102 B
DER BAUMEISTER . 1909, JUNI . BEILAGE.
Professor der Kunstgeschichte in Dresden. Geheimer Oberbaurat Hofmann,
ord. Professor der Baukunst in Darmstadt. Geheimer Oberbaurat Hossfeld
in Berlin. Oberbürgermeister Struckmann in Hildesheim. Geheimer Baurat
Dr. Ing. Stübben, Oberbaurat in Berlin. Regierungs- und Baurat Tornow in
Chazelles-Metz. Der Ortsausschuss von Trier: Oberbürgermeister von Bruch-
hausen. Regierungs- und Baurat von Behr. Architekt Ernst Brand. Kgl.
Gymnasial-Zeichenlehrer Deuser. Kgl. Baurat Fülles. Kreisbauinspektor,
Regierungsrat de Greiff. Stadtverordneter Professor Henrich. Regierungsrat
von Horn. Stadtbibliothekar und Archivar Dr. Kentenich. Rechtsanwalt
Dr. Kneer. Museumsdirektor Dr. Krüger. Domkapitular Dr. Lager. Buch-
händler Friedrich Valentin Lintz. Architekt Peter Marx. Pfarrer Mayer.
Stadtverordneter Sanitätsrat Dr. Mittweg. Rechtsanwalt und Stadtverordneter
Justizrat Müller. Regierungspräsident a. D. zur Nedden-Koblenz. 1. Bei-
geordneter Oster. Stadtverordneter und Kgl. Belg. Konsul Kommerzienrat
Wilhelm Rautenstrauch. Beigeordneter Stadtbaurat Schilling. Pastor Schmitz.
Stadtverordneter Peter Schoemann. Direktor der Handwerker- und Kunst-
gewerbeschule C. Skomal. Gerichtsassessor a. D. Dr. Stein. Rechtsanwalt
Dr. Stock, Landrat Freiherr von Troschke. Major Vogel. Domvikar Dr. Wie-
Rektor Peter Züscher.
Kommission zum Schutz von Baudenkmälern
in Bremen.
Der Senat hat beschlossen, zur Ausführung des § 4 des Gesetzes, be-
treffend den Schutz von Baudenkmälern und Strassen- und Landschaftsbildern,
vom 4. März 1909 eine Sachverständigen-Kommission nieder-
zusetzen und hat zu Mitgliedern dieser Kommission die Herren Bau-
direktor Ernst Ehrhardt, als Vorsitzenden, Direktor Prof. Emil Högg, als
stellvertretenden Vorsitzenden, Prof. Heinrich Mänz, Dr. Karl Schaefer, Bau-
meister Adolf Muesmann, Direktor Dr. Gustav Pauli, Architekt Eduard
Gildemeister, Architekt Hugo Wagner und Architekt Karl Eeeg ernannt.
Der Senat verordnet im Einverständnis mit der Bürgerschaft:
§ I-
Die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung von Bauten und bau-
lichen Aenderungen ist zu versagen, wenn dadurch das Strassen- oder Orts-
bild gröblich verunstaltet werden würde.
§ 2.
Die Baupolizei kann für landschaftlich hervorragende Teile des bremischen
Staatsgebietes die Genehmigung zur Ausführung von Bauten und baulichen
Aenderungen versagen, wenn dadurch das Landschaftsbild gröblich beein-
trächtigt werden würde und dies durch die Wahl eines anderen Bauplatzes
oder eine andere Gestaltung des Baues oder die Verwendung eines anderen
Baumaterials vermieden werden kann.
Auch kann die Polizeibehörde die Beseitigung einzelner Bäume unter-
sagen, wenn dadurch ein hervorragendes Landschaftsbild gröblich beeinträch-
tigt werden würde, ohne dass die Beseitigung aus öffentlichem oder über-
wiegendem Privatinteresse erforderlich ist.
§ 3.
