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Mannheimer Zeitung — 1828

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https://doi.org/10.11588/diglit.44354#0430

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Die ruſſiſchen Kauffahrer werden, wie früher, das

Recht genießen, frei auf dem Caspisſchen Meere und
längs deſſen Küſten zu schiffen und dort zu landen.
Daſselbe Recht wird den perſiſchen Handelsſchiffen zu-
geſtanden, auf dem Caspischen Meere in der alten
Weise zu ſchiſffen und an den ruſſsiſchen Geſstaden zu
landen , wo , im Fall eines Schiffbruchs , die Perser
Hülfe und Beiſtand erhalten werden. Was die Kriegs-
ſchiffe anlangt, so wird denen, die die ruſsiſche Mili-
tärflagge führen, indem ſie von jeher die Einzigen
waren, die das Recht haben auf dem Caspiſchen Mee-
re zu ſchiffen, dieses ausschließliche Privilegium aus

dem Grunde gleichfalls erhalten und jetzt zwar so,

daß mit Ausnahme Rußlands keine andere Macht
Kriegsschiffe auf dem Caspiſchen Meere balten darf.
Art. IX. Da Se. Maj. der Kaiser aller Reuſſen und
Se. Maj. der Schach von Persien durch alle Mittel,
die so glücklich zwiſchen ihnen wieder hergeſtellten
Bande enger zu ziehen wünschen, so ſiad ſie überein-
gekommen , daß die Gesandten, Miniſter und Ge-
ſchäftsträger, welche, jey es in einer temporellen Miſ-
ſion oder um dort bleibend zu residiren , an einen der
beiden hohen Höfe abgesendet werden möchten, mit den
Ehrenbezeugungen und Auszeichnungen empfangen

werden sollen, die ihrem Range gebühren und der

Würde der hohen contrahirenden Mächte, ſo wie der
aufrichtigen Freundſchaft, die ſſe vereinigt, und den
Gebräuchen des Landes angemessen ſind. Man wird
zu dieſem Zwecke mittetſt eines speciellen Protocolls,
Über das Ceremoniell übereinkommen, das von beiden

Seiten beobachtet werden wird. – Art. XK. Se. Matj.
ver Rui ſer vvu nupyiuuu uno Se. Mraz. oer Schach

von Perſien, in Erwägung, daß die Wiederherſtel-
lung und Ausdehnung der gegenseitigen Handels-Ver-
bindungen als eine, durch die Rückkehr des Friedens-
Zuſtandes zu erzielende erſte Wohlthat zu betrachten
ley , ſind darin übereingekommen : auf eine überein-
ſtimmende Weise, alle auf den Schutz des Handels
und die Sicherheit der reſp. Unterthanen ſich beziehen-
den Anorduungen feſtzuſtellen, und ſolche in eine be-
ſondere hier angeſchloſſene, Seitens der resp. Bevoll-
mächtigten aufgenommene, Acte zu hinterlegen, welche

als ein integrirender Theil des gegenwärtigen Frie-

denstractats angesehen werden soll. Se. Majeſt. der
Schach von Perſien überläßt dem ruſſiſchen Gouver-
nement, wie früher, das Recht, Conſuln oder Han-
delsagenten überall da zu ernennen, wo das Beſte
des Handels solches erfordert; und verpflichtet ſich,
dieſen Conſuln und Agenten, in so fern jeder dersel-
ben ein Gefolge von nicht mehr als 10 Personen hat,
den Schutz, die Ehrenrechte und Privilegien, welche
mit ihrem öffentlichen Character verbunden sind, zu
Theil werden zu laſſee. * (Forts. folgt.)

