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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 15.1880

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https://doi.org/10.11588/diglit.5804#0273

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Todessälle. — Kunstunterricht und Kunstpslege.

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brachen wiederholte schwere Schicksalsschläge, zuletzt
der Tod der treuen langjährigen Lebensgesährtin auch
diese eiserne Konstitution. Geistig frisch nnd hell nnd
mit der größten Ergebung das von Gott Auferlegte
tragend, war er doch seit dem Tode der geliebten
Gattin von einer tiefen Sehnsucht heimzugehen erfnllt.
Sie sollte bald Erhörung finden! Ohne vorhergegangene
Leiden, mitten im Besitz der gewohnten Geistes- und,
in Ansehung des Alters, auch der Körperkräste — noch
wenige Tage vor seinem Ende unternahm er große
Fußwanderungen — machte ein Schlagansall schmerz-
lvs sciner irdischen Lausbahn ein Ende.

So ging er heim, mitten in seinem geliebten
deutschen Walde, dessen Maler pnr sxosllsnvs er einst
war. Als ein deutscher Mann im vollsten Sinne
des Wortes und eine echte, edle Künstlernatnr, schied
er von uns. Ehre seinem Andenken!

Todesfälle.

Michael Wittmer, Historienmaler, J.A.Koch's Schwieger-
sohn, gebürtig aus Murnau, ist am 9. Mai in Rom, wo er
seit 28 Jahren ansässig war, im 78. Lebensjahre gestorben.

Aunstunterricht und Aunstpflege.

« NeucOrganisation der oberstcn Baubehörde inPrcußcn.
Der Preuß. Staatsanzeiger v. 18. Mai bringt die nachfol-
stende K. Verordnung, welche — wie wir nicht weiter aus-
SUführen brauchen — für das gesammte Bauwesen in Preu-
sen, besonders in künstlerischer Hinsicht, von einschneidender
Bedeutung ist: „Auf den Antrag des Staats-Ministeriums
bestimme Jch, was folgt: 1) Die technische Baudepu-
tation wird mit dem l. Oktober d. I. aufgelöst.
An die Stelle derselben tritt die Akademie des Bau-
wesens. 2) Die Akademie des Bauwesens ist eine be-
rathende Behörde und dem Minister der öffentlichen Arbeiten
Untergeordnet. Dieselbe ist in Fragen des öffentlichen Bau-
wesens, welche von hervorragender Bedeutung sind, zu hören,
unü namentlich berufen, das gesammte Baufach in künst-
strischer und wissenschaftlicher Beziehung zu vertreten, wich-
tige öffentliche Bauunternehmungen zu beurtheilen, die An-
wendung allgemeiner Grundsütze im öffentlichen Bauwesen
Zu berathen, neue Erfahrungen und Vorschläge in künst-
wrischer, wisienschaftlicher und bautechnischer Beziehung zu
begutachten und sich mit der weiteren Ausbildung des Bau-
läches zu beschäftigten. Der Akademie des Bauwesens können
auch Bauprojekte, welche von Lffentlichen Korporationen
suszusühren sind, zur Begutachtung vorgelegt werden.

Die Akademie des Bauwesens besteht aus einem Präsi-
benten, zwei Abtheilungsdirigenten und der erforderlichen
Anzahl von Mitgliedern. Dieselbe zerfällt in die Abthei-
Mng sstr den Hochbau und die Abtheilung für das Jnge-
Uieur- und Maschinonwesen. Der Präsident kann zugleich
Borsitzender einer Abtheilung sein. 4) Die Mitglieder der
Akademie des Bauwesens werden von Mir auf den Vor-
Uhlag des Ministers der öffentlichen Arbeiten ernannt. Alle
brei Jahre scheidet in runder Zahl ein Drittel der Mit-
gueder aus. An Stelle der Ausgeschiedenen, welche das
krste und zweite Mal durch das Loos bestimmt werden, ist
U?ch Anhörung der Akademie des Bauwesens eine dem Be-
bürsnisse entsprechende Anzahl neuer Mitglieder in Vorschlag
^U bringen. Die Ausgeschiedenen können wieder vorge-
Uhlagen werden. Den nicht zu Mitgliedern der Akademie
°ez Bauwesens ernannten technischen Räthen der Central-
"ehörden ist auf Verlangen dieser Behörden die Theilnahme
fu den Verhandlungen ohne Stimmrecht in solchen Ange-
segenheiten gestattet, welche zu dem speziellen Geschäftskreise
°es ihnen übertragenen Referats gehören. Der Präsident
Uud die Abtheilungsdirigenten werden von den Mitgliedern
M drei Jahre gewählt und von Mir bestätigt. 'ö) Zur
^ütgliedschaft befähigt stnd alle dem Deutschen Reiche an-
^hörigen Bau- und Maschinen-Techniker, welche sich durch
^rvorragende wisienschastliche oder praktische Leistungen

auszeichnen. Zu Mitgliedcrn der Abtheilung für den Hoch-
bau können ausnahmsweise auch Künstler verwandter Fä-
cher vorgeschlagen werden. 6) Die Mitglisder sind ontweder
ordentliche oder außerordentliche. Erstere haben an den
Sitzungen regelmäßig Theil zu nehmeii, letztere werden zu
denselben nur in besondersn Fällen eingeladen. Die Mit-
gliedschaft ist als Ehrenamt mit einer Remuneration nicht
verbunden. 7) Die für die Akademie des Bauwesens be-
stimmten Vorlagen werden derselben durch den Minister der
öffentlichen Arbeiten zugefertigt. 8) Die näheren Bestim-
mungen zur Ausführung dieses Erlasses werden durch eine
von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassende
Jnstruktion getroffen. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-
Sammlung zur ösfentlichen Kenntniß zu bringen.

