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Voss, Georg [Editor]; Lehfeldt, Paul [Oth.]
Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens (Band 1,1): Kreis Meiningen: Amtsgerichtsbezirk Meiningen (die Stadt Meiningen und die Landorte) — Jena, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.19308#0043
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23 Meiningen.

Die Landwehren des Meininger Unterlandes.

23

von Sinners]umsen bis in die Flur des ineiningisehen Dorfes Kaltenlengsfeld, wo
sie an die heutige weimarische Landesgrenze stösst.

In dem so eingefassten Bezirk ist auch die ehemalige Herrschaft Franken-
berg inbegriffen, welche nach dem Aussterben der Frankenberger 1296 an Graf
Berthold von Henneberg gefallen war.

13. Die Salzunger Landwehr.

Eine weitere Durchsetzung mit „Hählgräben" (diese Bezeichnung ist in der
Salzunger Gegend die übliche) erfolgte, wie es den Anschein hat, nachdem Abt
Ludwig von Hersfeld an Erbgraf Heinrich den Jungen von Henneberg, Bertholds
des Weisen Sohn, die Wildbahn vom Schönen See (östlich von Urnshausen und
dem Feldathal) über den Pless bis an die Rosa und Werra verliehen hatte (1329,
Henneb. Urk. I, llö), die später die ..Neue Jagd im Amt Salzungen" genannt wurde
und zu zahllosen Irrungen Anlass gab. Und doch war gerade die Grenze dieses
Jagdgebietes in besonders augenfälliger Weise gekennzeichnet, nämlich durch drei
gleichlaufende Gräben mit kräftig hervortretenden Erdaufwürfen. Die moderne
Forstverwaltung konnte füglich auf diesen Rest des Altertums keine Rücksicht
nehmen und bepflanzte, unbekümmert um den Lauf der Gräben und Dämme, das
ganze, etwa 15—20 m breite Gelände mit Kiefern und Fichten, zwischen denen
junger Anflug emporwächst. Immerhin sind die genannten Gräben in ihrem ganzen
Verlauf noch deutlich zu verfolgen. Die Salzunger Landwehr ist indess nicht auf
der hennebergischen, jetzt sachsen-meiningischen, sondern auf der eisenachischen,
früher fuldaischen Seite durchgelegt, vermuthlich von Abt Heinrich VI. (oder dessen
Vasallen [v. Boyneburg?]), der, wie oben berichtet, allerorten in seinen Stiftslanden
Befestigungen anlegte oder ausbesserte und zum Schutze gegen Ueberfälle in dem
dauernden Kriegszustande jener Zeiten an den Grenzen seines Gebietes Landwehren
errichtete. Ihren Ausgang nimmt die mehrerwähnte Salzunger Landwehr unmittelbar
am Ostende des grünen, waldumkränzten Schönien) Sees, steigt sofort links von
einer alten Wegschneise an dem Westhang des Sehr ümpferbergs (ehedem Schrumpf-,
Schrympf-, Schrimpfberg, nach der hennebergischen Adelsfamilie v. Schrimpf)
kräftig empor, dessen Höhe sie bei dem Grenzstein 1 (188), an einer sechsfachen
Gabelung der Waldwege, erreicht. Der genannte steinerne Markwart ist (wie 12
andere, nordwärts stehende) östlich mit dem sächsischen Wappen, westlich mit der
Henne geschmückt und trägt die Zahl: 1670, in welchem Jahr laut noch vorhandener
Urkunde eine obrigkeitliche Forstbereitung und Markbegehung vorgenommen
wurde. Nunmehr begleitet die Landwehr in westöstlicher Richtung auf ebenem
Gelände die eisenach-meiningische Grenze von St. 188 bis 208 (die
meiningische Domänenforstparzelle D 14d links lassend), wo sie aus dem Schatten
des Hochwaldes heraustritt. Von diesem aussichtsreichen Punkte aus gabelt sich
die Landesgrenze, um einige zur kleinen Zillbach gerechnete Forstparzellen zu um-
kreisen. Der Hählgräben aber streicht, sie durchkreuzend, von jetzt ab nur noch
als Doppelreihe in südöstlicher Richtung abstürzend, in einer jungen Fichten-
pflanzung fast versteckt, bis zur Quelle der Unlust, eines Seitenbächleins der Rosa.
Hier endet vorläufig ihr Lauf: das Bett der Unlust und der Rosa bildeten von da
ab die natürliche Abmarkung des hennebergischen Jagdbezirkes.

Eine Andeutung dieses Hählgrabens findet sich auf F. Regels „Topographi-
 
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