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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0286

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Ereignisgeschichtliche Betrachtungen

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heims Krönung, zog sich Konrad IV. aus Deutschland gen Süden zurück, um dort sein
sizilianisches Erbe anzutreten. Bis zu seinem Tod im Jahre 1254 leisteten einige Reichs-
städte und Burgen weiterhin erbitterten Widerstand, so dass noch im Juli 1252 ein Hof-
tag Wilhelms zu casfns ante FrarAc/orl statt in der Stadt selbst stattfinden musste.'^
In einer dort ausgestellten Urkunde referierte der König einleitend die einzelnen
Akte, aus denen er die ihm als Herrscher zukommenden Rechte ableitete: Zunächst die
Wahl durch die Fürsten, dann die Bestätigung durch den Papst und schließlich die
Weihe und Krönung, die, so wie es üblich sei, mit der ihr geziemenden Feierlichkeit in
Aachen stattgefunden habeA" Dementsprechend hatte Innozenz IV. bereits im Februar
1251, als er vom Tod Friedrichs II. erfahren hatte, eine Reihe von Schreiben nach
Deutschland gesandt, in denen er die Fürsten und Städte zu Treue und Unterstützung
Wilhelms von Holland, czzrzsszwMS z'zz CUi'Vo /z'Fzzs zzoslcr W. rex Ro/rzarzortz/rz zRtzslrz's, auf-
forderteA' Der Papst wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass weder Kon-
rad IV. noch ein anderer Nachkomme Friedrichs II. als König anzuerkennen sei: Diese
hätten keinerlei Anrecht auf das Reich, da dessen Würde nicht durch Erbfolge, sondern
durch Wahl erlangt werde, cum zpsz miHnw zus Jtabeanf zu zwperzo, cnzns non szzccesszozie sei
decfzone dzgnzfas oMznHur.^
Die päpstlichen Mahnungen und Bemühungen blieben nicht gänzlich ohne Wir-
kung, denn schon weniger als ein Jahr später konnte die Hochzeit des Königs mit der
Tochter des Weifenherzogs Otto von Braunschweig vollzogen werden.^ Im Zuge sei-
nes mehr als zweimonatigen Aufenthalts im Norden des Reichs wurde außerdem eine
Verständigung mit den beiden mächtigsten Fürsten der Region, dem Herzog von Sach-
sen und dem Markgrafen von Brandenburg erreicht, die im Braunschweiger Hoftag
vom 25. März 1252 ihren Abschluss und feierliche Inszenierung fand: Der persönlich
anwesende Kardinal Hugo berichtet, die beiden Fürsten hätten hier der Wahl des Kö-
nigs zugestimmt (decfzonem de predzcfo nzfazu /labnerMüf d ^nzfazu), ihn dann
zur Vorsicht einmütig zum König gewählt (zzc ctzzzRczrz z'zz regem elegernzzl zzzzazzz'zrzz'lcr zzd
canfelam) und ihm /z'&dz'Us d /zozrzagz'zzzrz geleistet.'^ Vorausgegangen war dieser Nach-
159 Vgl. ULRICH, Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland, S. 39-63; HiNTZE, Das Kö-
nigtum Wilhelms von Holland, S. 27-64 sowie 64-91 für eine Beschreibung des königlichen und
des staufischen Lagers. Siehe außerdem DEMANDT, Endkampf, S. 146-164.
160 MGH D W 227 S. 280:... zzos eiecfz'/Mz'mMS a prz'zzcz'pzhzzs z'zz RomazzorMzzz regem ef per.. szzmmzzm pozzfz-
/z'cem cozzfz'rmzzfz^cozzsecrahzzccorozzdz,pronf morz'sesf, soHempzzzRRet?na deczzzlapudAtyazs ....
161 MGH Epp. saec. XIII., Bd. 3, Nr. 67-75.
162 Ebd., Nr. 67 S. 54. Die Wahl Konrads IV. durch die deutschen Fürsten 1237 wurde von Inno-
zenz IV. folglich nicht anerkannt, wie auch Konrad selbst seine Regierungsjahre erst vom Tod
seines Vaters an rechnete und zu zählen begann (siehe oben, Kapitel 71.1).
163 Siehe hierzu ULRICH, Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland, S. 66-70; STEiN-
BACH, Reichsgewalt, S. 22f. Zur kurzzeitigen Änderung der Regierungsjahre siehe oben, Kapi-
tel 71.1.
164 MGH Const. 2, Nr. 459, S. 631. Der Legat verweist in seinem Brief an die Bischöfe von Schwerin
und Havelberg eingangs auf die drei Schritte Wilhelms zum Königtum (Wahl, päpstliche An-
erkennung, Krönung in Aachen), die sich später auch in der Frankfurter Urkunde Wilhelms
finden (oben, Anm. 160). Vgl. ULRICH, Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland,
S. 70-75 sowie STEINBACH, Reichsgewalt, S. 25-27 mit weiteren Quellen und Literatur. Vielleicht
geht die Nachricht der Annales Neresheimenses, die erst jetzt eine »Salbung« Wilhelms erwäh-
nen (S. 24:1253. Rex Wz'Ezeimzzs zzz RomazzorMzzz regem zzzzcüzs, domz'zzam EDzzdrz'e Mio campesfrz szz-
peram'f; zuvor nur ad a. 1248: Rem GwzReimMS comes EMazzdz'e z'zz RomazzorMzzz regem SHMzzzzaRzr) auf
ein Missverständnis dieser Vorgänge zurück.
 
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