Durch Beschluss von Senat und Bürgerschaft kann für die Stadt Bremen
und das Landgebiet, durch Ortsstatut für die Hafenstädte:
1. inbezug auf bestimmte Strassen und Plätze von geschichtlicher oder
künstlerischer Bedeutung angeordnet werden, dass die baupolizeiliche
Genehmigung zur Ausführung von Bauten und baulichen Aenderungen
zu versagen sei, wenn dadurch die Eigenart des Orts- oder Strassen-
bildes beeinträchtigt werden würde;
2. angeordnet werden, dass die baupolizeiliche Genehmigung zur Aus-
führung baulicher Aenderungan an einzelnen Bauwerken von ge-
schichtlicher oder künstlerischer Bedeutung und zur Ausführung von
Bauten und baulichen Aenderungen in der Umgegend solcher Bau-
werke zu versagen sei, wenn dadurch ihre Eigenart oder der Eindruck,
den sie hervorriefen, beeinträchtigt werden würde;
3. die Vornahme von Abbruchsarbeiten ohne baupolizeiliche Genehmi-
gung für einzelne Bauwerke von geschichtlicher oder künstlerischer
Bedeutung untersagt werden;
4. für die Bebauung bestimmter Flächen, insbesondere für Villenviertel,
angeordnet werden, dass besondere, über das sonst baupolizeilich
zulässige Mass hinausgehende Anforderungen zu stellen seien, sowie
dass aus baukünstlerischen Gründen von der Anwendung einzelner
Vorschriften der Bauordnung abzusehen sei.
Soweit für ein Baugrundstück eine Anordnung gemäss Nr. 1 oder 2
getroffen ist, kann gleichwohl die Bauerlaubnis nicht geweigert werden,
wenn die beabsichtigte Bauausführung dem Gepräge der Umgebung der
Baustelle im wesentlichen entspricht und eine der geschichtlichen oder
künstlerischen Eigenart auch in den Einzelheiten genügende Bauausführung
einen unverhältnismässig hohen Mehraufwand an Kosten verursachen würde.
Die Baupolizeibehörde kann jedoch in diesem Falle eine Aenderung des
■■■■■■■■■■■■■■■
i SCHNEIDER & HHNAÜ LG. :
■ HOFLIEFERftNTEN □ □ FRANKFURT Ä. M. ■
KUNSTGEWERBLICHE WERKSTÄTTEN
FDR DEN GESAMTEN INNEN-AUSBAU
■ STÄNDIGE AUSSTELLUNG KAISERSTIIÄSSE12 ■
■ REICHHALTIGE SAMMLUNGEN VON KGNSTGEGENSTANHEN
■ JEDER AKT □ ANTIODITATEN □ BRONZEN □ KAMINEN
■ LÜSTERN □ TEPPICHEN □ STOFFEN
Rudolf Oskar Schmidt, Berlin W.
Bülowftraße 56. Aufg. B.
Fabrik für Lichtpauspapiere.
—- Lichtpause-Anftalt. —
Steinmetzarbeiten
zu Fassaden, Treppen und Denkmale in
Muschelkalk und Mainsandstein
Franz Zeller, Steinmetzmeister
Miltenberg a. Main.
7 Steinbrüche. 8 Werkplätze.
' ----- Kostenanschläge und Proben frei.-
SB.
ANTON HUMMEL.
Schieferdeckermeister und Blitzableitersetzer
offene Handelsgesellschaft
Telephon 1277 MÜNCHEN Kaiserstrasse 30.
Uebernahme sämtlicher Dachdecker- und Blitzableiterarbeiten.
72 - Grösste Leistungsfähigkeit. -
Auswalilreiclies JLager in Dachpappen und Schiefer.
Vertreter des Patentes Sigm. Haussen (Unterdachkonstruktion).
»i< moderne Isolierung
Remanit-Seide. Patentguhr (keine Kieselguhr).
Balduin Hagen, München,
Spezialgeschäft für Wärme- und Kälteschutz.
S. IDeipert, Biibljauen unb Stukkgefdjäft
Telephon 7066* Hlündjen Knibierrtr. 57 b.<:
Ausführung: Sämtliche Bilbljauer= uni) Stukkarbeiten für Tnnenräume
unb Faffaben. Stukkmarmor unb Stukkoluftro.
Große Husmaljl in 3immer= u. Salonplafonbs, reichhaltiges BlobelNCager.
