Im Verläse von Gustav Fischer in Jena erscheinen:
Im Auftrage der Regierungen von
Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen-Hildburghaiisen,
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt
Reuss älterer Linie und Reuss jüngerer Linie
bearbeitet von
Professor Dr. P. Lehfeldt.
Mit der Einigung unseres Vaterlandes ist auch die Freude an heimischer
Vergangenheit gewachsen. Besonders an den Kunstdenkmälern und Bau-
werken der Vorzeit, als den werthvollsten Zeugnissen der deutschen Kultur-
geschichte, hat die Theilnahme neues und frisches Leben gewonnen. In dem
Bestreben, die hervorragenden Denkmäler vergangener Zeiten zu ermitteln,
die gewonnenen Ergebnisse weiteren Kreisen bekannt zu machen und für
Erhaltung des Vorhandenen zu sorgen, wetteifern in den einzelnen Gebieten
die Regierungen und die Landes- und Provinzialvertretungen, die Gemeinden
und Vereine auf das Segensreichste. Sie haben erkannt, dass durch solche
Thätigkeit und Fürsorge die geistigen, künstlerischen und sittlichen Güter des
Volkes gemehrt werden. Durch die Veröffentlichungen in Wort und Bild
erhält die Wissenschaft die bisher noch fehlende. Grundlage zur Herstellung
einer Kunst- und Kulturgeschichte Deutschlands und seiner einzelnen Theile;
Kunst und Kunstgewerbe der Gegenwart empfangen Anregungen für ihre
weitere Entwickelung; die Behörden finden Erleichterung bei den praktischen
Fragen der Erhaltung oder Wiederherstellung von einzelnen Werken.
Von diesen Gedanken durchdrungen, haben die Staaten Thüringens:
Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und
Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuss älterer Linie und Reuss jüngerer Linie.
die Aufzeichnung der Bau- und Kunstdenkmäler gemeinschaftlich
für ihre Gebiete unternommen. Nachdem die erforderlichen Geldmittel von
den Landesvertretungen auf das Bereitwilligste zur Verfügung gestellt worden,
ward im Jahre 1884 eine Commission zur Vorbereitung, Leitung und Ueber-
wachung des Unternehmens eingesetzt. Nach gemeinsam festgesetztem Plane
erstreckt sich dasselbe auf sämmtliche Gebietstheile dieser vereinigten Thürin-
gischen Staaten, auch auf die, für welche bereits Vorarbeiten vorhanden sind.
Die Veröffentlichung soll allmählich und in einzeln käuflichen Heften
fortschreiten. Jeder Amtsgerichtsbezirk wird der Regel nach ein Heft bilden.
Ein sehr grosser Amtsgerichtsbezirk kann auf mehrere Hefte vertheilt, ein
kleinerer mit einem anderen Bezirk in einem Hefte vereinigt werden. Doch
nur Bezirke desselben Staates sollen zusammengeheftet sein; so ist jedem
Käufer die Möglichkeit gegeben, sich auf die Erwerbung der auf ein einzelnes
Staatsgebiet bezüglichen Hefte zu beschränken.
Im Auftrage der Regierungen von
Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen-Hildburghaiisen,
Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt
Reuss älterer Linie und Reuss jüngerer Linie
bearbeitet von
Professor Dr. P. Lehfeldt.
Mit der Einigung unseres Vaterlandes ist auch die Freude an heimischer
Vergangenheit gewachsen. Besonders an den Kunstdenkmälern und Bau-
werken der Vorzeit, als den werthvollsten Zeugnissen der deutschen Kultur-
geschichte, hat die Theilnahme neues und frisches Leben gewonnen. In dem
Bestreben, die hervorragenden Denkmäler vergangener Zeiten zu ermitteln,
die gewonnenen Ergebnisse weiteren Kreisen bekannt zu machen und für
Erhaltung des Vorhandenen zu sorgen, wetteifern in den einzelnen Gebieten
die Regierungen und die Landes- und Provinzialvertretungen, die Gemeinden
und Vereine auf das Segensreichste. Sie haben erkannt, dass durch solche
Thätigkeit und Fürsorge die geistigen, künstlerischen und sittlichen Güter des
Volkes gemehrt werden. Durch die Veröffentlichungen in Wort und Bild
erhält die Wissenschaft die bisher noch fehlende. Grundlage zur Herstellung
einer Kunst- und Kulturgeschichte Deutschlands und seiner einzelnen Theile;
Kunst und Kunstgewerbe der Gegenwart empfangen Anregungen für ihre
weitere Entwickelung; die Behörden finden Erleichterung bei den praktischen
Fragen der Erhaltung oder Wiederherstellung von einzelnen Werken.
Von diesen Gedanken durchdrungen, haben die Staaten Thüringens:
Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und
Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuss älterer Linie und Reuss jüngerer Linie.
die Aufzeichnung der Bau- und Kunstdenkmäler gemeinschaftlich
für ihre Gebiete unternommen. Nachdem die erforderlichen Geldmittel von
den Landesvertretungen auf das Bereitwilligste zur Verfügung gestellt worden,
ward im Jahre 1884 eine Commission zur Vorbereitung, Leitung und Ueber-
wachung des Unternehmens eingesetzt. Nach gemeinsam festgesetztem Plane
erstreckt sich dasselbe auf sämmtliche Gebietstheile dieser vereinigten Thürin-
gischen Staaten, auch auf die, für welche bereits Vorarbeiten vorhanden sind.
Die Veröffentlichung soll allmählich und in einzeln käuflichen Heften
fortschreiten. Jeder Amtsgerichtsbezirk wird der Regel nach ein Heft bilden.
Ein sehr grosser Amtsgerichtsbezirk kann auf mehrere Hefte vertheilt, ein
kleinerer mit einem anderen Bezirk in einem Hefte vereinigt werden. Doch
nur Bezirke desselben Staates sollen zusammengeheftet sein; so ist jedem
Käufer die Möglichkeit gegeben, sich auf die Erwerbung der auf ein einzelnes
Staatsgebiet bezüglichen Hefte zu beschränken.