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Verhältnis von Wahl und Krönung
wähl die Weigerung mehrerer norddeutscher Städte, Wilhelm als König anzuerkennen,
da die beiden Fürsten, pzzz uocem fzzzhezif zu dcAz'ozzc predzchz, der Wahl nicht zugestimmt
hätten. Jetzt jedoch, so Hugo weiter, könnten sich diese Städte nicht weiter entschuldi-
gen (non possztif zzÜczi'zzs excnszzre), sondern müssten Wilhelm ia/n^na/n zv^z gehorchen.^^
Zwar betonte der päpstliche Legat, dass die erneute Wahl lediglich zur Vorsicht
und Sicherheit, ad cantdazn, geschehen sei, doch muss hervorgehoben werden, dass der
Widerstand der norddeutschen Städte offenbar nur durch einen solchen Akt gebrochen
werden konnte: Weder die erste Wahl noch die päpstliche Bestätigung oder die Krö-
nung in Aachen waren ausreichend, um Wilhelm für sie als König zu legitimieren. Al-
lein die Zustimmung der als wahlberechtigt angesehenen Fürsten der Region wurde als
Kriterium angeführt, ohne diese konnte der König keine Herrschaft über den Norden
des Reichs beanspruchen. Die Bedeutung der Aachener Krönung musste durch diese
Nachwahl entschieden gemindert werden. Für den um Rückhalt und Ausweitung sei-
nes tatsächlichen Machtbereichs bemühten König bedeutete der gefundene Konsens
hingegen einen wichtigen Schritt zur allgemeinen Anerkennung seiner Herrschaft,
dem er sich nicht entziehen konnte oder wollte - ohne die lehnsrechtliche Bindung und
Huldigung war die harterkämpfte Krönung wertlos.
Wie Wilhelm von Holland musste sich auch dessen Nachfolger Richard von Corn-
wall erst militärisch und durch Verhandlungen um die Anerkennung im Reich bemü-
hen.^6 Die Huldigung der Stadt Lübeck versuchte er dabei durch die Fürsprache ihres
Bischofs zu erlangen, der hierfür gleich mehrere Gründe anführte: Die Kurie schätze
Richard unter allen Fürsten der Erde ganz besonders, und die^zzzwzz pzzMzczz bestätige des-
sen besondere persönliche Vorzüge. Alle Fürsten und so gut wie alle Städte des Reichs
würden ihm gehorchen, er verfüge über die Burg Trifels mit den Reichsinsignien (czzzw
zziszgzizzs zzizperzzzEhzzs, Izzzicezz ef corozM czzzzr dt/zzdezüzzffej zmpenz, zzc zzlzzs ZRej^ähzEhMS prefzoszssz-
Z7TZS szzzzAzzzzzi'z's ci oz'zzzzzzzczziz's), und auch Mailand und die übrigen Städte der Lombardei
seien ihm geneigt. Der in der Ferne weilende König von Kastilien stelle kein Hindernis
dar, denn Richard, der die Gunst des apostolischen Stuhls genieße, habe prächtig das
Reich in Besitz genommen (possesszoziez?z zzzzz^zzz'/z'cc szf zzzzcizzs z'zzzpczi'z) und sei in Aachen,
zzüz przzwzz sedes coziszsfzf zpszzzs, mit dem heiligen Öl gesalbt und nach königlicher Sitte mit
Zepter und Krone des Reichs ausgestattet worden A"
Die letzten Worte zeigen starke Anklänge an die von Richard nach England ge-
sandten Briefe,'^ so dass davon ausgegangen werden kann, dass sie in enger Abstim-
mung mit dem König verfasst wurden. Auffällig ist, dass Bischof Johann von Lübeck als
Grund für seine Anerkennung des Königs zunächst nur auf dessen persönliche Vor-
züge, seine allgemeine Anerkennung und, notabene, den Besitz der Reichsinsignien
verweist: Die gegenwärtige Macht wurde der Legitimität des Herrschaftsantritts voran-
gestellt. Am Ende und gleichsam als entscheidendes Argument wurde dann jedoch
165 MGH Const. 2, Nr. 459, S. 631.
166 Vgl. hierzu BussoN, Doppelwahl des Jahres 1257, S. 69f.; DENHOLM-YouNG, Richard of Cornwall,
S. 93f.
167 Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Nr. 254, S. 234f. Der Brief dürfte zwischen dem 16. Juni und
dem 25. Juli 1298 geschrieben worden sein (vgl. STEINBACH, Reichsgewalt, S. 55, Anm. 35 sowie
