DSß BAUMEISTER
HERAUSGEBER: oooooooo
HERMANN JANSEN,
WILLIAM MÜLLER,
ARCHITEKTEN, BERLIN
ALLE ZUSENDUNGEN AN DIE SCHRIFT-
LEITUNG BERLIN W 35., STEGLITZERSTR. 53
VII. Jahrgang
MC MONATSHEFTE VK£
FÜR ARCHITEKTUR
SK UND BAUPRAXIS, Igt
Oktober 1908
VERLAG UND EXPEDITION: ’ ° ° • • •
GEORG D. W. CALLWEY
MÜNCHEN, FINKENSTR. 2
BERLIN W. 57. KURFÜRSTEN-
STRASSE 8
Heft 1
INHALT: Hauptblatt: Das Urheberrecht an Werken der Baukunst. Von Prof. Dr. Albert Osterrieth, Berlin. — Unsere Bauten. Von Herrn. Jansen.
— Feuerwache Schönlankerstr., Berlin. Arch. Geh. Brt. Dr. ing. Ludw. Hoffmann, Berlin (7 Abb.). — Haus Harries, Kiel. Arch. Prof.
Dr. Theodor Fischer, München (5 Abb.). — Betonbrücke in Ulm a. D. Arch. Prof. Paul Bonatz, Stuttgart (1 Abb.). — Haus Schuler, Göp-
pingen (3 Abb.). Schule für Zuffenhausen (2 Abb.). Arch. Georg Martz, Stuttgart. — Haus de Crignis, Neuburg a. D. (3 Abb.). Arch.
Honig & Söldner, München. — Das Bauwesen der grossen Städte. Von Baurat O-Grunert. — Damplwaschanstalt Bad Nauheim (7 Abb.).
Arch. Leonhard Kraft, Bad Nauheim. — Ev. luth. Kirche für Braunschweig (3 Abb.). Arch. H. Jooss, Kassel.
Beilage: Neue Fensterverschlüsse. •— Bücherschau. — Chronik. —■ Verschiedenes.
Tafeln 1/2: Feuerwache Schönlankerstr., Berlin. Geh. Brt. Dr. ing. Ludw. Hoffmann, Berlin. — 3/4: Haus Harries, Kiel. Prof. Dr. Theod.
Fischer, München. — 5: Entwurf für Warenhäuser auf dem Wülfingschen Terrain, Barmen. — 6: Entwurf Hauptbahnhof Darmstadt.
Prof. Paul Bonatz, Stuttgart. — 7/8: Haus Adolf Schuler, Göppingen. Arch. Georg Martz, Stuttgart.
Suppl.-Tafel 1: Schlosswirtschaft Grünwald. Arch. Fr. Zell, München. — Haus aus Eppan —Brixlegg—Bad Tölz und Gasthaus in
Neubeuern. Aufgen. Martin Baur, München.
Das Urheberrecht an Werken der Baukunst
Von Albert Osterrieth, Berlin
Das alte Kunstschutzgesetz vom
9. Januar 1876 enthielt die aus-
drückliche Bestimmung, dass das
Gesetz auf Werke der Baukunst
keine Anwendung findet. Damit
waren die Schöpfungen dieses
Kunstzweiges im wesentlichen
vom Schutz ausgeschlossen.
Allerdings gewährte das Gesetz
zum Schutze der Werke der
Literatur und der Tonkunst einen
Schutz für Abbildungen tech-
nischer Art, „welche nicht
ihrem Hauptzwecke nach als
Kunstwerke zu betrachten sind“
(§ 1 Ziff. 3 des Gesetzes vom
19. Juni 1901). Allein diese Be-
stimmung erstreckte sich nur auf
architektonische Pläne und ihre
Feuerwache Schönlankerstr., Berlin.
graphische Vervielfältigung, da-
gegen nicht auf die Bauwerke
als solche und die bauliche Aus-
führung einer architektonischen
Schöpfung.
Dass dieser Zustand unerträg-
lich und auf die Dauer unhaltbar
sei, wurde von der Reichs-
regierung schon seit langem
anerkannt. Es wurde daher bei
den fast ein Jahrzehnt umfassen-
den Arbeiten für die Reform
unserer Urheberrechtsgesetz-
gebung auch von vornherein
eine Ausdehnung des Schutzes
auf die Baukunst in Aussicht ge-
nommen. Die Reform des Kunst-
schutzes wurde verwirklicht
durch das Gesetz vom
Arch. Ludwig Hoffmann, Berlin.
Feuerwache Schönlankerstr., Berlin. (Siehe Tafel 1/2.
