Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
e-IünßSi- L ZeSiäfsl-

«3Upistn.36 LoIlUilMLOilSI'MSislSI' rslspv.2608

Hlszz-trdvit

in soliäsr üusMnmg ^ MMpl

mi» dsslsiis!

Ml. BckmtWchmgeii:

Nr. 231.

Brot-

Bekanntmachung.

Pfcrdefleisch bctr.

Die Bezugsmarke Nr. 1 der Pferdefleischkarte be-
recht'igt zum Be^ug von ','2 Pfund Pfcrdefleisch.

Für die Nummern 13791 bis eiuschliefllich
14.',50 erfolgt die Abgabe in der Metzgerei Frtinz>
uick, Schulzengasse 11, am Mittwoch nachmittag
von 2 Nhr ab.

, Heidelberg, den 19. August 1019.

Städlisches Nahrnngsmittelamt. 6668

I.ö^ii8V6rM!i6rMss kt. L

VOI'M. /Ulgem. Ver80l'gung8-^n8ialt.
^ufnasime vöm 10. l.edensiulil'e un.
üerirksvei-ti'etung:
Albert IVlielienfelljer,
6enei-3l3§ent, tteiljelbei-g.
lel. 1572 ffZuptstrZlZe 113 a. 6637

?nvsr -- 8snü6l8 - b6drgll8tatt

- -- -

^ Inii3ber uncl beiter:

Zisnileisirkrsr
c. M. rs-li!«

t-iauptstrsOv VS, Lekv Sisnsnstr.,
Islopkon 369.

6rlln6l. Husbiläunx Illr tierren u. Vam.en
tllr llen Kontor- uncl kllroderuk mit
nackveisbar best- Irkolx. ?rosp. gratis
kttickster'Kurs beginnt 3M 1. 8ept. (6425

VekamiLmachung.

Wir gebcn Pftnckerbseu ab, solange der Vorrat
rcicht. Vcstcllungeii ivollen beim stiidtischeu Landwirt-
schastsamt, Neues Nathans Zimmcr Nr. 35abgegeben
werdcn.

Heideloerg, den 19. August 1919.

Städtisches Landwirtschaftoamt. 6659

Hohes Einkommen

bei dauernder Selbständigkeit

bietet angcsehene Firma, tvelche einige volkswirtschast-
liche Vedarfsartikcl herstellt, dic bci Privaten, der
Landwirtschafl, Großindnstrie, Verwaltungcn rc. täg-
lich gebraucht werdcn. Die Artikel sind vom Kriegs-
amte genehmigt und zkm Handel sreigegeben. Die
Uebernahme dcr Vertretung bietet für arbeitsfreudigen
und strebsamen Herrn

gute dauernde Existenz.

Auch für Nichtkaufleute, Kciegsinvaliden oder
Damen geeignet. Für die Untcrhaltung eines kleinen
Lagers sind cmige hundert Mark erforderlich. Laden
nicht n'ötig. Nisiko ausgeschlossen.

Schriftliche Anfragen an 6629

Fritz Möbs, Kaiserslautern.

KNeiibeile,
Alziilte. Z
ZelklnlLekeil,
Sligeii iill. Ar!

Werkzeug-

Ackriiik

Marktplair3

Militijnolk u. Sose.

sow.Mantel, geg.gut Bezah
lung zu kaufen gesucht.
Anaeb. unt. 6040 an die
Heidelberger Zeitung. (6640

Den Saatgutverkeyr mit
getreide und Gerste betr.

-Die Lieferung von Brotgetreide und Gerste zu
Saatzwecken ist auch im neuen Wirtschaftsjahre nur
gegen Saatkarte erlaubt.

Die Verbrauchersaatkarten werden von
den Bezirksämtern, die Händlersaatkarten von
der LandesvermittlungSstelle beim Statistischen Landes-
amt in Karlsruhe ausgestellt. Anträge auf Erteilung
von Verbrauchersaatkarten sind belm Aürgermeisteramt
deS Ortes der Aussaat, Anträge auf Erteilung von
Händlersaatkarteu bei der Landesvermittelungsstelle
einzureichen. Fllr die Anträge sind besondere Vor-
drucke vorgeschrieben, die von dcn Bürgermeisterämtcrn
und dcr Üandesvermittlungsstelle zu veziehen sind

Die Einrichtung dcr Saatkarten cntspricht dem
bisher üblichen Nluster. Die Ausstellung von Sammcl-
saatkarte«» ift anch im ncuen Wirtschastsjahre zu>
lnssig, wenn es sich um Licferung derselben Sorte
Saatgut handelt.