S. 56f. zum Kontext der Reise Bischof Johanns).
168 Siehe hierzu oben, Kapitel 5.2.3.
Verhältnis von Wahl und Krönung
wähl die Weigerung mehrerer norddeutscher Städte, Wilhelm als König anzuerkennen,
da die beiden Fürsten, pzzz uocem fzzzhezif zu dcAz'ozzc predzchz, der Wahl nicht zugestimmt
hätten. Jetzt jedoch, so Hugo weiter, könnten sich diese Städte nicht weiter entschuldi-
gen (non possztif zzÜczi'zzs excnszzre), sondern müssten Wilhelm ia/n^na/n zv^z gehorchen.^^
Zwar betonte der päpstliche Legat, dass die erneute Wahl lediglich zur Vorsicht
und Sicherheit, ad cantdazn, geschehen sei, doch muss hervorgehoben werden, dass der
Widerstand der norddeutschen Städte offenbar nur durch einen solchen Akt gebrochen
werden konnte: Weder die erste Wahl noch die päpstliche Bestätigung oder die Krö-
nung in Aachen waren ausreichend, um Wilhelm für sie als König zu legitimieren. Al-
lein die Zustimmung der als wahlberechtigt angesehenen Fürsten der Region wurde als
Kriterium angeführt, ohne diese konnte der König keine Herrschaft über den Norden
des Reichs beanspruchen. Die Bedeutung der Aachener Krönung musste durch diese
Nachwahl entschieden gemindert werden. Für den um Rückhalt und Ausweitung sei-
nes tatsächlichen Machtbereichs bemühten König bedeutete der gefundene Konsens
hingegen einen wichtigen Schritt zur allgemeinen Anerkennung seiner Herrschaft,
dem er sich nicht entziehen konnte oder wollte - ohne die lehnsrechtliche Bindung und
Huldigung war die harterkämpfte Krönung wertlos.
Wie Wilhelm von Holland musste sich auch dessen Nachfolger Richard von Corn-
wall erst militärisch und durch Verhandlungen um die Anerkennung im Reich bemü-
hen.^6 Die Huldigung der Stadt Lübeck versuchte er dabei durch die Fürsprache ihres
Bischofs zu erlangen, der hierfür gleich mehrere Gründe anführte: Die Kurie schätze
Richard unter allen Fürsten der Erde ganz besonders, und die^zzzwzz pzzMzczz bestätige des-
sen besondere persönliche Vorzüge. Alle Fürsten und so gut wie alle Städte des Reichs
würden ihm gehorchen, er verfüge über die Burg Trifels mit den Reichsinsignien (czzzw
zziszgzizzs zzizperzzzEhzzs, Izzzicezz ef corozM czzzzr dt/zzdezüzzffej zmpenz, zzc zzlzzs ZRej^ähzEhMS prefzoszssz-
Z7TZS szzzzAzzzzzi'z's ci oz'zzzzzzzczziz's), und auch Mailand und die übrigen Städte der Lombardei
seien ihm geneigt. Der in der Ferne weilende König von Kastilien stelle kein Hindernis
dar, denn Richard, der die Gunst des apostolischen Stuhls genieße, habe prächtig das
Reich in Besitz genommen (possesszoziez?z zzzzz^zzz'/z'cc szf zzzzcizzs z'zzzpczi'z) und sei in Aachen,
zzüz przzwzz sedes coziszsfzf zpszzzs, mit dem heiligen Öl gesalbt und nach königlicher Sitte mit
Zepter und Krone des Reichs ausgestattet worden A"
Die letzten Worte zeigen starke Anklänge an die von Richard nach England ge-
sandten Briefe,'^ so dass davon ausgegangen werden kann, dass sie in enger Abstim-
mung mit dem König verfasst wurden. Auffällig ist, dass Bischof Johann von Lübeck als
Grund für seine Anerkennung des Königs zunächst nur auf dessen persönliche Vor-
züge, seine allgemeine Anerkennung und, notabene, den Besitz der Reichsinsignien
verweist: Die gegenwärtige Macht wurde der Legitimität des Herrschaftsantritts voran-
gestellt. Am Ende und gleichsam als entscheidendes Argument wurde dann jedoch
165 MGH Const. 2, Nr. 459, S. 631.
166 Vgl. hierzu BussoN, Doppelwahl des Jahres 1257, S. 69f.; DENHOLM-YouNG, Richard of Cornwall,
S. 93f.
167 Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Nr. 254, S. 234f. Der Brief dürfte zwischen dem 16. Juni und
dem 25. Juli 1298 geschrieben worden sein (vgl. STEINBACH, Reichsgewalt, S. 55, Anm. 35 sowie
S. 56f. zum Kontext der Reise Bischof Johanns).
168 Siehe hierzu oben, Kapitel 5.2.3.