Sigismund (1410-1414)
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sprengt'^' und von den Kurfürsten auf den Altar erhoben, wobei dieser Akt deutlich
ausführlicher als zuvor beschrieben ist: Es wird gesondert betont, dass allein die Kur-
fürsten und niemand anders den König berühren und feierlich emporheben sollen. Au-
ßerdem wird genau festgelegt, dass der König in der Mitte des Altares auf ein Tuch ge-
setzt wird, und zwar so, dass seine Beine zum Boden hin ausgestreckt sindü^
Während der König für die Dauer des Te Deum auf dem Altar sitzen bleibt, nimmt
ihm der Glöckner oder der stellvertretende Küster das oberste Gewand, das ihm seinem
Recht nach zusteht, ab, worauf dem König sofort die hierfür vorbereiteten kostbaren
Kleider angelegt werden.'Er steigt vom Altar und fällt auf den unteren Stufen vor
dem Altar auf die Knie, worauf der Kantor Venz sancfe spznfus, reple tnorum corda/zddzMW,
»Komm, Heiliger Geist, erfülle die Herzen deiner Gläubigen« anstimmt. Bei dem dar-
auffolgenden et fMZ amons zu cz's zgncztz zzrrcrzdc, »und entzünde in ihnen das Feuer deiner
Liebe«, erhebt sich der König wieder und wird von den Fürsten zu den erhöhten Sitzen
im rechten Chor geführt, wo sein Stuhl mit Purpur, Gold und Seide verziert ist. Dort
verbleibt er z'zzxtz? /zzozv/zz bis zum Ende der Messe und erhebt sich einzig beim Offerto-
rium zur Gabendarbringung, tyzzod szzz fzonons esf et Abschließend wird noch
vermerkt, dass sich der Kantor und der Chor bei der nun gefeierten Messe vom Heiligen
Geist auf dem Lettner befinden, um einen zu großen Andrang zu vermeiden. Die Messe
solle außerdem von der Orgel so feierlich begleitet werden, wie es zum Lob des all-
mächtigen Gottes, seiner Heiligen und seiner Kirche, zum Ruhm und der Ehre des Kö-
nigs und der Kurfürsten und zum Frieden und Wohl aller Christen nur möglich sei,
damit nach dem Vollzug all dieser Dinge ein jeder mit der Gnade Gottes nach Hause
gehe.'
Auf diesen Einzug und die Altarsetzung eines neuen Königs folgen dann in einem
gesonderten Abschnitt weitere Bestimmungen über den Ablauf der Königswahl,'^" die
wie geschildert eine besondere Nähe zu den Vorgängen bei Sigismunds zweiter Wahl
aufweisen. Sie beginnen mit der Beschreibung der Sitzordnung, die derjenigen der Gol-
denen Bulle entspricht: Auf der rechten Seite des Chores sitzen der Erzbischof von
Mainz, der König von Böhmen und der Pfalzgraf bei Rhein, auf der linken Seite der
1725 KLARE, Wahl Wenzels, S. 250f. trennt hier unter Verwendung der älteren Edition des Textes nicht
zwischen den beiden Fassungen. In der späteren Version ist weder vom Kreuzzeichen bei der
Besprengung mit Weihwasser mehr die Rede, noch davon, dass der König die Hände auf den
Altar legen soll.
1726 Froning (Hg.), Empfang und Wahl des Königs, S. 11: t?Moyacfo adsfahm ck'Uou's cedezde
ef tyMz'&MSCMMtyMe aiz'z's, zzzzdo prefer eiecfores mazzzzm appouczzfc, z'pszzm domzzzzzm regem cum soHempzzz'Hfe
cicrzaudo hezze z'zz aihzz?: super adare sazzeh Bardzoiomez c/zorz pozzauf, uf z'zz medz'o adan's resz'deaf, crurzhus
perszzs ferrzzm profezzsz's. Man wird sich die Position also so vorstellen müssen, dass der König
nicht mit angewinkelten Beinen dasitzt, seine Beine beziehungsweise Unterschenkel (crzzrzz) ru-
hen selbst nicht auf dem Altar, sondern nur sein Gesäß. Über das Tuch heißt es zuvor: ef h/zze
z'mmedz'afe preposz'hzs dcxdcrzzm, dccazzzzs zzosUr sz'zzz'sfrzzm corzzu adan's appre/zendaf, mappam adarz's
fezzeudo Mst?Me dominus rox & aharz doscondaö cf /zoc porhuef /zonorz ocdosz'o z'zz /zoc ächz rogaiz. Gerade
der letzte Zusatz ist hochinteressant, wird hier doch eigens hervorgehoben, was der Bartho-
lomäuskirche bei dieser »königlichen Handlung« zukommt.
1727 Im älteren Ordo legte der König sein oberstes Kleidungsstück erst nach der Altarsetzung ab,
während von einem Wiederanlegen anderer Kleidungsstücke nicht die Rede ist.
