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DIE GARTENKUNST.
XI, 7
Gartendorf Bournville. Doppellandhaus von der Gartenseite.
nehmen ist die Gartenstadt Hellerau bei Dresden. Hier
hat ein bekannter Großindustrieller, Carl Schmidt, der
Leiter der Deutschen Werkstätten für Handwerkskunst,
die vorbereitenden Schritte getan, und nach Beseitigung
mannigfacher Schwierigkeiten wurde im vorigen Jahr
eine gemeinnützige Aktiengesellschaft mit 300000 Mk.
Kapital und auf 4°/o beschränkter Höchstdividende
gegründet, die die Erschließungsarbeiten vornehmen
soll. Das 140 ha große Gelände liegt dicht bei Dres-
den auf den Fluren der Gemeinde Klotsche und Raenitz.
Es ist ein sanftes Hügelgelände, das prächtige Aus-
sichten bietet. Die darauf vorhandenen Waldbestände
sollen als öffentliche Gärten erhalten bleiben. Der
vortreffliche Bebauungsplan, dessen Weglinien sich dem
bewegten Gelände aufs beste anpassen, stammt von
dem bekannten Münchener Architekten Prof. Riemer-
schmidt. Es sind darin besondere Teile für die Werk-
stätten (nur solche, die den Bewohnern keinerlei Be-
lästigung verursachen, sind zugelassen), für den Klein-
wohnungsbau und für den Landhausbau vorgesehen.
Um die Spekulation dauernd auszuschließen, werden
verschiedene Wege eingeschlagen. Die Kleinhäuser
und die Sommerhäuser werden durch die Baugenossen-
schaft Hellerau errichtet, die dieselben billig an die
Genossen vermietet. Landhäuser bis zum Mietpreis
von 2000 Mk. werden nach Vereinbarung mit dem
Bewerber nach dem Entwurf erster Künstler von der
„Gartenstadt Hellerau“ G. m. b. H. gebaut und in
einer Erbmiete abgegeben. Dem Mieter darf nicht
gekündigt werden und er genießt alle Vorteile des
eigenen Hauses gegen Zahlung einer 6°/oigen Ver-
zinsung des Bauwertes. Er muß sich jedoch eine
zweite Hypothek von ungefähr40% des Wertes stellen;
um auf diese Weise der Genossenschaft bei der Kapi-
talbeschaffung behilflich zu sein.
Bei dem Bau größerer Landhäuser von einem
Mietwert über 2000 Mk. wird ebenso wie beim Bau
von Werkstätten eine Spekulation durch Eintragung
des Wiederkaufsrechtes unmöglich gemacht.
Eine Bau- und Kunstkommission hat einen jeden
Bau zu prüfen und darüber zu wachen, daß die Be-
bauung in einer durchaus künstlerischen Weise erfolgt.
Zu dieser Kommission gehören u. a. Theodor Fischer,
Stuttgart, Hermann Muthesius, Berlin, Richard Riemer-
schmidt, München. Von den weitgehenden Zielen auf
den Gebieten des genossenschaftlichen Zusammenhanges
der Kindererziehung und Volksbildung soll besser ein
andermal gesprochen werden, wenn diese Ziele bereits
ihre Verwirklichung gefunden haben.
Da die Gründungsgesellschaft ausreichende Mittel
und hervorragende organisatorische Kräfte zur Ver-
fügung hat, darf man mit Bestimmtheit auf das Ge-
lingen dieser großen deutschen Unternehmung rechnen.
Die erste Gründung, mit der bereits vor nunmehr
zwei Jahren an die Öffentlichkeit getreten wurde, ist
die Genossenschaft „Gartenstadt Karlsruhe“, die bisher
mit Schwierigkeiten bei der Geländebeschaffung zu
kämpfen hatte und deshalb noch nicht mit dem Bau
beginnen konnte. Im Laufe des letzten halben Jahres
sind zu den genannten ferner die Gartenstadtgenossen-
schaften in Chemnitz und Nürnberg hinzugekommen.
Fast alle diese Gründungen erfreuen sich städtischer
und besonders auch staatlicher Förderung. Besonders
die „Gartenstadt Nürnberg“ wird seitens der Regierung
in jeder Weise gefördert und bei einer Diskussion
über das Unternehmen im Steuerausschuß des bayeri-
DIE GARTENKUNST.