Uebernahme ganzer Faffaben in allen Stilarten unb allen JTIaterialien,
ferner aller einfdjlägigen Rabißarbeiten, ebenfo Betonarbeiten in Kunftftein
Korteiworanfdpäge nad) eingefanbten 3sid)nungen bereitroilligp.
Dachpappen-, Holzcement-, Asphalt- und Teerprodukten-Fabrik
A. F. Malchow (Inhaber: Regierungsbaumeister M. Malchow und Dr. A. Malchow) München.
Fabrik: München, Sendlinger Oberfeld. Briefadresse: A. F. Malchow, München 25. Stammhaus: Leopoldshall-Stassfurt mit Zweigniederlassungen in Rixdorf-Berlin u. Hamburg.
Herstellung v. doppellagigen u. dreilagigen Pappdächern
„System Malchow“.
Holzcementdächor nach kriegsministerieller
-- Vorschrift. --
Ueberklebung alter schadhafter Pappdächer und Um-
wandlung in doppellagige.
Herstellung von Strassen mit geräuschlosem Pflaster
mittelst Stampfasphalt, Weich- und Hartholz.
Gussasphalt für Trottoire, Höfe und Kegelbahnen.
Neutral-Asphalt für chemische und
elektrolytische Fabriken, Spinnereien.
Abdichtung von Bauwerken gegen Grundwasser
unter Garantie
Isolierung von Grundmauern mittelst Asphaltguss u. As-
phaltplatten mit Filz-, Leinen- und Pappeinlage fertig
! geschnitten.
Tectolith W. Z. Xo. 1478«
(natürlicher Asphalt mit Gewebeeinlage)
seit 35 Jahren als bestgeeignetes Material für Abdeckung
von Gewölben, Brücken, Durchlässen, Kellereien, Tunnels,
Kasematten bewährt.
la. Asphaltdachpappen in verschiedenen Stärken. Asphaltkitt für Dichten der Muffen von Tonröhren.
Pflasterkitt zum Ausguss der Pflasterfugen. Holzcement, Steinkohlenteer, farbige Daehlaeke, Teeröle, Carbolineum.
DER BAUMEISTER . 1909, JUNI . BEILAGE.
Professor der Kunstgeschichte in Dresden. Geheimer Oberbaurat Hofmann,
ord. Professor der Baukunst in Darmstadt. Geheimer Oberbaurat Hossfeld
in Berlin. Oberbürgermeister Struckmann in Hildesheim. Geheimer Baurat
Dr. Ing. Stübben, Oberbaurat in Berlin. Regierungs- und Baurat Tornow in
Chazelles-Metz. Der Ortsausschuss von Trier: Oberbürgermeister von Bruch-
hausen. Regierungs- und Baurat von Behr. Architekt Ernst Brand. Kgl.
Gymnasial-Zeichenlehrer Deuser. Kgl. Baurat Fülles. Kreisbauinspektor,
Regierungsrat de Greiff. Stadtverordneter Professor Henrich. Regierungsrat
von Horn. Stadtbibliothekar und Archivar Dr. Kentenich. Rechtsanwalt
Dr. Kneer. Museumsdirektor Dr. Krüger. Domkapitular Dr. Lager. Buch-
händler Friedrich Valentin Lintz. Architekt Peter Marx. Pfarrer Mayer.
Stadtverordneter Sanitätsrat Dr. Mittweg. Rechtsanwalt und Stadtverordneter
Justizrat Müller. Regierungspräsident a. D. zur Nedden-Koblenz. 1. Bei-
geordneter Oster. Stadtverordneter und Kgl. Belg. Konsul Kommerzienrat
Wilhelm Rautenstrauch. Beigeordneter Stadtbaurat Schilling. Pastor Schmitz.
Stadtverordneter Peter Schoemann. Direktor der Handwerker- und Kunst-
gewerbeschule C. Skomal. Gerichtsassessor a. D. Dr. Stein. Rechtsanwalt
Dr. Stock, Landrat Freiherr von Troschke. Major Vogel. Domvikar Dr. Wie-
Rektor Peter Züscher.
Kommission zum Schutz von Baudenkmälern
in Bremen.
