Der Amtsgerichtsbezirk Saalfeld,
er Amtsgerichtsbezirk Saalfeld liegt im gleichnamigen Kreise zu beiden
Seiten der thüringischen Saale, grenzt im Norden an den altenburgischen
Amtsgerichtsbezirk Kahla, im Nordosten und Osten an den zum saal-
feldischen Kreis gehörigen Amtsgerichtsbezirk Pössneck und an den preus-
sischen Kreis Ziegenrück, im Südosten an den schwarzburg-rudolstädtischen Amts-
gerichtsbezirk Leutenberg und einen andern Theil des Kreises Ziegenrück, im Süden
an den Amtsgerichtsbezirk Gräfenthal vom saalfeldischen Kreis, im Westen und
Nordwesten an das Amtsgericht Rudolstadt.
Das Land um die heutige Stadt Saalfeld herum war zum Orlagau gehörig, zum
grossen Theil von Sorben bewohnt; es wurde vielleicht schon unter Kaiser Ludwig
dem Deutschen der südthüringischen Mark einverleibt und später ein Reichsgut oder
freier Besitz (Allod) der Könige aus dem sächsischen Hause. Von Heinrich II. wurde
1011 der lothringische Pfalzgraf Ehrenfried (Ezzo) mit Saalfeld und dem ganzen
Orlagau belehnt. Er erwarb durch Heirath mit König Otto's III. Tochter das
coburgische Land dazu. Ehrenfried galt bis in späte Zeiten als der Urbarmacher
und Culturbringer der Gegend. Als er 1039 starb, folgten ihm im Besitz seine
Söhne, dann seine Erbtochter, die an den Polenkönig verheirathet gewesene, später
aber verstossene und in das thüringische Gebiet ihres Vaters geflüchtete Richza
(Richezza). Auf Veranlassung ihres Bruders Hermann, Erzbischofs von Köln, ver-
sprach sie ihr ganzes Land dem Erzstifte Köln. Die Schenkung erfolgte 1057 unter
Hermann's Nachfolger Hanno (Anno) IL, mit der Bedingung jedoch, dass Richza bis zu
ihrem Lebens-Ende den Niessbrauch dieser Besitzungen haben dürfe. Das saalfelder
Land gehörte zu .dem kirchlichen Gebiet (Diöcese) des Erzstiftes Mainz, von welchem
das Erzstift Köln die Erlaubniss zur Anlegung eines Klosters, sowie zur Gründung
von Kirchen und überhaupt zur Verbreitung des Christenthums in dem grossen-
theils noch heidnischen Orlagau erhielt. Zur gründlichen Bekehrung der Sorben,
welche freilich gerade in diesen Gegenden den Thüringern schroff gegenüber-
standen, so dass gegenseitige Beschimpfung (s. Stadt Saalfeld, bildnerischer Schmuck
am Aeussern der Johanniskirche: Häringsmännchen) und Fehden oft weitgehende
Bau- und Kunstdenkm. Thüringens. S.-Meiningen IV. \
er Amtsgerichtsbezirk Saalfeld liegt im gleichnamigen Kreise zu beiden
Seiten der thüringischen Saale, grenzt im Norden an den altenburgischen
Amtsgerichtsbezirk Kahla, im Nordosten und Osten an den zum saal-
feldischen Kreis gehörigen Amtsgerichtsbezirk Pössneck und an den preus-
sischen Kreis Ziegenrück, im Südosten an den schwarzburg-rudolstädtischen Amts-
gerichtsbezirk Leutenberg und einen andern Theil des Kreises Ziegenrück, im Süden
an den Amtsgerichtsbezirk Gräfenthal vom saalfeldischen Kreis, im Westen und
Nordwesten an das Amtsgericht Rudolstadt.
Das Land um die heutige Stadt Saalfeld herum war zum Orlagau gehörig, zum
grossen Theil von Sorben bewohnt; es wurde vielleicht schon unter Kaiser Ludwig
dem Deutschen der südthüringischen Mark einverleibt und später ein Reichsgut oder
freier Besitz (Allod) der Könige aus dem sächsischen Hause. Von Heinrich II. wurde
1011 der lothringische Pfalzgraf Ehrenfried (Ezzo) mit Saalfeld und dem ganzen
Orlagau belehnt. Er erwarb durch Heirath mit König Otto's III. Tochter das
coburgische Land dazu. Ehrenfried galt bis in späte Zeiten als der Urbarmacher
und Culturbringer der Gegend. Als er 1039 starb, folgten ihm im Besitz seine
Söhne, dann seine Erbtochter, die an den Polenkönig verheirathet gewesene, später
aber verstossene und in das thüringische Gebiet ihres Vaters geflüchtete Richza
(Richezza). Auf Veranlassung ihres Bruders Hermann, Erzbischofs von Köln, ver-
sprach sie ihr ganzes Land dem Erzstifte Köln. Die Schenkung erfolgte 1057 unter
Hermann's Nachfolger Hanno (Anno) IL, mit der Bedingung jedoch, dass Richza bis zu
ihrem Lebens-Ende den Niessbrauch dieser Besitzungen haben dürfe. Das saalfelder
Land gehörte zu .dem kirchlichen Gebiet (Diöcese) des Erzstiftes Mainz, von welchem
das Erzstift Köln die Erlaubniss zur Anlegung eines Klosters, sowie zur Gründung
von Kirchen und überhaupt zur Verbreitung des Christenthums in dem grossen-
theils noch heidnischen Orlagau erhielt. Zur gründlichen Bekehrung der Sorben,
welche freilich gerade in diesen Gegenden den Thüringern schroff gegenüber-
standen, so dass gegenseitige Beschimpfung (s. Stadt Saalfeld, bildnerischer Schmuck
am Aeussern der Johanniskirche: Häringsmännchen) und Fehden oft weitgehende
Bau- und Kunstdenkm. Thüringens. S.-Meiningen IV. \