Wiesbaden, den 7. Mai 1880.

Wilhelin.

von Bismarck. Otto Graf zu Stolberg.

von Kameke. Hofmann. Graf zu Eulenburg.

Maybach. Bitter. von Puttkamer. Lucius.

Friedberg.

An das Staats-Ministerium.

« Die Vcrwaltung -cr Müncheiicr Pinakothek bildet den
Gegenstand eines mehr referirend als kritisch gehaltenen
Aufsatzes von Fr. Pecht in der Augsb. Allg. Zeitg. (Beil.
v. 15. Mai), welcheni wir die nachfolgenden Bemerkungen
entnehmen. A!it der Einsetzung der gegenwärtigen Direk-
tion, welcher ein kommissioneller Beirath zur Seite steht,
machte das frühere, absolutistische Regime einer Art von
konstitutionellem Spsteme Platz. Eine sorgfältigere Erwä-
gung aller Maßregeln und die Verhütung grober Mißgriffe
waren die wohlthätigen Folgen dieser Umwandlung. Dis
gegenwärtige Galerieverwaltung erkennt nicht nur ihre Ver-
antwortlichkeit dem Publikum gegenüber, sondern wünscht
deffen Unterstützung. Die Thätigkeit der Verwaltung wäh-
rend der letzten vier Jahre erstreckte sich zunächst auf die
rationelle Wiederherstcllnng zahlreicher, durch frühere Restan-
rationen oder durch die Zeit beschädigter Bilder. Ueber 140
alte Meisterwerke wurdeii so ihrem ursprünglichen Zustande
wieder zurückgegeben oder doch nahe gebracht, manche davon
unter den schwierigsten Verhältnissen. Sodann wurde die
Benutzung der Galerie durch eine beffere Placirung der
Bilder wesentlich erleichtert, serner eine ganze Reihe neuer
Benennungen vorgenommen, den Fortschritten der Kunst-
wissenschast entsprechend, endlich die Herstelliing dreier neuer
Säle angebahnt, welche zur Aufnahine der aus Schleißheim
in die Pinakothek übertragenen Bilder bestimmt sind. Da-
durch wird eine neue Anordnung der ganzen Galeris noth-
wendig, welche jedoch ebenso wie die Herstellung von Par-
quetböden (statt des bisherigen Terrazzo), von Doppelfeiistern,
neuem Ueberzug oder Anstrich der Wände und anderen kost-
spieligen Desiderien der Zukunft überlassen bleibt. Der
größte Uebelstand, an welchem die Pinakothek laborirt, ist
der Mangel jedweden Fonds für Ankäufe. Der Verf. des
citirten Aufsatzes glaubt diesem Mangel durch ein Eintritts-
geld abhelfen zu können, welches er dem Publikum alS eine
„kleine Steuer" auferlegen will, hat aber damit weder in
der Galeriekommission noch im Publikum bisher viel An-
klang gefunden. Er denkt fich, an Sonntageii und an cinein
Wochentage solle das Publikum freien Eintritt haben, an den
übrigen Tagen ein Eintrittsgeld zahlen; sclbstverständlich
sollen Künstler und Kunstgelehrte zu Studienzwecken Frei-
karten bekommen. Das wäre ja nichts Neues: ähnliche Ein-
richtungen bestehen von Alters her bekanntlich, z. B. in
Dresden, in den italienischen Galerien, in einzelnen Wiener
Sammlungen u. s. w. Aber durch die Eintrittsgelder den
fehlenden Fonds für Anküufe ersetzen oder den bestehenden
auch nur wesentlich erhöhen zu wollen, das ist wohl eine
etwas sanguinische Hoffnung. Pecht denkt dcn jährlichen Er-
trag der Maßregel aus etwa 20,000Mark berechnen zu dürfen.
Nach der Uebersicht über die Frequenz der Dresdener Samm-
lungen, welche wir in Nr. 20 veröffentlichten, haben i. I.
1879 von 109,820 Besuchern der Dresdener Galerie nur
14,040 --- etwa 9"/» Eintritt gezahlt (an 3 Zahltagen); im
Oesterreichischen Muscuin zu Wien entrichteten (an 2 Zahl-
tagen) während desselben Jahres von 234,539 Besuchern
nur 7273 (3°/g) Eintrittsgeld. Aber gesetzt auch, es kämen
wirklich 20,000 Mark jährlich ein: welche Sammlung möchte
denn ihren Vermehrungsfonds ausschließlich auf solche Weise
 
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