1728 Ebd., S. llf.
1729 Ebd., S. 12.
1730 Ebd., S. 12f.
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sprengt'^' und von den Kurfürsten auf den Altar erhoben, wobei dieser Akt deutlich
ausführlicher als zuvor beschrieben ist: Es wird gesondert betont, dass allein die Kur-
fürsten und niemand anders den König berühren und feierlich emporheben sollen. Au-
ßerdem wird genau festgelegt, dass der König in der Mitte des Altares auf ein Tuch ge-
setzt wird, und zwar so, dass seine Beine zum Boden hin ausgestreckt sindü^
Während der König für die Dauer des Te Deum auf dem Altar sitzen bleibt, nimmt
ihm der Glöckner oder der stellvertretende Küster das oberste Gewand, das ihm seinem
Recht nach zusteht, ab, worauf dem König sofort die hierfür vorbereiteten kostbaren
Kleider angelegt werden.'Er steigt vom Altar und fällt auf den unteren Stufen vor
dem Altar auf die Knie, worauf der Kantor Venz sancfe spznfus, reple tnorum corda/zddzMW,
»Komm, Heiliger Geist, erfülle die Herzen deiner Gläubigen« anstimmt. Bei dem dar-
auffolgenden et fMZ amons zu cz's zgncztz zzrrcrzdc, »und entzünde in ihnen das Feuer deiner
Liebe«, erhebt sich der König wieder und wird von den Fürsten zu den erhöhten Sitzen
im rechten Chor geführt, wo sein Stuhl mit Purpur, Gold und Seide verziert ist. Dort
verbleibt er z'zzxtz? /zzozv/zz bis zum Ende der Messe und erhebt sich einzig beim Offerto-
rium zur Gabendarbringung, tyzzod szzz fzonons esf et Abschließend wird noch
vermerkt, dass sich der Kantor und der Chor bei der nun gefeierten Messe vom Heiligen
Geist auf dem Lettner befinden, um einen zu großen Andrang zu vermeiden. Die Messe
solle außerdem von der Orgel so feierlich begleitet werden, wie es zum Lob des all-
mächtigen Gottes, seiner Heiligen und seiner Kirche, zum Ruhm und der Ehre des Kö-
nigs und der Kurfürsten und zum Frieden und Wohl aller Christen nur möglich sei,
damit nach dem Vollzug all dieser Dinge ein jeder mit der Gnade Gottes nach Hause
gehe.'
Auf diesen Einzug und die Altarsetzung eines neuen Königs folgen dann in einem
gesonderten Abschnitt weitere Bestimmungen über den Ablauf der Königswahl,'^" die
wie geschildert eine besondere Nähe zu den Vorgängen bei Sigismunds zweiter Wahl
aufweisen. Sie beginnen mit der Beschreibung der Sitzordnung, die derjenigen der Gol-
denen Bulle entspricht: Auf der rechten Seite des Chores sitzen der Erzbischof von
Mainz, der König von Böhmen und der Pfalzgraf bei Rhein, auf der linken Seite der
1725 KLARE, Wahl Wenzels, S. 250f. trennt hier unter Verwendung der älteren Edition des Textes nicht
zwischen den beiden Fassungen. In der späteren Version ist weder vom Kreuzzeichen bei der
Besprengung mit Weihwasser mehr die Rede, noch davon, dass der König die Hände auf den
Altar legen soll.
1726 Froning (Hg.), Empfang und Wahl des Königs, S. 11: t?Moyacfo adsfahm ck'Uou's cedezde
ef tyMz'&MSCMMtyMe aiz'z's, zzzzdo prefer eiecfores mazzzzm appouczzfc, z'pszzm domzzzzzm regem cum soHempzzz'Hfe
cicrzaudo hezze z'zz aihzz?: super adare sazzeh Bardzoiomez c/zorz pozzauf, uf z'zz medz'o adan's resz'deaf, crurzhus
perszzs ferrzzm profezzsz's. Man wird sich die Position also so vorstellen müssen, dass der König
nicht mit angewinkelten Beinen dasitzt, seine Beine beziehungsweise Unterschenkel (crzzrzz) ru-
hen selbst nicht auf dem Altar, sondern nur sein Gesäß. Über das Tuch heißt es zuvor: ef h/zze
z'mmedz'afe preposz'hzs dcxdcrzzm, dccazzzzs zzosUr sz'zzz'sfrzzm corzzu adan's appre/zendaf, mappam adarz's
fezzeudo Mst?Me dominus rox & aharz doscondaö cf /zoc porhuef /zonorz ocdosz'o z'zz /zoc ächz rogaiz. Gerade
der letzte Zusatz ist hochinteressant, wird hier doch eigens hervorgehoben, was der Bartho-
lomäuskirche bei dieser »königlichen Handlung« zukommt.
1727 Im älteren Ordo legte der König sein oberstes Kleidungsstück erst nach der Altarsetzung ab,
während von einem Wiederanlegen anderer Kleidungsstücke nicht die Rede ist.
1728 Ebd., S. llf.
1729 Ebd., S. 12.
1730 Ebd., S. 12f.