O dess a, den 4. April. Unser Hafen fängt an
ein neues Leben, und die Geſchäffte eine neue Rich-
tung zu gewinnen. In Kriegsbedürfniſſen wird viel
gemacht, und die meiſten Häujer haben mit der Re-
gierung Contracte abgeſchloſſen ; auch ſteigen die Preise

von Getreide, Tuch, Leder und Salpeter bedeutend. ;

Die Assecuranz-Prämien zetgen keine Aenderung, wor- j

aus zu ſchließen iſt, daß man die Mittel der Türken ſehr
gering schätzt, und eine nahe Beendigung des Feld-
zugs vorauszusehen glanbt. Viele Transportſchiffe
ſind in unserm Hafen und zu Sebaſtopol im Namen
der Krone gemiethet worden, welche für den Trans-
port von Truppen beſtimmt zu seyn ſcheinen. Einige
folgern hieraus, daß eine Expedition nach Kleinaſien
beabsichtigt seyn könnte, die durch eine Bewegung des
Generals Paskewitſch unterſtützt, bei den Muselmän-
nern großen Schrecken verbreiten würde. Die Armee
des Generals Paskewitſch hat bekanntlich große Pro-
mationen und Gratificationen erhalten. Dieſe begei-
ſtern die Armee des Südens nur noch mehr, und ſtei-
gern ihre Ungeduld in Erwartung des Anugentlicks,
wo es zum Angriff geht. Es heißt hier, daß die Tür- .
ken vorläufig bei Adrianopel ein Lager aufſchlagen,
aber nach ihrem Gebrauche in den lettten Feldzügen,
bei Schumla eine Schlacht annehmen wollen. Unler
Civilgouverneur Graf Pahlen reist in einigen Tagen
von hier ab, er hat vorige Woche alle Magazine und
Schiffe in Augenschein genommen, und wie man ſagt,
mit der guten Ordnung in beiden, seine Zuſriedenheit
bezeugt. In den Fürſtenthümern , wohin der Graf
Pahlen mit einem Gehalte von 16,000 Dueaten als
Generalintendant beſtimmt seyn ſoll, wird unsere Ar-
mee keinen Widerſtand finden, und ſich ganz gemäch-
lich in den Beſitz dieſer Provinzen setzen können.
Wann der Kaiser von Petersburg zur Armee abreist,
ſcheint noch nicht ganz entschieden; es heißt aber, daß
der 20. Ayril dazu festgesetzt ſeph, und daß die Gra-
fen Stroganof, Alerander Benkendorf und Neſsſelrode
Se. Maj. begleiten werden. S. k. H. der Großfürſt
Michael wird ſchon bis zum 17. April bei der Armee
erwartet. : ; : is
; O e ſt e rr e i ch.

Wien, den 17. April. Metalliques 895 ; Bankac-
tien 1014.
Haenute reist der kaisſerl. braſiliſche Gesandte am hie-
ſigen Hofe, Vicomte de Rezende, nach Condon ab, um
mit dem am dortigen Hofe accreditirten braſtliſchen
Gesandten, Grafen Itabayana, in Betreſf der neue-
ſten Ereigniſſe in Portugal Rücksprache zu halten, und

fur jeden Fall die Rechte des Kailers Don Pedro

wahrzunehmen. Der Marquis von Barbacena war
aus England nach Rio abgesegelt, um dem Kaiſer
die bisherigen Vorfälle zu melden. Einige meinen,
daß der Kaiſer unverzüglich nach Europa kommen,
und in einem gewiſſen Falle seine, zu Gunſten seiner
Tochter erfolyte Thronentſagung zurücknehmen würde.
– Briefe aus Odeſsſa v. 8. und aus Buchareſt v. 6.
April melden noch nichts Bestimmtes von ruſſiſchen
Truppenbewegungen. sd: §
; „B a t. e. xr n.

Munchen, den 17. April. Künftigen Sonntag,
den 20. d. wird in Nymphenburg das hundertjährige
Jubiläum der, vom Churfürſten Max Emanuel, dem

Helden von Belgrad und seinem Nachfolger Carl Al-

bert erbauten, Magdalenencapelle, in Gegenwart Sr.
 
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