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Burkhardt, Julia; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Reichsversammlungen im Spätmittelalter: politische Willensbildung in Polen, Ungarn und Deutschland — Mittelalter-Forschungen, Band 37: Ostfildern, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.34753#0118

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III. Vereinbarung: Ablauf und Verhandlungen

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III. Vereinbarung: Ablauf und Verhandlungen
111.1. Beratungsthemen und Handlungsspielräume
Am 20. Dezember 1466 lud König Mätyäs seinen Schatzmeister Läszlö Töttös
brieflich zur Teilnahme an dem für Januar 1467 geplanten Reichstag ein, auf
dem, so schrieb er einleitend, die derzeitigen Irrungen und Probleme des Kö-
nigreichs abgewendet werden sollten. Das Zusammenrufen des gemeinsamen
Forums wurde damit begründet, dass der König nicht alle Herausforderungen,
die auch im Interesse der Gemeinschaft waren, alleine zu bewältigen vermoch-
te. Auf dem Reichstag sollten deshalb »alle Dinge, die für die Verteidigung
und den guten Zustand des Landes zu erledigen waren« in gemeinsamen
Beratungen verhandelt und angegangen werden.^ Neben der dezidiert be-
nannten Landesverteidigung sollte auch ganz grundsätzlich der Zustand des
Reichs verbessert werden. Dieser Zweiklang aus außenpolitischen Vorhaben
und allgemein gehaltenen innenpolitischen Themen bestimmte im Vorfeld der
meisten Reichstage deren Tagesordnung.^ Obgleich die Zuständigkeiten des
Reichstags nicht kodifiziert waren, bildeten die Themen Frieden, Schutz und
öffentliche Ordnung des Reichs sowie die damit zusammenhängenden finan-
ziellen und politischen Fragen gewissermaßen den inhaltlichen Kernbestand
der Reichstagsberatungen.
Die Mehrzahl der Reichstage, die unter König Mätyäs stattfanden, wurde
zur Beratung außenpolitischer oder militärischer Fragen und den damit zu-
sammenhängenden finanziellen Notwendigkeiten einberufen. In der könig-
lichen Politik ist dabei eine phasenweise Dominanz bestimmter Auseinander-
setzungen oder Probleme zu beobachten, die auch die Agenda der Reichstage
wesentlich bestimmte/"" So widmete sich König Mätyäs in den ersten sechs
Jahren seiner Herrschaft (1458-1464) vor allem der Festigung der inneren Ver-
hältnisse in Ungarn, der Wiedererlangung der Stephanskrone und der Aufstel-
lung eines Söldnerheeres. Zur Finanzierung dieser letztgenannten Maßnah-
men sowie auch der Kämpfe gegen osmanische Truppen an den Südgrenzen
wurden vermehrt außerordentliche Steuern erhoben."" In den folgenden Jah-
ren (1464—1471) widmete sich der König zunächst dem Aufbau eines stehen-
den Heeres; seit etwa 1468, dem Jahr eines »ParadigmenWechsels« in der unga-
rischen Außenpolitik, wurde das militärische Engagement gegen die Osmanen

106 Cod. Zichy X, Nr. 278, S. 415f.: ad omm'a ea, pro &/bMs;0M0 ef &ono sfafM ;ps;MS regm agonda es-
seMf, non SM^'cd soUs iaNr Mosfer, sed opMS esf oosfrMW ef ah'orMwJi'&ÜMW MosfrorMW coMsiÜMW add;-
Nr;', Mf cowwMM;s Mocossüas cowwMM; coMsiüo rdeuefMr. ... QMamodrem ... /MdMxdwMS ef sfafMÖMMS
generalem eongregaeionem ... pro opporfMnis circa sfafMm regn; nosfr; reims fracfandis et expediendis.
107 Vgl. dazu die Ausführungen zum Zustandekommen der Reichstage in Kapitel C.II.
108 TEKE, Begriff des Dekrets, S. 12.
109 Die vorgenommene Einteilung folgt dem Gliederungskonzept von Andras Kubinyi. Vgl. dazu
KuBiNYi, Stände und Staat, S. 300ff.
110 So geschehen in den Jahren 1461,1462,1463 und 1464. Die Verwendung dieser Abgaben wur-
de explizit an den Kampf gegen die Osmanen (1462) oder die Auslösung der Krone (1462)
gebunden. Vgl. dazu auch die folgenden Ausführungen in diesem Kapitel.
 
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