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Eickels, Klaus; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Vom inszenierten Konsens zum systematisierten Konflikt: die englisch-französischen Beziehungen und ihre Wahrnehmung an der Wende vom Hoch- zum Spätmittelalter — Mittelalter-Forschungen, Band 10: Stuttgart, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.34724#0345

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Gleichrangigkeit in der Unterordnung

341

während die hierarchisch differenzierenden Elemente »Herrschaft« und
»Dienst« in den Hintergrund treten'^.
Kaum angebracht scheint es daher, die Treueerklärung Heinrichs II. von
1158 als Beleg dafür heranzuziehen, »(that) his homage implied feudal Subor-
dination (and that) Louis VI and Louis VII succeeded in imposing this Inter-
pretation on all their princes«. Die »new precision«, daß das Izozzzzzyz'zzzzz nun
für im einzelnen bezeichnete Gebiete geleistet wurde, erklärt sich kaum in er-
ster Linie aus dem Streben des französischen Königs »to capitalize on his
princes' territorial consolidation«; mindestens ebenso sehr lag es im Interesse
derjenigen, die dem König das Izozzzzzyzzzzzz leisteten'^. Verfehlt scheint es auch,
aus dem Wort crocafzzs bei Robert von Torigni zu schließen, daß der glänzend
inszenierte Freundschaftsbesuch Heinrichs II. in Paris auf eine lehenrechtlich
begründete »convocation« Ludwigs VII. zurückging
Schließlich wird man auch nicht mit Warren den expliziten Rückgriff auf
den Freundschaftsdiskurs im Vertrag von 1177 als Zeichen einer grundsätz-
lich geänderten Einstellung Heinrichs II. zu seinen 1151 und 1156 geleisteten
Treueiden und Izozzzzzyzzz interpretieren' Lediglich der Akzent erscheint ver-
schoben, da der Vertrag von Ivry der Vorbereitung eines gemeinsamen
Kreuzzugs diente, nicht der Regelung territorialer und anderer Differenzen
innerhalb des rcymztzt Frazzconzizt.
Bereits in der Darstellung der frühen Jahre Wilhelms des Eroberers bei
Wilhelm von Poitiers hatten wir gesehen, daß in den Beziehungen zwischen
normannischem Herzog und französischem König das z'zzs sociÜah's ef atzzzczh'ac
eine der herrschaftlichen Bindung gleichwertige Verpflichtung zur /z'&s im-
plizierte. Herausgehobene Bedeutung scheint der Lehensbindung allerdings
insofern zuzukommen, als sie im Fozzzzzyzzzzzz ein feststehendes Ritual ausbil-
dete, während die Freundschaft in einer Vielzahl wenig eindeutiger Gesten
zum Ausdruck gebracht wurde.
5. Gemeinsames Essen aus einer Schüssel und gemeinsames
Schlafen in einem Bett - ein Äquivalent des /lOTTMgihm im
Diskurs der Freundschaft?
Die Differenzierung zwischen reinen Höflichkeitsgesten und statusändernden
Symbolhandlungen, aber auch die bewußte oder unbewußte Ausblendung

158 Klaus van EICKELS, 'Homagium' and 'Amicitia'. Rituals oi Peace and Their Significance in the
Anglo-French Negotiations of the Twelfth Century, in: Francia 24.1 (1997), S. 133-140, S. 135
f.
159 DUNBABtN 1985, S. 262.
160 Recueil des actes de Henri II (ed. Delisle/Berger), Bd. 1, Nr. 88, S. 195
161 WARREN 1973, S. 226: »It would not be surprising if Henry II had sought to repudiate such
oaths swom in adversity; and, indeed, the language of the Treaty of Ivry of 1177 closely re-
flects the form of the words in which Robert de Torigny had expressed the traditional re-
lationship of king and duke«. Warren übersieht hier - wie auch Dunbabin zu 1158 -, daß die
cüa-gf-wefnHa-Formel die übliche Form des Lehens- und Treueides ist.
 
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