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Voss, Georg [Hrsg.]; Lehfeldt, Paul [Bearb.]
Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens (Band 1,1): Kreis Meiningen: Amtsgerichtsbezirk Meiningen (die Stadt Meiningen und die Landorte) — Jena, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.19308#0446
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Wall und Graben, kaum 120 Schritt lang, vorhanden, deren Front nach Süden
gerichtet ist. Durch eine Curtine geht die Strasse, zu beiden Seiten liegt je eine
Flanke und eine Face, aber alles in ganz kleinen Verhältnissen. (Fils, S. 42.)

Hermannsfeld, Pfarrdorf mit 366 Einwohnern, 10 km südwestlich von Meiningen,
in einem geologisch eigentümlichen Gelände, insofern die Ortsflur, selbst im Sand-
steingebiet gelegen, rings von Basalt- und von Kalkbergen umschlossen wird.
Hermannsfeld liegt an der Strasse von Meiningen nach Ostheim, am Fusse des
Dachsberges. Ehedem war das Landschaftsbild belebter, als sich noch der 100 ha
grosse „Hermannsfeider See" hier befand, als in dem nahen „Kleinen See"
im Beisein des Hofes und einer schaulustigen Menge Tage lang währende Fischzüge
und unter dem volkstümlichen Herzog Georg I. fröhliche Volksfeste gefeiert
wurden. Der genannte Herrscher liess den See im Jahre 1800, um anbaufähigen
Boden zu gewinnen, trocken legen.

Der Ort tritt 1144 unter dem Namen „Herimaresvelt" in geschichtliche Be-
leuchtung. Damals überliess Graf Poppo V. von Henneberg, in dessen Macht-
bereich Hermannsfeld lag, Einkünfte von seinen Bauernhöfen in der Höhe von
15 solidi an den Bischof Embricho von Würzburg im Umtausch gegen Rodungen
bei Schleusingen, die er dem Kloster Vessra widmete. Die centbarliche Obrigkeit
war während des Mittelalters ebenfalls würzburgisch; sie wurde erst 1586, an
Sachsen für die Zeit von 1596 an abgetreten und Hermannsfeld damit der Cent

Meiningen zugewiesen. (Schultes, Hist. Beschreib., S. 256, Knapp, Die Centen des Hoch-
stiftes Würzburg I, 2. Abth., B. 336—337.)

Ehemals waren hier zwei adlige Freihöfe, der Bibraische und der Bergische. Der
Bibraische Hof nebst dem Dritttheil des Ortszehnten war schon im 16. Jahrhundert
an einen Bauer gegen Zinsen vererbt. 1622 ging er durch Kauf an die v. Stein,
1708 an Herzog Ernst Ludwig L, 1710 an Hofrath Trier über, später an die
Familien Deahna, Botenmeister Trier, Nattermann und Höhn, endlich an die Pfitxer;
1840 aber wurden die Erbzinslasten durch staatliches Eingreifen abgelöst. Der
Bergische Hof gehörte anfangs den Schrimpfen vom Berge zu Helba, darauf den
v. Bose, die ihn 1719 der Herzogin Elisabeth Sophie verkauften. Er ist seit längerer
Zeit zerschlagen. Fünf gräflich hennebergische Güter, ebenso wie der „Bannwein"
(d. i. selbstgelieferter und zu erhöhtem Preise verkaufter Monopolwein) zu
Hermannsfeld, bildeten ein Zubehör zum Burggut Henneberg und wurden regel-
mässig den Burgmannen von ihren gräflichen Lehnsherren verliehen. Um
1350 ist Apel von der Kere Inhaber dieses Amtes, überlässt aber den mit 75 U
Heller veranschlagten Bannwein dem Grafen Johann von Henneberg wieder zur
Einlösung (Henneb. Urk.-Buch Ii, 90). Im Jahre 1456 belehnt Graf Wilhelm den Bitter
Lorenz, v. Ostheim, 1560 Graf Georg Ernst von Henneberg den Ritter Gideon
v. Ostheim, Amtmann zu Brackelheim, mit dem hennebergischen Erbschenkenamte
und den dazu gehörigen Gütern zu Hermannsfeld. Die Ostheimer erhielten sich
im Besitz dieses Schenkenamtes bis zum Jahre 1674, in welchem Albrecht Ludwig
v. Ostheim es mit allen zugehörigen Lehnsgütern an den Rath .und Amtshauptmann
J. K. r. Körbit-: zu Massfelcl von 153 Reichsthalern käuflich überliess. In späteren

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