Die Beräuflerung von Saatgut bedarf wie
biöher der Zustimmung des Kommuttalverban.
des, für deu die Früchte beschlagnahmt find.

Ausnahmcn gelten nur sür Originalsaatgut und für
cmerkanntes Saatgut.

Landwirte, die nicht in dis von der Neichsgetreide-
stelle im deutschen Neichsanzeiger veröffentlichten Ver-
zeichnisse der Züchter von Originalsaaten und aner-
kannten Absaaten aufgenommen si»d, dllrfen selbst-
gebautes Brotgetreide und selbstgebaute Gerste jnur
danu zu Saatzwcckcn veränßern, wenn ihnen dazu
eine besondere schriftliche Crlaubnis erteilt worden ist.
Das Gleiche gilt für Landwirte, die in eines dec er-
wähnten Verzeichnisse aufgenommen sind, jedoch Saat>
gut veräußeru wollen, das von Flächen geerntet ist,
die in diesen Verzeichnissen nicht aufgeführt sind. Die
Crlaubnis erteilt der Kommunalverband und, falls
das Saatgut über dcn Bezirk des Kommunalvecbandes
hinaus veräußect werden soll, die Landesvermitt.
lungsstelle. Sie wird nur erteilt. soweit ein drin-
gcndcs Bedürfnis nachgewiescn ist und bleibt auf eine
vestimmte Menge uud Sorte beschränkt.

Jede fruhcr erteilte Erlaubnis zur Ver-
äußerung selbstgebanten Brotgetreides oder
sclbstgcbauter Gerste zu Saalzwecken hat mit
dem 21. Juni 1919 ihrr Gülttgkeit verloren
Jeder Landwirt, der selbstgebautes Brotgetreide
odcr selbstgebaute Gerste zu Saatzwecken veräußert,
ist verpflichcet, dacüber ein besonderes Verkaufsvuch
nach vorgeschriebenem Muster zu führeu. Die Be-
»utzung cmderer Muster ist unzulässig. Jeder in dem
Verkaufsbnch aufgefüchrte Pvstcu muß durch Saat
karten belegt sein. Die Saatkarten fiir diese Posten
sind zusammen niit der Tnrchschcift des Verkaufs-
buches am Ende jeder Kalenderwoche der ReVhsgc-
trcidestelle, Geschäftsabteilung, Abteilung Saatgut
verkehr durch eingeschriebcneii Bries cinzureichen.
Dicse Vorschriften geltcn sowohl für die Veraußerung
vvii Originalsciatgut und von anerkanntem Saatgut
als auch für Landwirte, denen die Veräußernng selbst
gebautcn Brotgetreides oder selbstgelauter Gerste zu
aatzwecken nach'dem Obcngesagten gestattet ist. Jm
lchtaeuanntcu Fatt kann die Derpflichtung cr
lasseu werden, wenn es sich um eine einmalige
Vcräutzerung handelt.

Händler brdürfcn für den Saatgttthandel
nach wte vor dcr Jnlassttng. Dies gilt auch für
Gciiossenschaiten imd andcrc Vereinigungcn. Zustän-
dig für die Znlassung ist die LandesvermitllungssteUe
beim Slatistischen Landcsamt. Nur über die Zu-
lassiingsgesuche solcher Händler, die gle'ichzeitig Kom
misioiiare der Neichsgctreidestelle odcr sclbstliefernder
Komniunalverbände sind oder cine Mühle betreibcn,
entscheidet die Rcichsgetccidestelle. Aiuräge auf Zu-
lassung zil Saatgulhaiidel sind nach besondcrs vor-
geschriebenem Aordruck bcini Kommunalverband des
Litzes d'er gcwerblichen Niederlasiung dcs Händlers
siiizureicheii. Die Zulassung erfclgt ducch besonderen
Zulassungsschein. Vtte vor dem 21. Jnni 1919
auSgestellten Zttlaffttttgoscheine haven ihre
Giiltigkcit bcrlorcn. Die zugelassenen Saatgut
ändler siud verpflichtet, iiber alle Saatgutgeschäfte
>e ein besonders vorgeschricbenes Ginkausövuch
und Verkaufsbrrch zu führeii. Die Benützung
ndcrer Mustcr ist unzulässig. Auch die Vcrmittlungs
geschäfte sind in diese Bücher cinzutragen. Soweit es
sich um eigene Geschcifte handelt, muß jeder Ausgangs
poslen durch cine Saatkarte belegt seiu. Durchschriften
der Cin- und Verkanfsbücber sind von allen zuge
lassenen Händlern am Endc jedcc Kalenderwoche der
Ncichsgetreidcstelle, Geschäftsavteilung, Abt. Saatgut-
vcrkehr, durch eingeschriebenen Bries zu übersendeu;
svweit es sich hicrbei nicht nur um Vermittlungsge-
schäfte handelt, sind die die emzelnen Posten belegen
den Saatkartenabschnitte den Durchschriften bei
zusügen.

