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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 20.1922

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Heft 9
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Scheffler, Karl: Reise in Süddeutschland, [2]: Karlsruhe
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https://doi.org/10.11588/diglit.4747#0317

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EINER DER SÄLE DER ALTDEUTSCHEN ABTEILUNG

BADISCHE KUNSTHALLE KARLSRUHE

zehnten Jahrhunderts und daneben auch die der
vorbildlichen französischen Meister zu veranschau-
lichen. Dieses letzte ist seit einem Jahrzehnt die
Aufgabe der Mannheimer Kunsthalle geworden,
denn es ist unmöglich zwei Museen moderner Kunst
von dem Range der Mannheimer Kunsthalle in
Baden und so nahe beieinander zu unterhalten.
Was die alte Kunst betrifft, so muß Karlsruhe
sich begnügen, die vorhandene kleine aber wertvolle
Sammlung deutscher Bilder nach der Seite der ober-
rheinischen Meister auszubauen. Der modernen
Kunst gegenüber aber ist die Badische Kunsthalle,
wie es schon der Name sagt, mehr eine Vertreterin
der badischen Künstler, als ein Zentrum der deut-
schen und französischen Kunst im Sinne einer natio-
nalen Galerie. Es handelt sich um ein Provinzial-
museum erster Ordnung. Mannheim wird hier er-
gänzt durch die Sammlung alter Bilder und durch
eine Betonung der eigentümlich badischen Kunst. Wo
die Sammelaufgaben der modernen Abteilung liegen,
das wird deutlich, wenn man auf den Plan hinweist,

in der Karlsruher Kunsthalle eine Badische Jahrhun-
dertausstellung zu machen. Dieses Programm kann
naturgemäß nicht ganz rein durchgeführt werden,
weil sich im Laufe der Zeit manches angesammelt
hat, das nicht hereinpaßt, aber doch zu wichtig
ist, als daß man es einer Disposition zuliebe ent-
fernen dürfte. So enthält die Kunsthalle, zum
Beispiel, eine Reihe von Meisterwerken der fran-
zösischen Malerei des achtzehnten Jahrhunderts,
im besonderen Bildnisse von Largilliere und Rigaud,
zwei vortreffliche Werke Bouchers, und vor allem
fünf Meisterwerke von Chardin, und es gibt ferner
einen Saal mit Bildern niederländischer Meister,
der nicht eigentlich in das Sammelprogramm hinein-
paßt, der deswegen aber, trotzdem Meisterwerke
ersten Ranges darin fehlen, nicht mißachtet wer-
den darf. Das Sammelprogramm, das Storck ver-
kündet und dem man, wie die Dinge liegen, zu-
stimmen muß, kann nur Geltung für die Zukunft,
nicht auch für das bereits Vorhandene haben.
Daß ihm zuliebe trotzdem manches getan werden

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