Der Senat hat beschlossen, zur Ausführung des § 4 des Gesetzes, be-
treffend den Schutz von Baudenkmälern und Strassen- und Landschaftsbildern,
vom 4. März 1909 eine Sachverständigen-Kommission nieder-
zusetzen und hat zu Mitgliedern dieser Kommission die Herren Bau-
direktor Ernst Ehrhardt, als Vorsitzenden, Direktor Prof. Emil Högg, als
stellvertretenden Vorsitzenden, Prof. Heinrich Mänz, Dr. Karl Schaefer, Bau-
meister Adolf Muesmann, Direktor Dr. Gustav Pauli, Architekt Eduard
Gildemeister, Architekt Hugo Wagner und Architekt Karl Eeeg ernannt.
Der Senat verordnet im Einverständnis mit der Bürgerschaft:
§ I-
Die baupolizeiliche Genehmigung zur Ausführung von Bauten und bau-
lichen Aenderungen ist zu versagen, wenn dadurch das Strassen- oder Orts-
bild gröblich verunstaltet werden würde.
§ 2.
Die Baupolizei kann für landschaftlich hervorragende Teile des bremischen
Staatsgebietes die Genehmigung zur Ausführung von Bauten und baulichen
Aenderungen versagen, wenn dadurch das Landschaftsbild gröblich beein-
trächtigt werden würde und dies durch die Wahl eines anderen Bauplatzes
oder eine andere Gestaltung des Baues oder die Verwendung eines anderen
Baumaterials vermieden werden kann.
Auch kann die Polizeibehörde die Beseitigung einzelner Bäume unter-
sagen, wenn dadurch ein hervorragendes Landschaftsbild gröblich beeinträch-
tigt werden würde, ohne dass die Beseitigung aus öffentlichem oder über-
wiegendem Privatinteresse erforderlich ist.
§ 3.
Durch Beschluss von Senat und Bürgerschaft kann für die Stadt Bremen
und das Landgebiet, durch Ortsstatut für die Hafenstädte:
1. inbezug auf bestimmte Strassen und Plätze von geschichtlicher oder
künstlerischer Bedeutung angeordnet werden, dass die baupolizeiliche
Genehmigung zur Ausführung von Bauten und baulichen Aenderungen
zu versagen sei, wenn dadurch die Eigenart des Orts- oder Strassen-
bildes beeinträchtigt werden würde;
2. angeordnet werden, dass die baupolizeiliche Genehmigung zur Aus-
führung baulicher Aenderungan an einzelnen Bauwerken von ge-
schichtlicher oder künstlerischer Bedeutung und zur Ausführung von
Bauten und baulichen Aenderungen in der Umgegend solcher Bau-
werke zu versagen sei, wenn dadurch ihre Eigenart oder der Eindruck,
den sie hervorriefen, beeinträchtigt werden würde;
3. die Vornahme von Abbruchsarbeiten ohne baupolizeiliche Genehmi-
gung für einzelne Bauwerke von geschichtlicher oder künstlerischer
Bedeutung untersagt werden;
4. für die Bebauung bestimmter Flächen, insbesondere für Villenviertel,
angeordnet werden, dass besondere, über das sonst baupolizeilich
zulässige Mass hinausgehende Anforderungen zu stellen seien, sowie
dass aus baukünstlerischen Gründen von der Anwendung einzelner
Vorschriften der Bauordnung abzusehen sei.
Soweit für ein Baugrundstück eine Anordnung gemäss Nr. 1 oder 2
getroffen ist, kann gleichwohl die Bauerlaubnis nicht geweigert werden,
wenn die beabsichtigte Bauausführung dem Gepräge der Umgebung der
Baustelle im wesentlichen entspricht und eine der geschichtlichen oder
künstlerischen Eigenart auch in den Einzelheiten genügende Bauausführung
einen unverhältnismässig hohen Mehraufwand an Kosten verursachen würde.