XI, 7
Gartendorf Bournville. Doppellandhaus von der Gartenseite.
nehmen ist die Gartenstadt Hellerau bei Dresden. Hier
hat ein bekannter Großindustrieller, Carl Schmidt, der
Leiter der Deutschen Werkstätten für Handwerkskunst,
die vorbereitenden Schritte getan, und nach Beseitigung
mannigfacher Schwierigkeiten wurde im vorigen Jahr
eine gemeinnützige Aktiengesellschaft mit 300000 Mk.
Kapital und auf 4°/o beschränkter Höchstdividende
gegründet, die die Erschließungsarbeiten vornehmen
soll. Das 140 ha große Gelände liegt dicht bei Dres-
den auf den Fluren der Gemeinde Klotsche und Raenitz.
Es ist ein sanftes Hügelgelände, das prächtige Aus-
sichten bietet. Die darauf vorhandenen Waldbestände
sollen als öffentliche Gärten erhalten bleiben. Der
vortreffliche Bebauungsplan, dessen Weglinien sich dem
bewegten Gelände aufs beste anpassen, stammt von
dem bekannten Münchener Architekten Prof. Riemer-
schmidt. Es sind darin besondere Teile für die Werk-
stätten (nur solche, die den Bewohnern keinerlei Be-
lästigung verursachen, sind zugelassen), für den Klein-
wohnungsbau und für den Landhausbau vorgesehen.
Um die Spekulation dauernd auszuschließen, werden
verschiedene Wege eingeschlagen. Die Kleinhäuser
und die Sommerhäuser werden durch die Baugenossen-
schaft Hellerau errichtet, die dieselben billig an die
Genossen vermietet. Landhäuser bis zum Mietpreis
von 2000 Mk. werden nach Vereinbarung mit dem
Bewerber nach dem Entwurf erster Künstler von der
„Gartenstadt Hellerau“ G. m. b. H. gebaut und in
einer Erbmiete abgegeben. Dem Mieter darf nicht
gekündigt werden und er genießt alle Vorteile des
eigenen Hauses gegen Zahlung einer 6°/oigen Ver-
zinsung des Bauwertes. Er muß sich jedoch eine
zweite Hypothek von ungefähr40% des Wertes stellen;
um auf diese Weise der Genossenschaft bei der Kapi-
talbeschaffung behilflich zu sein.
Bei dem Bau größerer Landhäuser von einem
Mietwert über 2000 Mk. wird ebenso wie beim Bau
von Werkstätten eine Spekulation durch Eintragung
des Wiederkaufsrechtes unmöglich gemacht.
Eine Bau- und Kunstkommission hat einen jeden
Bau zu prüfen und darüber zu wachen, daß die Be-
bauung in einer durchaus künstlerischen Weise erfolgt.
Zu dieser Kommission gehören u. a. Theodor Fischer,
Stuttgart, Hermann Muthesius, Berlin, Richard Riemer-
schmidt, München. Von den weitgehenden Zielen auf
den Gebieten des genossenschaftlichen Zusammenhanges
der Kindererziehung und Volksbildung soll besser ein
andermal gesprochen werden, wenn diese Ziele bereits
ihre Verwirklichung gefunden haben.
Da die Gründungsgesellschaft ausreichende Mittel
und hervorragende organisatorische Kräfte zur Ver-
fügung hat, darf man mit Bestimmtheit auf das Ge-
lingen dieser großen deutschen Unternehmung rechnen.
Die erste Gründung, mit der bereits vor nunmehr
zwei Jahren an die Öffentlichkeit getreten wurde, ist
die Genossenschaft „Gartenstadt Karlsruhe“, die bisher
mit Schwierigkeiten bei der Geländebeschaffung zu
kämpfen hatte und deshalb noch nicht mit dem Bau
beginnen konnte. Im Laufe des letzten halben Jahres
sind zu den genannten ferner die Gartenstadtgenossen-
schaften in Chemnitz und Nürnberg hinzugekommen.
Fast alle diese Gründungen erfreuen sich städtischer
und besonders auch staatlicher Förderung. Besonders
die „Gartenstadt Nürnberg“ wird seitens der Regierung
in jeder Weise gefördert und bei einer Diskussion
über das Unternehmen im Steuerausschuß des bayeri-