7 Pössneck.
Hütten. Mosen.
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Arabesken sind in rothen, schwarzen und grauen Tönen auf Weiss aufgesetzt. Die
Kanzel, vor der Orgel-Balustrade im Grundriss: i^j vortretend, wie der Schall-
deckel sind ebenfalls einfach, aber durch gute Verhältnisse und Einzelheiten, wie das
Rankenwerk der Einfassungen (Ä) anziehend; an den Flächen der Kanzelbrüstung
Moses, Christus, Petrus und Paulus aufgemalt. — Brückner a. a. 0.
Taufkanne, in Seidelform, mit: J.M.M.17S3; klein. Zinn.
Kelch, aus dem 17. Jahrhundert, mit Sechspass-Fuss, auf dem ein Crucifix
aufgelegt. Silber, vergoldet.
2 Glocken, 1883.
Kirchhof. Grabkreuz für Christoph Lorber, f 1764 (Ä), von recht hübscher
Bildung des sich um die Tafel und theilweise durch einander schlingenden Ranken-
werkes, mit Endblumen und angehefteten Engeln. Schmiedeeisen. (Wie gewöhnlich,
sind die Farben vergangen, daher die nur in Umrissen aus Blech geschnittenen Engels-
figuren unklar.)
Wohnhaus von Herrn Seige zu Pössneck, ehemaliges Gut, aus dem 16. Jahr-
hundert, ganz erneut; nur das Gewände der Hausthür ist aus jener Zeit erhalten,
noch mit birnförmiger und gekehlter Profilirung (Ä).
Mosen, 44,5 km nordöstlich von Pössneck, ganz von weimarischem Gebiet um-
geben (4,8 km ostnordöstlich von Weida), 1275 Stammsitz des berühmten Geschlechtes
von Mosen, welches jedoch seit der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts seinen Besitz hier
aufgab. Das Gebiet gehörte ursprünglich zur Herrschaft Ronneburg, welche die Vögte
von Plauen als meissnisches Lehn besassen. Nach dem Tode des Letzten, Heinrich
Reuss zu Plauen, kam es mit der Herrschaft als erledigtes Lehn an das Haus Wettin,
bei der Theilung 1445 an Kurfürst Friedrich, 1485 an die Ernestiner und wurde 1517
an Anack von Wildenfels zu Lehn gegeben, dessen Familie, unberührt von dem Ueber-
gang der Lehnshoheit 1547 an Kurfürst Moritz, sowie von der Rückgabe 1554 an die
Ernestiner und dem Uebergang an Johann Wilhelm 1572, die Herrschaft behielten, bis
sie dieselbe 1582 an Johann Wilhelm's Söhne (Friedrich Wilhelm von Altenburg und
Johann von Weimar) verkauften. So zum sächsischen Amt geworden, kam Ronne-
burg und somit die Lehnshoheit über Mosen bei den Erbschafts-Theilungen 1603 an
Altenburg, 1672 an Ernst den Frommen, 1680 an Christian von Eisenberg, 1707 bezw.
1714 an das Herzogthum Gotha, 1826 an das Herzogthum Meiningen, zunächst unter
dem Verwaltungsamt Camburg, seit 1839 aber unter dem von Saalfeld. Das Dorf
selbst gehörte seit 1517 den verschiedenen Besitzern des Rittergutes (s. dort), bis es,
wie die anderen thüringischen Lehen, unmittelbar unter die Landesherrschaft kam. —
Brückner, Landeskunde II, S. 699. 700. — Löber, Histor. von Ronneburg, Altenburg 1722, S. 66
bis 145. 166-169. 579-385. - Voit, Sachsen-Meiningen, S. 331.
Hütten. Mosen.
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Arabesken sind in rothen, schwarzen und grauen Tönen auf Weiss aufgesetzt. Die
Kanzel, vor der Orgel-Balustrade im Grundriss: i^j vortretend, wie der Schall-
deckel sind ebenfalls einfach, aber durch gute Verhältnisse und Einzelheiten, wie das
Rankenwerk der Einfassungen (Ä) anziehend; an den Flächen der Kanzelbrüstung
Moses, Christus, Petrus und Paulus aufgemalt. — Brückner a. a. 0.
Taufkanne, in Seidelform, mit: J.M.M.17S3; klein. Zinn.
Kelch, aus dem 17. Jahrhundert, mit Sechspass-Fuss, auf dem ein Crucifix
aufgelegt. Silber, vergoldet.
2 Glocken, 1883.
Kirchhof. Grabkreuz für Christoph Lorber, f 1764 (Ä), von recht hübscher
Bildung des sich um die Tafel und theilweise durch einander schlingenden Ranken-
werkes, mit Endblumen und angehefteten Engeln. Schmiedeeisen. (Wie gewöhnlich,
sind die Farben vergangen, daher die nur in Umrissen aus Blech geschnittenen Engels-
figuren unklar.)
Wohnhaus von Herrn Seige zu Pössneck, ehemaliges Gut, aus dem 16. Jahr-
hundert, ganz erneut; nur das Gewände der Hausthür ist aus jener Zeit erhalten,
noch mit birnförmiger und gekehlter Profilirung (Ä).
Mosen, 44,5 km nordöstlich von Pössneck, ganz von weimarischem Gebiet um-
geben (4,8 km ostnordöstlich von Weida), 1275 Stammsitz des berühmten Geschlechtes
von Mosen, welches jedoch seit der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts seinen Besitz hier
aufgab. Das Gebiet gehörte ursprünglich zur Herrschaft Ronneburg, welche die Vögte
von Plauen als meissnisches Lehn besassen. Nach dem Tode des Letzten, Heinrich
Reuss zu Plauen, kam es mit der Herrschaft als erledigtes Lehn an das Haus Wettin,
bei der Theilung 1445 an Kurfürst Friedrich, 1485 an die Ernestiner und wurde 1517
an Anack von Wildenfels zu Lehn gegeben, dessen Familie, unberührt von dem Ueber-
gang der Lehnshoheit 1547 an Kurfürst Moritz, sowie von der Rückgabe 1554 an die
Ernestiner und dem Uebergang an Johann Wilhelm 1572, die Herrschaft behielten, bis
sie dieselbe 1582 an Johann Wilhelm's Söhne (Friedrich Wilhelm von Altenburg und
Johann von Weimar) verkauften. So zum sächsischen Amt geworden, kam Ronne-
burg und somit die Lehnshoheit über Mosen bei den Erbschafts-Theilungen 1603 an
Altenburg, 1672 an Ernst den Frommen, 1680 an Christian von Eisenberg, 1707 bezw.
1714 an das Herzogthum Gotha, 1826 an das Herzogthum Meiningen, zunächst unter
dem Verwaltungsamt Camburg, seit 1839 aber unter dem von Saalfeld. Das Dorf
selbst gehörte seit 1517 den verschiedenen Besitzern des Rittergutes (s. dort), bis es,
wie die anderen thüringischen Lehen, unmittelbar unter die Landesherrschaft kam. —
Brückner, Landeskunde II, S. 699. 700. — Löber, Histor. von Ronneburg, Altenburg 1722, S. 66
bis 145. 166-169. 579-385. - Voit, Sachsen-Meiningen, S. 331.