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Nr. 13. HEIDELBERGER 1850.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Der Geschichtsunterricht auf Schulen.

(Schluss.)
An Reichhaltigkeit des Stoffs, an historischen Notizen und Einzel-
heiten aus dem Gesammtgebiete der Geschichte möchte ihm nicht leicht
ein anderes Lehrbuch. gleich kommen, und der Verf. hat darin eine
grosse historische Erudition beurkundet; allein über die pädagogische Nutz-
barkeit haben wir grosse Bedenken, und die Ausführung finden wir den
Grundsätzen, wie sie der Verf. in seiner kurzen aber sehr verständigen
Vorrede angedeutet hat, nicht ganz entsprechend. In der alten Geschichte
sagt er, habe er sich begnügt „die Thatsachen, welche dem Gedächtniss
eingeprägt werden müssen, in der grösstmöglichen Kürze und Trocken-
heit, selbst auf Kosten des Zusammenhangs der Erzählung neben einan-
der zu stellen, um die ganze übrige Arbeit dem mündlichen Unterricht
zu überlassen“, — in der Geschichte des Mittelalters dagegen „sei es
nolhwendiger gewesen, das gemeinsame des Völkerlebens, die gesell-
schaftlichen Bildungen, in welchen dasselbe seinen Ausdruck fand, in
wortreicherer Darstellung zu fixiren und mit Aufopferung des Details den
unermesslichen, spröden Stoff in grosse übersichtliche Gruppen zu ord-
nen.“ Diese Grundsätze, die er mit guten Gründen rechtfertigt, finden
wir weder in der Darstellung des Mittelalters, noch in der neuen Ge-
schichte bewährt; allenthalben herrscht die Fülle des Stoffs vor und ver-
hüllt die einkleidende Form. — Richtig bemerkt der Verf. zuletzt, dass
„für den Unterricht auf der Bürgerschule die Geschichte der neuen Zeit
in demselben Maasse die Hauptsache sei, wie das Studium des Alterthums
dem gesammten Lehrstoff der Gymnasien zu Grunde liegt“; dass bei der
Darstellung der Zustände, „auf welchen die Gegenwart ruht und nach
denen allein sie gemessen werden kann, nicht karg verfahren werden
durfte“ und schliesst mit der schönen Bemerkung: „Begriff und Ge-
schichte der Humanität im weitern Sinn beginnt erst in der neuen Zeit,
und der historische Unterricht kann sich keine höhere Aufgabe stellen,
als sie zum Erbtheil der aufwacbsenden Generation zu machen.“

XLIII. Jahrg. 2. Doppelheft.

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