Das Verbot des Zwifchcnhandels von Händ-
lcr zu Händler sowie die Beschräurung der Zn-
laffung auf ein örtlich begrenzt.s Slbsahgebiet und
aus eine bestimmte Saatgutmenge sind wegge-
fallen. Jeder zugelassene Händler darf jede beliebigc
Menge Saatguc iimcrhulb des ganzeu deutschen Neichcs
kaufen und verkausen. Der Wegfall dieser Beschrän-
kungen für den Handel macht cs notwendig, in anderer
Weise Sicherungen gegen Uebertretungen der bestehen
den Bestimmungen zu schaffen. Deshalb ift eineiscits
die Vertragsstrafe auf 209 Mk. für deu Dop
pelzentner erhöht, andererseits mit der deutschen
laiidwirtschaftlicheu Handelsbank, d. Bezugsvereinigung
der deutschen Landwirte und der landwirlschafilichcn
Zentraldarlehenskasse für Deutschland vereinbart wor
den, daß diese Gesellschaften der Reichsgetreidestelle
unmtttelbar haflen für die durch Verstöße von zuge
laffenen Händlern verfallenen Vertragsslrcnen.

Die. genannten Gesellschaften haben' sich ihrerseits
gegen eine auf Grund dieser Ve>timmung eintretende
Haftpflicht versichert. Die für den Erwerb dec Zulas-
simg zum Saatguthandel nach wie vor zu stellende
Sicherheit ist fortan ntcht mehe dcn Kommunol
vcrbänden, soiidern jeweils einer dcr genanntcn
Gesellschaften nach Vorschrift eines nach besonderem
Muster abzuschließendcn Vertrages zu leisten. Nach
Maßgabe des Vertragsmusters wird aw
für die erwähnten Versicherimgen auf die einzelnen
Händler verteilt.

Die Lieferung von Wintergetreide zu Saatzwcckcn
darf nur in der Zeit vom 15. Juli bis zum 15. Te-
zember 1919, von Sommcrgetreide zu Santzwecken n»r
in der Zeit vom 1. Jauuar bis zum 1. Juni 1920
erfolgen. Die Ausstellung der Saatkarten kann vor
dem Beginn dieser Fristen erfoigen.

Saatgut, das sich nach Ablauf dicser Fristcn noch
m Besitze von Saatgutwiitschciflei', zugelasienen Häu
lern vder Verbrnuchern besindct, ist an die mic dem
Ankouf der be «agnahmten Getreides von der Neichs-
getreidestelle ooer dem Kommunalvcrbande bcauf-
tragten Kommissionäre gegen den allgemeinen Höchst.
prcis abzuliefern. Jm Streitfall entscheidet der Lan'cs
kommissär.

Erweist sich ein Veräußerer von Saatgut in der
Vefolgung von Pflichten, die ihm durch die Saatgut.
vcrkehrsordnung odcr ihre Ausführungsvorschriften
auferlegt sind, als uuzuverlässig. so kann ihni die
Reichsgetreidestelle die weitere Beräußerung bon Saat-
gut untersagen und beim Bezirksamt beantragen, dak
die vorhandenen Vorräte zugunsten der Reichsgetreide.
stelle enteignet werden.

Zuwiderhandluugen gegen die Vorschriften der
Saatgutverkehrsordnunb wecden mit Gefängnis bis
zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 M
oder mit einer dieser Stvasen bestraft. Der Aersuch
ist strafbar. Nehen der Strafe kann auf Einziehu,,»
der Früchte oder Erzeugnisse erkannt werden, auf die
sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied
ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Der Saatgutverkehr mit Hafer und Hülsen.
früchten ist freigegeben und untecliegt keincn ein>
engendeii Vorschriften.

Heidelberg, den 14. August 1919.

