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Eickels, Klaus; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Vom inszenierten Konsens zum systematisierten Konflikt: die englisch-französischen Beziehungen und ihre Wahrnehmung an der Wende vom Hoch- zum Spätmittelalter — Mittelalter-Forschungen, Band 10: Stuttgart, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.34724#0327

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Gleichrangigkeit in der Unterordnung

323

nem Vater geleistete /i077i%gzM7?i wiederholen lassen". In jedem Fall bedeutete
die Unterstützung, die Ludwig VII. Gottfried ab 1144 gewährte, eine politi-
sche Kehrtwende, die Zweifel an der Beständigkeit königlicher Zusagen auf-
kommen lassen konnte und so die königliche Ehre in Gefahr brachte. Zudem
schien es Ludwig VII. wahrscheinlich günstiger, sich die Option offenzuhal-
ten, unter geänderten Rahmenbedingungen gegebenenfalls wieder Eustachius
anerkennen zu können; dafür spricht auch, daß seine Verlobung mit einer
Schwester Ludwigs nicht gelöst wurde.
Ebenso wie Suger von St-Denis in seiner Darstellung der Eroberung der
Normandie durch Heinrich I. ordnete daher der unbekannte Mönch in St-
Germain-des-Pres, der zwischen 1171 und 1173 die »Historia Ludovici VII«
kompilierte, den Ereignisablauf in einer Weise neu, die seinen Vorstellungen
von der rechtswahrenden Funktion des französischen Königtums besser ent-
sprach: Gottfried und Heinrich seien zu Ludwig gekommen und hätten ihm
vorgetragen, wie Stephan von Blois ihnen unrechtmäßig England und die
Normandie genommen habe. Um Gerechtigkeit zu schaffen, habe Ludwig
daraufhin mit einem großen Heer die Normandie erobert, sie Heinrich über-
geben und ihn dafür als ^zozno Iz'gZMS angenommen'".
Der Verfasser der »Historia Ludovici VII« betont zwar im folgenden die
herrschaftliche Dimension des Verhältnisses Ludwigs VII. zu Heinrich II., in-
dem er schildert, wie sich Heinrich rasch als undankbar erweist und Ludwig
den rechtlich geschuldeten Respekt verweigert (&/ccz'f a ZMSfz'fz'%), sich dann
aber nach militärischen Erfolgen Ludwigs ihm unterwirft, um seinen Besitz
nicht zu verlieren, und in vorgetäuschter Demut verspricht, niemals wieder
sein Haupt gegen seinen Herrn zu erheben.
Die herrschaftliche Abhängigkeit Heinrichs II. ergibt sich allerdings in er-
ster Linie daraus, daß er die Normandie in der Darstellung des Mönchs von
St-Germain-des-Pres tatsächlich als Gabe des Königs erhält, die er mit der
Gegengabe seines Dienstes und seiner Unterwerfung vergelten muß. Das Izo-
magzMfH selbst hat auch hier nicht die Funktion, herrschaftliche Abhängigkeit
zu erzeugen: Wie Robert von Torigni zählt der Verfasser der »Historia Ludo-
vici VII« es als Entgegenkommen des Königs, daß er Heinrich als seinen Izozizo
Lgzüs für die Normandie annimmt, nicht als Zugeständnis Heinrichs, daß er
sich unterwirft.

113 Allerdings nennt Johannes von Worcester nur die englische Königin und ah'i u:'n noMes ufn'-
Mstyue regm als bei der desponsah'o anwesend.
114 Historia Ludovici VII (CTSEH 4; ed. Molinier), Kap. 14, S. 161 f. Die »Historia Ludovici VII«
diente im späten 13. Jahrhundert als Vorlage für den entsprechenden Abschnitt der »Gran-
des Chroniques de France« und bestimmte so das Bild Heinrichs II. im spätmittelalterlichen
Frankreich; zum Heinrichs 1151 vgl. Grandes chroniques de France (SHFP; ed. Vi-
ard), Bd. 6, S. 64-67.
 
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