Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0059

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
494

Herrschererhebungen des Spätmittelalters

wä re, ob der Ordo befolgt oder erst in Anlehnung an die Wahl aufgestellt wurde. Ein-
mal verschriftlicht, bildeten diese Bestimmungen dann die Grundlage für die Gestal-
tung der späteren Einzüge und Wahlen.'" '''
Inhaltlich geht der erste Teil der Aufzeichnungen, der Empfangsordo, gemäß sei-
ner Entstehung anlässlich des bevorstehenden Einritts Ruprechts von einer Altarset-
zung des neuen Königs anlässlich seines ersten Besuchs in Frankfurt aus, ohne dass die
Königswahl hierbei eine Rolle spielt.'Wie im älteren Empfangsordo, der anlässlich
der Königserhebung Günthers von Schwarzburg und Karls IV. behandelt wurde, wird
der König vom Klerus in feierlicher Prozession am Stadttor abgeholt, welches jetzt ge-
nauer als porfa Ga^cnporicn bezeichnet ist.'"^' Neu ist nun, dass das Lastpferd (ronczüMs)
des Königs durch ein normales Pferd (epmis) ersetzt wurde, das Vorantragen der Reichs-
fahne nicht mehr erwähnt wird und der König das Haupt des Heiligen Bartholomäus
küsst.'"^
Nach dem Zug zur Kirche steigt der König am Friedhof ab und betritt die Bartholo-
mäuskirche von Norden, während die Glocken aller Kirchen geläutet werden.'"^ Dort
erwartet er alle in der Stadt anwesenden Kurfürsten, die, mit Hermelinmänteln beklei-
det, ihn zum Hochaltar führen, wo der König niederkniet. Es folgt im Wesentlichen die
bereits im älteren Ordo festgelegte Serie von Gebeten, mit der nicht unwichtigen Ände-
rung, dass diese nun durch einen Mainzer Suffraganbischof gesprochen werden und
statt des Klerus die Kurfürsten antwortend^ Der König wird mit Weihwasser be-

1719 Siehe unten, Kapitel 5.14.3 und 5.15.1. Für eine Anwendung getrennt von der Königswahl vgl.
zum Beispiel den Einzug Friedrichs III. 1474, bei dem eine Altarsetzung des Kaisers natürlich
nicht mehr stattfand und zum Beispiel bei den Gebeten gewisse Abweichungen zu erkennen
sind (Froning [Hg.], Historisches aus Büchern des Bartholomaeusstiftes, S. 22f.). In den durch
Kriegsverlust verlorenen Frankfurter Wahltagsakten I, 94a befand sich »Der Eid, den die Fften
dem Kg. Sigismund bei der Huldigung zu schwören haben, im Bruchstück; dazu ein solches
von derselben Hand betr. den Empfang eines Römischen Königs.« (Inventare des Frankfurter
Stadtarchivs, Bd. 3, S. 229), die Stadt selbst traf also ebenfalls Vorkehrungen für diesen Anlass.
Vgl. außerdem ebd., S. 231: »1438 (oder 1440? s. a. et d.) Kleiner Notizzettel betr. der Huldigung,
das Unterbleiben der Sitte, den gewählten König auf den Altar zu setzen (wegen der Abwesen-
heit desselben) etc. III, 6a.«
1720 Froning (Hg.), Empfang und Wahl des Königs, S. 10-12. Für das Folgende vgl. auch die Darstel-
lung bei RiEGER, Altarsetzung, S. 25-29.
1721 Das Galgentor (auch Mainzer Tor) erlaubte den Zugang zur Frankfurter Neustadt aus westli-
cher Richtung (Baudenkmäler in Frankfurt am Main, Bd. 2, S. 25). Auch der Einritt durch ein
anderes Tor wurde in Betracht gezogen (Froning [Hg.], Empfang und Wahl des Königs, S. 10: rW
adam porfam puam Mraro PoiMonf), wie es bei Ruprecht von der Pfalz auch tatsächlich geschah
(siehe oben, Kapitel 5.12.3).
1722 Auf diesen letzteren Akt dürften auch die ebenfalls neu hinzugekommenen Bestimmungen
über die Prozession zurückzuführen sein: Kann diese vor den Menschenmassen beschützt wer-
den, so zieht sie dem König und den Kurfürsten voran, ansonsten folgt sie mit großem Abstand
nach (Froning [Hg.], Empfang und Wahl des Königs, S. 10). Außerdem wird die Vergabe des
vom König gerittenen Pferdes durch Losentscheid nicht mehr erwähnt, war sie doch bereits
nach der Wahl Wenzels eindeutig geregelt worden (siehe oben, Anm. 1317).
1723 Auch dies ist bei Ruprecht von der Pfalz belegt (siehe oben, Kapitel 5.12.3).
1724 Froning (Hg.), Empfang und Wahl des Königs, S. lOf. Die drei geistlichen Kurfürsten werden
hierbei noch einmal besonders hervorgehoben: U s; respow&awf cz'rcMW? asfawUs, pro UocfonhMS
Hon osf p;'s, aüamoM prz'Mcz'pah'ssz'mo fr/MW? Morast arc/zUpz'scoporHm ad /Ha rcspondcro (S. 11). In Gie-
ßen, Universitätsbibliothek, Hs. 296, f. 195r heißt es hingegen: El s; rospow&awf cz'rcHmshMos ....
 
Annotationen