Die Baupolizeibehörde kann jedoch in diesem Falle eine Aenderung des
■■■■■■■■■■■■■■■
i SCHNEIDER & HHNAÜ LG. :
■ HOFLIEFERftNTEN □ □ FRANKFURT Ä. M. ■
KUNSTGEWERBLICHE WERKSTÄTTEN
FDR DEN GESAMTEN INNEN-AUSBAU
■ STÄNDIGE AUSSTELLUNG KAISERSTIIÄSSE12 ■
■ REICHHALTIGE SAMMLUNGEN VON KGNSTGEGENSTANHEN
■ JEDER AKT □ ANTIODITATEN □ BRONZEN □ KAMINEN
■ LÜSTERN □ TEPPICHEN □ STOFFEN
Rudolf Oskar Schmidt, Berlin W.
Bülowftraße 56. Aufg. B.
Fabrik für Lichtpauspapiere.
—- Lichtpause-Anftalt. —
Steinmetzarbeiten
zu Fassaden, Treppen und Denkmale in
Muschelkalk und Mainsandstein
Franz Zeller, Steinmetzmeister
Miltenberg a. Main.
7 Steinbrüche. 8 Werkplätze.
' ----- Kostenanschläge und Proben frei.-
SB.
ANTON HUMMEL.
Schieferdeckermeister und Blitzableitersetzer
offene Handelsgesellschaft
Telephon 1277 MÜNCHEN Kaiserstrasse 30.
Uebernahme sämtlicher Dachdecker- und Blitzableiterarbeiten.
72 - Grösste Leistungsfähigkeit. -
Auswalilreiclies JLager in Dachpappen und Schiefer.
Vertreter des Patentes Sigm. Haussen (Unterdachkonstruktion).
»i< moderne Isolierung
Remanit-Seide. Patentguhr (keine Kieselguhr).
Balduin Hagen, München,
Spezialgeschäft für Wärme- und Kälteschutz.
S. IDeipert, Biibljauen unb Stukkgefdjäft
Telephon 7066* Hlündjen Knibierrtr. 57 b.<:
Ausführung: Sämtliche Bilbljauer= uni) Stukkarbeiten für Tnnenräume
unb Faffaben. Stukkmarmor unb Stukkoluftro.
Große Husmaljl in 3immer= u. Salonplafonbs, reichhaltiges BlobelNCager.
Uebernahme ganzer Faffaben in allen Stilarten unb allen JTIaterialien,
ferner aller einfdjlägigen Rabißarbeiten, ebenfo Betonarbeiten in Kunftftein
Korteiworanfdpäge nad) eingefanbten 3sid)nungen bereitroilligp.
Dachpappen-, Holzcement-, Asphalt- und Teerprodukten-Fabrik
A. F. Malchow (Inhaber: Regierungsbaumeister M. Malchow und Dr. A. Malchow) München.
Fabrik: München, Sendlinger Oberfeld. Briefadresse: A. F. Malchow, München 25. Stammhaus: Leopoldshall-Stassfurt mit Zweigniederlassungen in Rixdorf-Berlin u. Hamburg.
Herstellung v. doppellagigen u. dreilagigen Pappdächern
„System Malchow“.
Holzcementdächor nach kriegsministerieller
-- Vorschrift. --
Ueberklebung alter schadhafter Pappdächer und Um-
wandlung in doppellagige.
Herstellung von Strassen mit geräuschlosem Pflaster
mittelst Stampfasphalt, Weich- und Hartholz.
Gussasphalt für Trottoire, Höfe und Kegelbahnen.
Neutral-Asphalt für chemische und
elektrolytische Fabriken, Spinnereien.
Abdichtung von Bauwerken gegen Grundwasser
unter Garantie
Isolierung von Grundmauern mittelst Asphaltguss u. As-
phaltplatten mit Filz-, Leinen- und Pappeinlage fertig
! geschnitten.
Tectolith W. Z. Xo. 1478«
(natürlicher Asphalt mit Gewebeeinlage)
seit 35 Jahren als bestgeeignetes Material für Abdeckung
von Gewölben, Brücken, Durchlässen, Kellereien, Tunnels,
Kasematten bewährt.
la. Asphaltdachpappen in verschiedenen Stärken. Asphaltkitt für Dichten der Muffen von Tonröhren.
Pflasterkitt zum Ausguss der Pflasterfugen. Holzcement, Steinkohlenteer, farbige Daehlaeke, Teeröle, Carbolineum.