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Münchner kunsttechnische Blätter — 6.1909/​1910

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Nr. 22
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Wie schützt man Malereien oder Entwürfe gegen Verschmutzungen?
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Zum Kapitel "Grundierungen"
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https://doi.org/10.11588/diglit.36592#0092

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Münchner kunsttechnische Blätter.

Nr. 22

gewissermassen eine Handhabe zu schaffen, damit bei
der Beschädigung der Entwürfe in der vorbezeichneten
Richtung im äussersten Falte die Ersatzklage angestrengt
werden kann.
Die Verpackungsart spielt erstens eine grosse Rolle,
denn wenn hier der Künstler keine Vorsorge trifft, hat
der Interessent schon eine ganz gute Ausrede, da er
darauf hinweisen kann, dass die Sendung in dem und
dem Zustande von der Post ankam. Ferner ist die
eigentliche Umhüllung oder Aufmachung von grosser
Bedeutung, denn wenn die Entwürfe lose eingelegt
und nicht auf starke Pappe oder Kartons aufgezogen
sind, dann werden sie auch zumeist nicht ohne Knitter,
Brüche und Schmutz bleiben, was natürlich bei auf-
gezogenen Blättern weit weniger der Fall ist, denn
wenn da schliesslich der Karton oder die Pappe irgend-
wie verletzt oder beschmutzt werden, ist der Schaden
nicht so gross.
Auch für fest bestellte und zu reproduzierende
Entwürfe oder Malereien wäre diese Aufmachungsart
weit dienlicher, denn es ist gar nicht so selten, dass
derartige Arbeiten in einem Zustande eingeliefert wer-
den, die den Reproduktionsanstalten eine harte Nuss
zum Aufknacken geben.
Also schon in den Verpackungsarten machen die
Künstler die grössten Fehler, und es läge in ihrem
eigenen Interesse, mehr Sorgfalt und Mühe darauf zu
verwenden, dann werden sie sich weit weniger über
ruinierte Einsendungen zu beklagen haben, als wie es
jetzt vielfach durch eigene Schuld geschieht.
Ich wende mich nun zu den eigentlichen Schutz-
mitteln der Entwürfe und Malereien selbst, und da
wäre eine weitere Aussprache auch von anderer Seite
sehr erwünscht, um dadurch gewisse Regeln zu schaffen,
an die die Künstler gebunden sind, damit sie nicht
der Ersatzansprüche verlustig gehen können, wenn
dann noch durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit der
Interessenten etwas passiert.
Der rechtliche Standpunkt soll in dieser Abhand-
lung nicht erörtert werden, denn das sei den darin
berufenen Federn überlassen, aber wie die Entwürfe
selbst vor den verschiedenen Einwirkungen zu schützen
seien, darüber möchte ich einige Fingerzeige geben,
die von anderer Seite ergänzt werden können und
auch sollen, denn das ist der Zweck des Artikels.
Für in Aquarellfarben ausgeführte Bilder ist ein
LackHrnis zu empfehlen, der aus 40 g Sandarak, i$ g
Mastix, 2 g Kampfer besteht, die der Reihenfolge nach
in 800 ccm höchst rektifiziertem Weingeiste gelöst
werden. Sandarak und Mastix sind natürlich zuerst zu
pulverisieren. Nach längerem Stehen in ganz mässiger
Wärme und kräftigem Umschütteln hat sich alles ge-
löst und schüttet man die obenstehende klare Flüssig-
keit vorsichtig in ein weithalsiges Gefäss, in welches
man den breiten weichen Pinsel eintauchen kann, mit
dem die Malereien ganz dünn überlackiert werden.
Der Firnis ist biegsam, d. h. elastisch und blättert nicht
ab, auch nimmt er nicht so leicht Schmutz (Finger-
griffe) an. Ausser Gebrauch ist der Behälter gut zu
verkorken.
Für Tuschezeichnungen, zu denen überhaupt die un-
verwischbaren und wasserunlöslichen flüssigen Tuschen
vorzuziehen sind, kann der LackHrnis ebenfalls vorteil-
haft verwendet werden, doch ist auch hier nur ein
ganz dünner Ueberzug anzuraten. Gerade hier ist der
Schutz der ZeichenHächen so überaus nötig, dass wohl
nicht erst die Gründe erläutert zu werden brauchen.
Für Bleistiftzeichnungen, die wohl weniger in Be-
tracht kommen, wurde in der ,.Wochenschrift deutscher
Ingenieure" weisses Wachs empfohlen, welches ge-
schabt und mit dem rektiñzierten Terpentinöl soweit
behandelt wird, dass eine weiche Masse entsteht, die
wie beim Polieren durch leichtes Aufreiben über die
Zeichnung verteilt wird. Nachdem das Terpentin ver-