HERAUSGEBER: oooooooo
HERMANN JANSEN,
WILLIAM MÜLLER,
ARCHITEKTEN, BERLIN
ALLE ZUSENDUNGEN AN DIE SCHRIFT-
LEITUNG BERLIN W 35., STEGLITZERSTR. 53
VII. Jahrgang
MC MONATSHEFTE VK£
FÜR ARCHITEKTUR
SK UND BAUPRAXIS, Igt
Oktober 1908
VERLAG UND EXPEDITION: ’ ° ° • • •
GEORG D. W. CALLWEY
MÜNCHEN, FINKENSTR. 2
BERLIN W. 57. KURFÜRSTEN-
STRASSE 8
Heft 1
INHALT: Hauptblatt: Das Urheberrecht an Werken der Baukunst. Von Prof. Dr. Albert Osterrieth, Berlin. — Unsere Bauten. Von Herrn. Jansen.
— Feuerwache Schönlankerstr., Berlin. Arch. Geh. Brt. Dr. ing. Ludw. Hoffmann, Berlin (7 Abb.). — Haus Harries, Kiel. Arch. Prof.
Dr. Theodor Fischer, München (5 Abb.). — Betonbrücke in Ulm a. D. Arch. Prof. Paul Bonatz, Stuttgart (1 Abb.). — Haus Schuler, Göp-
pingen (3 Abb.). Schule für Zuffenhausen (2 Abb.). Arch. Georg Martz, Stuttgart. — Haus de Crignis, Neuburg a. D. (3 Abb.). Arch.
Honig & Söldner, München. — Das Bauwesen der grossen Städte. Von Baurat O-Grunert. — Damplwaschanstalt Bad Nauheim (7 Abb.).
Arch. Leonhard Kraft, Bad Nauheim. — Ev. luth. Kirche für Braunschweig (3 Abb.). Arch. H. Jooss, Kassel.
Beilage: Neue Fensterverschlüsse. •— Bücherschau. — Chronik. —■ Verschiedenes.
Tafeln 1/2: Feuerwache Schönlankerstr., Berlin. Geh. Brt. Dr. ing. Ludw. Hoffmann, Berlin. — 3/4: Haus Harries, Kiel. Prof. Dr. Theod.
Fischer, München. — 5: Entwurf für Warenhäuser auf dem Wülfingschen Terrain, Barmen. — 6: Entwurf Hauptbahnhof Darmstadt.
Prof. Paul Bonatz, Stuttgart. — 7/8: Haus Adolf Schuler, Göppingen. Arch. Georg Martz, Stuttgart.
Suppl.-Tafel 1: Schlosswirtschaft Grünwald. Arch. Fr. Zell, München. — Haus aus Eppan —Brixlegg—Bad Tölz und Gasthaus in
Neubeuern. Aufgen. Martin Baur, München.
Das Urheberrecht an Werken der Baukunst
Von Albert Osterrieth, Berlin
Das alte Kunstschutzgesetz vom
9. Januar 1876 enthielt die aus-
drückliche Bestimmung, dass das
Gesetz auf Werke der Baukunst
keine Anwendung findet. Damit
waren die Schöpfungen dieses
Kunstzweiges im wesentlichen
vom Schutz ausgeschlossen.
Allerdings gewährte das Gesetz
zum Schutze der Werke der
Literatur und der Tonkunst einen
Schutz für Abbildungen tech-
nischer Art, „welche nicht
ihrem Hauptzwecke nach als
Kunstwerke zu betrachten sind“
(§ 1 Ziff. 3 des Gesetzes vom
19. Juni 1901). Allein diese Be-
stimmung erstreckte sich nur auf
architektonische Pläne und ihre
Feuerwache Schönlankerstr., Berlin.
graphische Vervielfältigung, da-
gegen nicht auf die Bauwerke
als solche und die bauliche Aus-
führung einer architektonischen
Schöpfung.
Dass dieser Zustand unerträg-
lich und auf die Dauer unhaltbar
sei, wurde von der Reichs-
regierung schon seit langem
anerkannt. Es wurde daher bei
den fast ein Jahrzehnt umfassen-
den Arbeiten für die Reform
unserer Urheberrechtsgesetz-
gebung auch von vornherein
eine Ausdehnung des Schutzes
auf die Baukunst in Aussicht ge-
nommen. Die Reform des Kunst-
schutzes wurde verwirklicht
durch das Gesetz vom
Arch. Ludwig Hoffmann, Berlin.
Feuerwache Schönlankerstr., Berlin. (Siehe Tafel 1/2.