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Hr. 26. HEIDELBERGER 1650.
JAHRBÜCHER SER LITERATUR.

The history of England front the accession of James II., by Thomas
Babington M ac aulay. Third edilion. London. Longman,
Brown Green and Longmans. 1849. Vol. I. 669 p. Vol. II.
670 p.
Der Verfasser dieser Anzeige wird daran erinnert, dass es nöthig
oder doch nützlich sein möchte, dass eines Buchs, welches in England mit
dem grössten Beifall aufgenommen ist, und in Deutschland drei Ueber-
setzer gefunden hat, in den Jahrbüchern gedacht werde; er will daher,
so wenig er geneigt ist, Kritiken zu schreiben, wenigstens den Eindruck
kurz bezeichnen, den das Buch auf ihn gemacht hat. Er beschränkt sich
dieses Mal auf den ersten Theil, vom zweiten wird er vielleicht an einem
andern Orte Gelegenheit haben, ausführlicher zu handeln. Der Verf. die-
ser Anzeige hofft für die Kürze und Unvollständigkeit derselben um so
eher Nachsicht zu finden, als er lediglich, um der Aufforderung seines
Kollegen, des Redactors der Heidelberger Jahrbücher, Genüge zu leisten,
also aus Pflichtgefühl, die Feder ergreift. Eine Kritik würde übrigens bei
einem für das grosse Publikum geschriebenen Werke, welches von diesem
Publikum mit rauschendem Beifall aufgenommen ist, ebenso lächerlich seyn,
als wenn Ref. von Thiers Geschichte Napoleon’s eine Kritik schreiben
wollte. Er beschränkt sich desshalb in den folgenden Notizen über das
anzuzeigende Buch auf das Allgemeine, und gibt bloss hie und da einmal
zu verstehen, wo er in dem Verfasser den Historiker von Profession
vermisst.
Der grösste Vorzug des Werks ist die würdige Haltung des Styls
und die Klarheit und Ausführlichkeit der Erläuterungen, weil das grosse
Publikum belehrt werden soll. Dies ist etwas ganz Anderes, als wenn
einem kleinen Kreise von Kennern angedeutet wird, was ein denkender
Mann als Resultat seiner Lebenserfahrung und des Studiums der Quellen
seinen Zeitgenossen und vielleicht auch der Nachwelt zur Prüfung und
weitern Forschung mittheilen will. Im Ganzen ist das Buch dem doctri-
nären System unserer Zeit, welches auch Montesquieu aufgestellt hat,
dass die englische Verfassung und die Art, wie die englische Regierung
und Verwaltung sich nach und nach gebildet hat, ein Musterbild aller
Völker seyn könne und müsse, sehr günstig; wir wundern uns daher nicht,
XLIII. Jahrg. 3. Doppelheft. 26
 
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