dunstet ist, zeigt die Zeichnung eine schöne durch-
sichtige, mattglänzende Fläche, die genügend Schutz
gegen das Verwischen und Feuchtigkeit bietet. Die
Tuschezeichnungen können gleichfalls in dieser Weise
behandelt werden.
Zieht man dann schliesslich die Malereien oder
Tuschezeichnungen auf Karton oder Pappe auf, so er-
übrigt sich die Schutzschicht auf den Rückseiten, und
wenn zum UeberHuss eine Pappe oder ein Karton zum
Aufziehen gewählt wird, der sich als ganz wenig saug-
fähig erweist, dann sind auch nach dieser Richtung
hin die Arbeiten als sachgemäss zur Versendung ge-
eignet zu betrachten.
Als wenig saugfähig bezw. als abwaschbar sind
jene Kartons oder Pappen gemeint, die unter der letz-
teren Bezeichnung in den Handel gebracht werden,
und erfolgt das Aufziehen auf solche, und zwar nur
an den Rändern und Ecken, vermittels des Fischieims,
bei dem ein Losplatzen nicht so leicht zu befürchten
ist wie bei den anderen Klebemitteln.
Das Anbringen eines Schutzmantels aus Pergamyn-
papier ist durchschnittlich anzuraten, und besonders
dann, wenn mehrere Arbeiten übereinandergelegt zur
Einsendung kommen, denn dadurch wird die Lack-
oder Politurschicht am besten gegen das Verscheuern
oder die Rissebildung geschützt. Aus so zugerichteten
Einsendungen ersieht dann jedermann, dass den Künst-
lern selbst an ihren Arbeiten viel gelegen ist, und wird
die Behandlung demnach auch eine weit vorsichtigere
sein, als wenn die Blätter lose ankommen. J. M. C.
Zum Kapitel ,, Grundierung"
sendet uns die Firma Dr. Fr. Schönfeld & Co. in
Düsseldorf folgende Mitteilung:
„Dr. Schönfelds Malgrund. Die Malleinen —
bis zur Breite von 830 cm — sowie Malbretter, Mal-
pappen werden mit halb- oder ganzsaugendem Grund,
sowie mit nichtsaugendem Grund hergestellt.
Halbsaugender Grund ist insofern sehr zu
empfehlen, als er die innigste Verbindung zwischen
Farbe und Leinwand gestattet, ausserdem wird, da
das Oel der Farben zum Teil in den Grund aufgesogen
wird, das Nachdunkeln und Nachgilben der Bilder
bis zu einem gewissen Grade aufgehoben.
Die Spinrathsche altrömische Kreidelein-
wand hat infolge ihrer besonderen Eigenart einen
weitverbreiteten Ruf und wird von den Künstlern, die
in erster Linie an die möglichste Erhaltung ihrer
Werke denken, geschätzt. Eingeschlagene Farben
werden mit Malmittel herausgeholt.
Nichtsaugender Grund. Für Malerei mit Pe-
troleumfarben, Harz-Oelfarben, die dick angerieben
sind und wenig Oel enthalten, sowie für gewisse
Zwecke der Oelmalerei werden die nichtsaugenden
Gründe, auf denen die Farben in ihrem natürlichen
Tonwert stehen bleiben (.nicht einschlagen'), bevor-
zugt. In manchen Fällen ist es beim Gebrauch dünn-
flüssiger Oelfarben auf nichtsaugendem Grund zu
empfehlen, der Farbe durch Aufsetzen auf Fliesspapier
das überschüssige Oel zu entziehen. Eine Serie sehr
schöner, nichtsaugender Malleinen wird nach Angabe
von Heinr. Ludwig auf Grund authentischer Rezepte
aus dem 16. und 17. Jahrhundert präpariert und stellt
von nichtsaugenden Gründen das geschmeidigste
und solideste Material dar.
Ganzsaugender Grund. Kreidegrund ohne Oel.
Für Temperafarben und für schnell anzulegende Prima-
Untermalungen wird der reine Kreidegrund — auch
Gipsgrund — gebraucht. Eingeschiagene Oelfarben
werden mit Malmittel herausgeholt."
 
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