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Burkhardt, Julia; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Reichsversammlungen im Spätmittelalter: politische Willensbildung in Polen, Ungarn und Deutschland — Mittelalter-Forschungen, Band 37: Ostfildern, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.34753#0104

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I. Herrschaft und Ordnungsgefüge

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Innerhalb der ersten Jahre seiner Herrschaft galt es für König Mätyäs zu-
nächst, seine Position im Land und auch gegenüber dem Reichverweser zu
festigen sowie die Zustimmung der Magnaten dauerhaft zu sichern. Von die-
sen Bemühungen zeugen bereits die frühen Dekrete, die schriftlich dokumen-
tierten Resultate der Reichstagsverhandlungen zwischen König und Adel. War
das Dekret des Wahltags noch im Namen Mihäly Szilägyis ausgestellt worden,
so wurden die Resultate des zweiten Reichstags 1458 bereits allein im Namen
des Königs ausgestellt.^ Die Durchsetzung der königlichen Herrschaft gegen-
über dem gM&ernafor des Reichs gelang bereits kurz nach der Wahl, und Mihäly
Szilägyi wurde noch im März mit einigen Gütern sowie der Verleihung des
Titels eines Erbgrafen für die faktische Entmachtung entschädigt. Nachdem es
auf dem Reichstag im Juni 1458 zu einem Zerwürfnis mit dem König gekom-
men war, verbündete Mihäly Szilägyi sich mit den einflussreichen Magnaten
Läszlö Garai und Miklös Ujlaki gegen den König.^ Als Hintergrund dieses Zu-
sammenschlusses ist die Ämterpolitik des neuen Königs anzusehen. So berief
Mätyäs, um nicht weiterhin auf die alten Würdenträger angewiesen zu sein,
welche unter Ladislaus Postumus die Verhaftung der Hunyadi-Brüder befür-
wortet hatten, zunehmend Vertreter des Gemeinadels in königliche Ämter. Das
Bündnis um Szilägyi berief sich dagegen auf die im Januar 1458 vom Reichs-
verweser per Reichstagsdekret bestätigte Unverletzlichkeit adeliger Rechte
und Gewohnheiten.^ Nach einigen militärischen Konfrontationen mit könig-
lichen Truppen wurden die Verschwörer im Herbst 1458 ihrer Ämter enthoben
und kurzzeitig inhaftiert.^
Dass die Auseinandersetzungen mit den Adelsfraktionen jedoch nicht nur
von innenpolitischer Relevanz waren, zeigte sich im Frühjahr 1459. Eine Grup-
pe ungarischer Magnaten, zu der auch Ujlaki und Garai gehörten, wählte in
Wiener Neustadt den römischen König und Kaiser Friedrich III. unter Verweis
auf seine erblichen Ansprüche und den Besitz der ungarischen Stephanskrone
zum ungarischen König. Da allein die Stephanskrone als Inbegriff aller Rechte
des Königreichs galt und damit ein wesentliches Legitimitätssymbol darstellte,
lehnte Mätyäs die ihm von Vertretern des einfachen Adels angebotene Krö-
nung mit einem >Ersatzdiadem< ab und bemühte sich in den folgenden Jahren
auf dem Verhandlungsweg um die Wiedererlangung der Krone. Eine Einigung
mit Friedrich III. konnte freilich erst im Vertrag von Wiener Neustadt 1463/64
erzielt werden. Darin stimmte Mätyäs im Gegenzug für den Erhalt der Krone

46 Vgl. die Dekrete vom 24. Januar 1458 sowie vom 8. Juni 1458, in: DRHII, S. 81-106.
47 Von diesem Zerwürfnis berichtete auch Pietro Tommasi ausführlich. In seinen Schreiben an
den Dogen beschrieb er die einzelnen Streitparteien und charakterisierte den Konflikt insge-
samt als »groß und schwerwiegend«: io di^öroMiio iMdicio meo sono moifo gründe ef dijjdciie, non
io sorioo per Nu rispooio, mosfra pro/dfo gooornador imoor /dHo cop/ödoraiioMO OMW io iÜMsfro Nicoio
oaiooda, et ei conto paiiafino od nifri addoronfi, edo so afrooorono ai cnso doi (jMondnm /h?f6Üo de (?Mosfo
re de HnngarM. Schreiben vom 1. August, Nr. 327, in: MMO, S. 238f.
48 Vgl. die zu Mätyäs' Amterbesetzungen grundlegenden Ausführungen von FÜGEDi, Aristocra-
cy. S. außerdem LuPEScu, Election and Coronation, S. 194 sowie die Kurzbiographie bei PÄLOs-
FALvi, Miklos Ujlaki.
49 Zur Konfrontation und Stärke der beteiligten Gruppierungen vgl. das Schreiben Tommasis an
den Dogen vom 13. August 1458, Nr. 328, in: MMO, S. 239f.
 
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