Bezirksamt.

l'Anrlsfii'-lnslilul

i-iofmsislst'

Ksissr-sit-. 44—46. — -

vsmen unck tlerren rur xekl. Uackrickt,
claö 3nf3nxs 8eptember meine neuen

v/iecler be§innen unci rui3r 3m Alontsx, äen
8.8eptemder im Ksiser krieäricd, Knl^er-
str3öe 44, vlenstsx, cken 9. 8eptemder Im
tlote! stkeinxolck, kerxkelmerstraLe-

^nmeläunxen erdltte cler klnteilunx vexen
balciixst m^cken ru ivollen in meiner V/ok-
nunx, woseldst nuck s!e nLkeren keäinxun-
xen einxeseken ivercien Icönnea. einem
Rwrsus kllr Vorxesckrittene 2um tiriernen
cker neuen iSnre, veicker /»litte 8eptember
bexinnt, cvercien edenknils ^nmelciunxen jetrt
entxexenxenommen.

tlockncktunxsvoU
I,. I-Iofmsistsi', lanrlekrer,
Ksiserstr. 44/46.

«67 . .

Ueberretrungen

(engl., franz.. Portug. und
russ.) sowie schriftl. Arbeit
aller Art (für Prof., Stud.,
Beamte und Kaufleute)
werdsn schnellstens u. mit
größter Sorgsalt erledigt.
Räe, Unt. Neckarstr.108

kilLviers

öecksle-v

6rotriau 8tsinvex »»ckk.

8tein»v2> k 3ons

8cdieckm3^er

perrins

feuriek

kaickur bi4v

u. 3nckere xute f3brili3te

^Ueinvertreter fllr
tieicielberx unc! llmxebunx

Lllgkll kt6ikt6l'

lluckivlxsplgtr 10,
Lriie'ienstr.üss 30.

S Oiüa

iu Heidclberg zu kaufen
odcr mieteii gesncht, evtl.
a»ch Zwei-Familien-Villa.
Es besteht Tausch-Möglich-
keit mit 5 Zimmer-Villa in
Schlierbach. Angebote unter
0699 a. d Hdlbg.Ztg 6600

Suche ab 1. Oktobcr ein

Zimmer

mit clektr. Licht u. möglichst
mit Pensivn. Angeb. unter
„R. 27«L" aii Haafen
stein L Vogler S». G.

Caffel. 6669

Gold 5444
in jeder Form u. Menge,
groß. Brillanten, Allcr-
tümer, Altsillur (Mlln-
zenBesteckeGeräte) kauft
z. Höchstpr. JuwelicrNo-
senhain, Hanptstr. 104.

1 vollftättdiges Bctt,
sowie 1 Militäranzug
l Militärmantel und
t Hose geg. gule Bezcchl.
zn kattfen gesncht.

Llngelote uiitcr 6L37 ou
die „Hcidlbg. Zcitg". 6587

Slktenmappen

Musik- u. Colleg
in rein Naturleder. (46:
21 Reinehr,HauPtstr.153

Deutsch-nationale

Volkspartei.6653

Zusammeiikunft der Mit-
glieder und Freunde am
Mittwoch, den 29. Aug.,
abendS S Uhr im Schiff
in Neuenheim:

IliiteHMnMbeck

Gäste willkommen!


ivercien mociernisiert

3uk neueste f^ormen
umxe3rdsitet.

Mk, LlöLlR,

jfauptstrosse di .2
unü 190. (6593


Saubere. reinliche

WslMrM

sür jungen Haushalr (2Per-
sonen) i,i oder au cr dcm
Hause gcsncht. Zu ersraqen
in der Heidelbcrgcr Zeilung

NrucsDjitlettcutDtkr

Hcldelberg. 6634

Spielplatt im"

Mittwoch, 20. LlttgUst,
nachm. 3 Uhr
Kindervorstellung
„Slschenbrödcl"
abendö 7^3 Uhr

VorstellungzuCinheitspcci-

sen. Mk. 1.10 pro Platz-
Zum letzten Male!

HoheittanztWalzer

Donnerstag, 21. August'
abends 7Vs Uhr

VorstellungzttEinheltsPrei-

sen. Mk. 1.10 pro Platz.
Zum letztcn Malek>

Der liebe Llugustiu

Frcitag, dcn 22. Slttgust,
abcndö 7Ve Uhr
„DieluftigeWltwe^

Lonntagl^ 2U.gttst,
abcndS 7>/3 Ulw
Zum ersteii Ütalel

„DaS „

F-a»menttl'.r>aiett

Operelte iu 3 Akten.

>Stävt.Konzertliauö

Zkartscuhe.

Mittwoch. 20. VIII.. 7'/sUhr
„Fürst Kasmiir .
 
Annotationen