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Deutscher Wille: des Kunstwarts — 29,4.1916

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Heft 24 (2. Septemberheft 1916)
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Die fünfte Reichskriegsanleihe
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https://doi.org/10.11588/diglit.14294#0323

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anr 30. September bezahlt wrrd. Stellen wir in bezug auf den Aus-
gabepreis einen Vergleich mit der H. Kriegsanleihe an, so sehen wir, daß
der Erwerb der 5. Kriegsanleihe, rein äußerlich betrachtet, jetzt um V, Pro-
zent günstiger ist. Das ist jedoch, wie zugegeben werden muß» nur ein
scheinbarer Vorteil, weil man nicht vergessen darf, daß der 5prozentige
Zinsfuß dem Anleiheerwerber jetzt auf 8 Iahre (bei der H. Kriegsanleihe
waren es hingegen 8^ Iahre) gesichert ist. Denn, wie schon oben ge-
sagt, das Reich kann vom Oktober des Iahres (92^ an die Anleihe zum
Nennwerte zurückzahlen. Die Nettoverzinsung der 5prozentigen
Reichsanleihe beläust sich bei einem Kurse von 98 Prozent auf 5,(0 Pro«
zent und, wenn die Rückzahlung im Iahre (92^ erfolgen sollte (infolge
des dann eintretenden Kursgewinnes von 2 Prozent), auf 5,55 Prozent.
Das ist angesichts der allerersten Sicherheit, die eine Deutsche Reichs-
anleihe darstellt, ein außerordentlich günstiges Angebot. Freilich ist es
nicht so reichlich bemessen wie das, das die französische Regierung für
ihre 5prozentige „Siegesanleihe" dem französischen Kapital der Not
gehorchend gemacht hat; nicht 98, sondern nur 88 Prozent konnte Frank-
reich für seine 5prozentige Rente brutto erlösen, ein recht deutliches
Anzeichen dafür, daß es um die französischen Finanzen im Vergleich
mit den deutschen recht schlecht bestellt ist.

Der Ausgabepreis der Schatzanweisungen beträgt ohne Berücksichtigung
der bis auf (Vg Prozent aufsteigenden Zinsvergütung 9^ Prozent, und da
hier der Zinsfuß sich auf Prozent beläuft, so ergibt sich zunächst eine
Rente von H,7^ Prozent. Hinzu kommt indes der Vorteil, der dem Inhaber
der Schatzanweisungen durch die Tilgung winkt. Diese findet durch Aus-
losung innerhalb (0 Iahren, beginnend im Iahre (923, statt und verbürgt
dem Schatzanweisungsbesitzer einen sicheren Gewinn von 5 Prozent, der
frühestens im Iahre (923, spätestens im Iahre (932, fällig wird und im
günstigsten Falle das Zinsenerträgnis auf 5,5( Prozent, im ungünstigsten
auf 5,07 Prozent steigert. Beide Anleihen, die 5prozentige bis (92H un-
kündbare Reichsanleihe und die prozentigen Reichsschatzanweisungen,
haben ihre besonderen und großen Vorteile, und es muß mithin dem Er-
messen des einzelnen Zeichners überlassen bleiben, wofür er sich entscheidet.
Von einer Begrenzung der Anleihebeträge wurde nach den guten Erfolgen
der vier ersten Anleihen sowohl für die Reichsanleihen als auch für die
Schatzanweisungen wiederum abgesehen.

Wer kann sich nun an den Zeichnungen beteiligen? Etwa der Groß-
kapitalist nur? Weit gefehlt! Auch der kleinste Sparer kann es. Denn
es gibt Anleihestücke und Schatzanweisungen bis zu (00 M. herunter, und
die Zahlungstermine sind so bequem gelegt, daß jeder, der heute zwar über
keine flüssigen Mittel verfügt, sie aber im nächsten Vierteljahr zu erwarten
hat, schon jetzt unbesorgt seine Zeichnung anmelden kann. Das Nähere
über die Einzahlungstermine ergibt sich mit aller Klarheit aus der im
Anzeigenteil dieser Nummer enthaltenen Bekanntmachung. Hervorgehobett
sei hier nur, daß jemand, der (00 M. Kriegsanleihe zeichnet, den ganzen
Betrag erst am 6. Februar (9(7 einzuzahlen braucht. Der erste frei-
willige Einzahlungstermin ist der 30. September. Ihn werden
sich alle die zunutze machen, die so srühzeitig wie möglich in den hohen
Zinsgenuß treten wollen.

Obwohl am 30. September mit der Einzahlung begonnen werden kann,
werden Zeichnungsanmeldungen bis zum 5. Oktober entgegenge«

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