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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 20.1885

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https://doi.org/10.11588/diglit.5807#0160

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307

Jnserate.

308

LLKI. äV. HIELMW in I.ÜI?LIS.

7?uin6i8tr. 1.

LxkoiLl-LnolilEäluü»' M' Liinst, ^i'oliitolvtoi' ^

MIÜ Li1L8tK'6'iV61'1>6.

Orossss 6U8g6VVÜll1i.68 I.NA6I'. Lg.tn1og 8te1lt uuk V6rlLNg6N
grntis rn Oi6N8t6n. Xuutt gnnro L1d1iotlie1c6n nnä einrelne E
tVsrlre von tVortd. 6ek. ^.nordietnngen (mit t'reistoräe-
rnng) Knäsn sotortigs Lrleäigung. (7)

Fachlthrer.

Eins iin Kunstgewerbe praktisch thätig
gewesene Persönlichkcit, welche eine mehr-
jahrige akadeinische Ausbildung genossen
hat, deren Erfolg mit den besten Referen-
zen belegt iverden'kann, sucht seiner Neigung
geniäß fiir sofort oder später die erwor-
benen Kenntnisse der Lehrthätigkeit zu
widmen. —

Bevorzugt eine Anstellung als Fach-
lehrer für kunstgewerbliche Architektur an
einer technischen Lehranstalt; wenngleich
eine solche alS Zeichenlehrer an einem
Privatinstitute nicht ausgeschlossen ist.

Werthe Osferten unter „Fgchlchrcr"
bef. die Annoncen-Exped. Haascnstcin L
Poglcr, Wicn.

WekccnnLmclchung

belreffend die Eröffnung einer Ironknrren; um die Ausfnhrnng eineo
;nr Anoschmnrllttng des Derliner Ralhhattses vestimmlen

LUandgemäldes.

Das Treppenhaus unseres RathhauseS soll mit einem einheitlichen, in Kasein-Farben auszuführenden Wand-
bilde geschmückt werden, welches die Wiedererrichtung des Deutschen Neiibes und die Erhebunq der Stadt Berlin zur
Hauptstadt des Reiches darstellt.

Alle deutschen Maler werden hiermit eingeladen, in eine Konkurrenz um die AuSführung eines solchen Bildes

ernzutreten.

Diejenigen Künstler, welche sich an der Konkurrenz betheiligen, haben ihre Entivürfe in Vs der Ausführungs-
größe bis M»n 1. Dezember 1»«.'; an den unterzeichneten Magistrat einzureichen.

Die Entwürfe sind in einer der Wirkung der zur Aussührung vorgeschriebenen Technik möglichst nahekommenden
Malweise — also in Aguarell-, Gouache- oder Wachssarbe — und zwar derart herzustellen, daß die Absicht des Künstlers
in Komposition und Farbenwirkung deutlich erkennbar ist.

Die Einsendung ist mit einem Schreiben zu begleiten, welches Namen und Wohnort des Künstlers, sowie die
etwa von ihm sür nöthig erachteten Erläuterungen enthält.

Es sollen drei Preise vertheilt werden.

Der erste Preis ist auf 15000 M.. der zweite auf 10000 M., der dritte auf öOOO M. festgesetzt.

Das über die Zuerkennung der Preise entscheidende Preisgericht soll aus elf Mitgliedern, unter welchen sich
wenigstens ein Architect und vier Maler befinden müssen, bestehen.

Die Wahl dieser Preisrichter erfolgt durch die städtische Deputation, welche mit der Ausfllhrung der auf die
innere AnsschmUckung deS Nathhauses bezüglichen Kommunalbeschtüsse beaustragt ist.

Bevor die Entscheidung des Preisgerichts eingeholt wird, sollen die eingegangenen Entwiirfe ösfentlich aus-
gestellt werden.

Die Zuerkennung eines Preises gewährt kein Anrecht auf die Ausführung des Bildes.

Die prämiirten Entwürfe werden Eigenthum der Stadt Berlin.

Aufrisse des Treppenhauses, dessen Wandflächen im Ganzen ruud 258 ü>Mtr. enthalten, werden auf Verlangen
von dem Bureau der Nathhaus-Verivaltung (Zimmer No. 36) unentgeltlich verabfolgt.

Wir geben zugleich den Künstlern, welche in die Konkurrenz eintreten wollen, anheim, von der Lage und dem
Zusammenhang dieser Wandslächen sich an Ort und Stelle eine Anschauung zu verschassen.

Die betreffenden Räume sind täglich von 11 bis 3 Uhr zuqänqlich.

Berlin, den 17. Januar 1885. (1)

W <a g i ft v a t

hicsiger Königlichcn Haupt - und R e s i d c n z st a d t.

von Forckenbeck.

Nedigirt unter Verantwortlichkeit deS Verlegers E. A. Sccmann. — Druck von August Pries in Leipzig.
 
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