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Nr. 23. HEIDELBERGER 1350.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Reclitsgeschiclite Italiens.
(Schluss.)
Wir bedauern, dass der Verf. nicht zwei Werke über die Geschichte des
Lehenswesens in Italien benützte, die am meisten Aufklärung geben, nämlich
Winspeare storia degli abusi feudali Napol. 1811. und Dragonetti origine
dei feudi nel regni diNapole, Sicilia. Palermo 1842. Auf den Einfluss des rö-
mischen Rechts möchten wir nicht zu vielen Werth legen; denn dass schon früh
viele Güterverleihungen, die nicht nach römischem Rechte zu beurtheilen
waren, in Italien vorkamen, ist gewiss; wichtiger ist der zweite Grund,
die Macht der Gemeinden, aber vorzugsweise dadurch, dass in Italien kein
Herrscher bleibend und mächtig die Idee der Oberlehensherrlichkeit mit
ihren Verzweigungen durchführen konnte, dass die Macht der deutschen
Kaiser, die es auch in Italien versuchten, die feudalistischen Ideen geltend
zu machen, in den beständigen Kämpfen mit ihren Gegnern an dem
Freiheitssinne und der Selbstständigkeit der Gemeinden und an der Macht
der Päbste scheiterten. Nicht unbeachtet hätte der Verf. bei der Schil-
derung des Lebensrechts in Italien das Ergebniss der bekannten deutschen
Forschungen über den wahren Charakter der libri feudorum und beson-
ders noch die Entwickelung des Kampfes lassen sollen, welcher zwischen
den verschiedenen Lehenshöfen Italiens, insbesondere zwischen den Feudisten
vonPiacenza und Mailand lebhaft geführt wurde, und welcher auch damit zu-
sammenhing, dass die Einen mehr als die Andern dem römischen Rechte einen
Einfluss geben wollten. In dem sehr gut geschriebenen Ueberblick über den
politischen und moralischen Zustand Italiens im IX—XII. Jahrhundert hätte
der Verfasser noch das von ihm nur kurz angedeutete Verhältniss der
Ausbildung und des Einflusses der Idee, dass die deutschen Kaiser das
römische Reich fortsetzten, besser entwickeln sollen (in Schard synt. de
imperiali jurisdictione Bas. 1566. würde der Verfasser die ältern Ansich-
ten gut gefunden haben); auch die Arbeit von Dante de monarchia (mit
der geistreichen Abhandlung von Carmignani darüber) hätte nicht
unberührt bleiben sollen; den Einfluss der Kirche auf Civilisation des
Mittelalters hat der Verfasser p. 150 gut hervorgehoben. Mit Recht
verweilt der Verfasser p. 150—171 bei dem Lichtpunkte der italiäni-
XLIII, Jahrg. 3. Doppelheft. 28
 
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