaus treffend als >Randkönigtum<. MoRAw, Von offener Verfas-
sung, S. 379f.
43 HEiNiG, Friedrich III., S. 495. Heinrich Koller sah in der Österreichpolitik Friedrichs III. deut-
liche Bestrebungen, Österreich als Kernland des Imperiums zu etablieren. KoLLER, Zur Reichs-
reform, S. 353f.
44 Tatsächlich sah sich der König bereits 1446 dazu genötigt, auf die Vormundschaft für Sieg-
mund von Tirol zu verzichten. Vgl. KoLLER, Art. >Friedrich III.< Des albertinischen Erbes ging
Friedrich III. verlustig, als Ladislaus Postumus von 1453 an eigenständig über Österreich, Böh-
men und Ungarn herrschte. Vgl. dazu HEiNiG, Friedrich III., S. 498 sowie RiLL, Friedrich III.,
 
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